Informationsvorlage - 0056/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsparung von Betriebskosten in kommunalen Einrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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Ergebnis des
Prüfauftrages zum Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0138/06-A vom 01.03.2006
– Einsparung von Betriebskosten in kommunalen
Einrichtungen
1. In welchen kommunalen Einrichtungen befindet sich
Gebäudeleittechnik (GLT)?
In Gebäuden und weitverzweigten Gebäudekomplexen können Einrichtungen zur Überwachung, Regelung und Steuerung der Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Elektro-, Gas- und Wasseranlagen sowie versorgungstechnischer Anlagen, nachrichtentechnische Anlagen, Gefahren-, Brandmeldesysteme und Sonderanlagen installiert werden.
Gebäudeleittechnik dient dazu, die verschiedensten selbstständigen, dezentralen, digitalen Überwachungs-, Regel- und Steuereinheiten mit einer oder mehreren Zentraleinheiten über ein Datenübertragungsnetz zu verbinden.
Im Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ sind drei GLT in Betrieb:
Biomedizinisches Forschungszentrum (BMFZ)
Lasertechnologie- und Transferzentrum (LTTZ) und Brandlabor
Forschungszentrum für Biosystemtechnik und Biomaterialien Rostock (FZR)
Im Amt für Schule und Sport sind ebenfalls drei GLT in Betrieb. Auf diese GLT sind 51 Schulen bzw. Turnhallen sowie drei Verwaltungsgebäude (Holbeinpl. 14, Rathauskomplex, Werftstr. 6) aufgeschaltet.
Zur Aufschaltung vorbereitet sind beim Eigenbetrieb KOE
St.-Georg-Str. 109
Schillingallee
71
J.-Nehru-Str. 33
Rathaus-Anbau
Paulstr. 22
RIGZ
2. In welchen Bereichen
sind Aufschaltungen möglich, wo erfolgen sie und mit
welcher Einflussnahme?
Dezentrale, digitale Überwachungs-, Regel- und Steuereinheiten können prinzipiell in allen Schulen, Sporthallen, Verwaltungs- und Dienstgebäuden eingesetzt werden. Die zentrale Aufschaltung erfolgt derzeit beim Amt 40 in der Schillingallee 71 sowie beim Eigenbetrieb KOE in der J.-Jungius-Str, 10. Beim Amt 40 erfolgt die Einflussnahme in erster Linie auf die Überwachung, Regelung und Steuerung der Heizungsanlagen. Beim KOE erfolgt darüber hinaus noch die Einflussnahme auf
- Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen,
- Gefahren- und Brandmeldesysteme,
- Störungsmeldung bei technischen Anlagen,
- integriertes Monitoringsystem zur
Reinstraumüberwachung nach Arzneimittel- und
Medizinproduktegesetz,
- Raumüberwachung für Labore der Sicherheitsstufe 2 nach GenTSV,
- Datenfernauslesung von
Medienverbräuchen zur Erstellung der Betriebskosten-
abrechnung
3. Welche Einsparungen von Betriebskosten können mit Hilfe der GLT erzielt werden?
Einsparungen bei den Betriebskosten können in erster Linie bei den Energiekosten erzielt werden. Allein der Anteil der Heizungskosten macht schon ca. 70 % der gesamten Betriebskosten aus.
Mit Hilfe der GLT kann bei der Betreibung der Heizung in jedem Gebäude ein konsequentes Zeitmanagement für Tag/Nacht sowie unter Beachtung von Wochenenden, Feiertagen und Ferien durchgesetzt werden. So wird gewährleistet, dass nur geheizt wird, wenn es erforderlich ist und auch nur in dem Umfang, der notwendig ist.
Eine Quantifizierung der möglichen Einsparung bei den Betriebskosten ist schwierig. Einerseits ist es entscheidend, ob es sich um einen Neubau bzw. ein nach neuerem Standard saniertes Gebäude handelt. Andererseits ist die tägliche Nutzungsdauer des Gebäudes von entscheidender Bedeutung. Durch die Datenfernauslesung und die technische Überwachung können vor-Ort-Termine deutlich reduziert werden, so dass auch Personalkosten eingespart werden können.
Roland Methling