Beschlussvorlage - 2024/BV/5093

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die „vertragliche Vereinbarung zur Ermöglichung der Weiterbetreibung der 100-m-Schießhalle einschließlich der 10-m-Schießhalle in Gehlsdorf“ (Anlage) und ermächtigt die Oberbürgermeisterin, die Vereinbarung mit der Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) abzuschließen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:  § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2020/BV/0802 der Bürgerschaft vom 17.06.2020
 

Reduzieren

Begründung der Dringlichkeit für die Ausschüsse:

 

Um eine Planbarkeit der Instandhaltungskosten und somit des Instandhaltungskostenzuschusses zu erreichen, wurde in Absprache mit allen Beteiligten eine Ausschreibung durch die WIRO veranlasst. Die Bindefrist der Angebote läuft am 29.02.2024 ab. Um die Beauftragung der Instandhaltungsmaßnahmen zu den aktuellen Konditionen zu gewährleisten, ist eine Beschlussfassung zu der „vertraglichen Vereinbarung zur Ermöglichung der Weiterbetreibung der 100-m-Schießhalle einschließlich der 10-m-Schießhalle in Gehlsdorf“ mit der WIRO vor diesem Datum durch die Bürgerschaft notwendig.

 

Sachverhalt:

 

Die Schießhalle Gehlsdorf (bestehend aus einer 25-m, 10-m und 100-m-Schießhalle) gehört zum Sportpark Gehlsdorf und wird durch die WIRO betrieben. Bis zum 08.11.2020 bestand für die WIRO für den Sportpark Gehlsdorf eine Nutzungsbindung.


Während jener Nutzungsbindung wurde die Schießhalle durch den vereinsbasierten Schützensport genutzt. Aufgrund der fehlenden Kostendeckung wurden die Verträge mit den Schützenvereinen zum Ende der Nutzungsbindung durch die WIRO beendet.

Die 25-m-Halle ist bis zum 31.10.2026, mit der Option auf Verlängerung bis maximal 31.12.2030 an die Landespolizei M-V vermietet.

 

Mit dem Änderungsantrag Nr. 2020/BV/0802-02 (ÄA) zum Beschluss 2020/BV/0802 wurde der damalige Oberbürgermeister beauftragt gemeinsam mit der WIRO und den Rostocker Vereinen und Sportschützenverbänden Möglichkeiten des weiteren Betriebs der Schießhalle im Sportpark Gehlsdorf durch einen externen Dritten zu prüfen.

 

Aus sportfachlicher Sicht wird die Anmietung der Schießhalle Gehlsdorf durch den Kreisschützenbund Rostock e.V. (KSB) als Ankermieter, dem weit über 10 Sportschützenvereine untergliedert sind, befürwortet. Die Schießhalle ist die einzige verbleibende ihrer Art in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die dem Vereinssport noch zur Verfügung steht und bietet damit den mehreren hundert Mitgliedern der Sportschützenvereine eine unverzichtbare und sichere Umgebung für Trainingseinheiten sowie Wettkämpfe. Eine Anmietung der Schießhalle Gehlsdorf durch den KSB trägt nicht nur zur Förderung des Sportschießens bei, sondern stärkt auch die Vielfalt des sportlichen Angebotes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Im Ergebnis der Verhandlungen zwischen der WIRO unter Beteiligung des Sportamtes mit dem KSB liegt ein verhandeltes Mietpreisangebot vor. Seitens der Stadt sollen die Betriebskosten über einen Bewirtschaftungskostenbeitrag in Höhe von 25.000EUR mitfinanziert werden.

 

Um den sicherheitstechnischen Anforderungen einer Raumschießanlage gerecht zu werden und die Betreibererlaubnis wieder zu erhalten, sind Instandhaltungsmaßnahmen der Wand- und Deckenbekleidung und am Kugelfang sowie das Nachrüsten von Sicherheitseinrichtungen in der 100-m-Schießhalle erforderlich, welche maximal
100.000 EUR zzgl. der aktuell gültigen Umsatzsteuer betragen werden. Der KSB verfügt nicht über die finanziellen Mittel diese Instandhaltungskosten zu tragen. Dieser Instandhaltungskostenzuschuss wird durch Verrechnung mit der bevorstehenden Gewinnausschüttung der WIRO aus dem Jahresergebnis des Wirtschaftsjahres 2023, welche im Haushaltsjahr 2024 zur Ausschüttung kommt, sichergestellt.

 

Die Vereinbarung zur Ermöglichung der Weiterbetreibung der 100-m- sowie 10-m-Schießhalle zwischen der WIRO und der HRO regelt die Nutzungsüberlassung an den KSB sowie die Zahlung des Instandhaltungskostenzuschusses und des Bewirtschaftungskostenbeitrages. Sie soll am 01.05.2024 beginnen und ist in der Grundlaufzeit bis zum 31.10.2026 befristet. Die Vereinbarung enthält eine Option zur Verlängerung in Abhängigkeit des Vertrages mit der Landespolizei M-V.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Instandhaltungskostenzuschusses

Die Finanzierung der Maßnahme wird durch Verrechnung mit der bevorstehenden Gewinnausschüttung der WIRO aus dem Jahresergebnis des Wirtschaftsjahres 2023, welche im Haushaltsjahr 2024 zur Ausschüttung kommt, sichergestellt.

 


Bewirtschaftungskostenbeitrag

Teilhaushalt: 41

Produkt: 42405     Bezeichnung: Sportstättenverwaltung

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2024

52510000/ Kostenerstattungen an verbundene Unternehmen

 

16.667,- EUR

 

16.667,- EUR

2025

52510000/ Kostenerstattungen an verbundene Unternehmen

 

25.000,- EUR

 

25.000,- EUR

2026

52510000/ Kostenerstattungen an verbundene Unternehmen

 

20.833,- EUR

 

20.833,- EUR

 

x

Die finanziellen Mittel für den Bewirtschaftungsbeitrag sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

Reduzieren

 


Eva-Maria Kröger

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

15.02.2024 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.02.2024 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2024 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.02.2024 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen