Änderungsantrag - 2023/AN/4892-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der 8. Anstrich wird gestrichen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Es war und ist Ziel der Verwaltung und der Bürgerschaft, die Gewerbesteuer möglichst stabil zu halten. Eine Festschreibung über 10 Jahre wäre ein unehrliches Versprechen, da die Bürgerschaft jederzeit neu entscheiden könnte.

Außerdem muss es das Ziel sein, eine ausgewogene Politik zu gestalten, welche nicht nur auf die Unternehmen, sondern auch auf die Kund*innen als Nachfrager ausgerichtet ist. Auch daher wäre eine einseitige Festschreibung nur der Gewerbesteuer nicht zielführend.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

 

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Uwe Flachsmeyer                          Christian Albrecht                   Thoralf Sens

 

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Beschlüsse

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06.12.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen