Stellungnahme - 2023/BV/4188-18 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gesamtstellungnahme zu den Änderungsanträgen:

 

  • 2023/BV/4188-14 durch Dr. Wolfgang Nitzsche für den Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen

 

  • 2023/BV/4188-15 durch Dr. Wolfgang Nitzsche für den Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen

 

  • 2023/BV/4188-16 durch Dr. Wolfgang Nitzsche für den Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen

 

 

 

Stellungnahme zum Änderungsantrag 2023/BV/4188-14 (ÄA) durch Dr. Wolfgang Nitzsche für den Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen

 

Beschlussvorschlag: „Der Beschlusstext wird um folgende neue Maßgabe erweitert: Nach der Ratifizierung des EU Nature Restoration Law durch die Bundesrepublik Deutschland sollen dessen Auswirkungen auf das Kleingartenentwicklungskonzept evaluiert und erforderliche Anpassungen vorgenommen werden.“

 

Die Verwaltung kann grundsätzlich zustimmen, weist aber auf folgende Punkte hin.  

Die angekündigte Gesetzesvorgabe umfasst diverse neue Vorgaben, welche viele Vorhaben der Hanse- und Universitätsstadt betreffen, nicht nur das Kleingartenentwicklungskonzept. Die Vorgaben gehen weit darüber hinaus, vor allem der Flächennutzungsplan, die Bebauungspläne und alle sonstigen Großvorhaben der Hanse- und Universitätsstadt sind hierdurch betroffen. So sollte zur Umsetzung des neuen Gesetzes eine Gesamtstrategie für die Stadtentwicklung der Hanse- und Universitätsstadt entwickelt werden.

Den Gremien sowie den Ämtern ist ausreichend Zeit einzuräumen, sich mit diesen neuen Regelungen zu befassen.

 

 

 

Stellungnahme zum Änderungsantrag 2023/BV/4188-15 durch Dr. Wolfgang Nitzsche für den Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen

 

Beschlussvorschlag: „Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. Die Erläuterungen der Erhaltungsstufen werden, wie folgt, neu gefasst. Die Anlagen 1-7 sind entsprechend anzupassen.“.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung.

Die Änderungen beziehen sich alle auf die Erhaltung der Parzellenanzahl von 14.935, welche bereits im Änderungsantrag 2023/BV/4188-08 enthalten ist. Die Verwaltung hat dazu wie folgt Stellung bezogen (2023/BV/4188-10 (SN)):

Der Änderungsantrag 2023/BV/4188-08 (ÄA) kann aus Sicht des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen mit folgenden Hinweisen befürwortet werden.

Zu Satz 2 der Maßgabe 2: „Daher wird die Mindestanzahl von 14.935 Parzellen festgeschrieben.“

Die grundsätzliche Festschreibung der Parzellenzahl auf 14.935 sollte sich auf den tatsächlichen Bedarf orientieren, der in der jeweiligen stadträumlichen Einheit vorliegt. Wenn zum Beispiel in diesen Bereichen die Möglichkeit besteht, bei Leerständen Flächen für Urban Gardening - Projekte, für Spiel- und Erholungsangebote sowie Gemeinschaftsflächen zu schaffen, sollte dies ermöglicht werden, ohne am Bedarf vorbei Ersatzparzellen schaffen zu müssen.

 

 

Stellungnahme zum Änderungsantrag 2023/BV/4188-16 (ÄA) durch Dr. Wolfgang Nitzsche für den Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlusstext wird um folgende neue Maßgabe erweitert:

Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen wird im Falle der erforderlichen Umnutzung von Kleingartenanlagen bzw. einzelner Kleingartenparzellen eine Kleingartenparzellen-Ausgleichsplanung (KlgAglPlng) vorgenommen, die verbindlich darlegt, wie und wo die von einer Umnutzung betroffenen Kleingartenparzellen entsprechend den Festlegungen zu den Erhaltungsstufen kompensiert werden sollen. Die KlgAglPlng wird Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan und gilt für neu begonnene Verfahren ab Beschlussfassung über das Kleingartenentwicklungskonzept.

Dem vorgelagert werden bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes die zum Ausgleich geeigneten Flächen identifiziert.“

 

Dem Beschlussvorschlag kann in Bezug auf Absatz 1 und Absatz 2 zugestimmt werden.

In Bezug auf Absatz 3 empfiehlt die Verwaltung eine Neuformulierung.

Derzeit ist keine Fortschreibung des Landschaftsplanes vorgesehen. Entsprechend der Formulierung „dem vorgelagert“ könnten bis zu einer Fortschreibung des Landschaftsplanes keine neuen Bebauungspläne (mit Betroffenheit von Kleingärten) aufgestellt werden. Daher wird eine Neuformulierung des dritten Absatzes vorgeschlagen:

Die zum Ausgleich geeigneten und erforderlichen Flächen werden im Grünordnungsplan (als Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens) identifiziert und festgelegt. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

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Dr. Ute Fischer-Gäde

 

 

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Beschlüsse

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06.12.2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben