Änderungsantrag - 2023/BV/4188-16 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlusstext wird um folgende neue Maßgabe erweitert:

„Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen wird im Falle der erforderlichen Umnutzung von Kleingartenanlagen bzw. einzelner Kleingartenparzellen eine Kleingartenparzellen-Ausgleichsplanung (KlgAglPlng) vorgenommen, die verbindlich darlegt, wie und wo die von einer Umnutzung betroffenen Kleingartenparzellen entsprechend den Festlegungen zu den Erhaltungsstufen kompensiert werden sollen. Die KlgAglPlng wird Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan und gilt für neu begonnene Verfahren ab Beschlussfassung über das Kleingartenentwicklungskonzept.

Dem vorgelagert werden bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes die zum Ausgleich geeigneten Flächen identifiziert.“

 

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Sachverhalt:

Das Erhaltungsstufenkonzept des KEK basiert auf den sogenannten Raumwiderstands-klassen, die den zu überwindenden Widerstand gegenüber Umnutzung definieren. Dieser kann u.a. nur überwunden werden, wenn in Anspruch zu nehmende Kleingärten entweder direkt in der betroffenen Kleingartenanlage ausgeglichen werden, in anderen Kleingartenanlagen neue Parzellen geschaffen werden oder je nach Erhaltungsstufe im Ortsteil, der stadträumlichen Einheit oder der Gesamtstadt Potentialflächen zum Ersatz bzw. zur Kompensation vorhanden sind.

Da das innere Kompensationspotential der vorhandenen Kleingartenanlagen sehr begrenzt ist, soll bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und unter Beachtung der Regelungen des KEK, nachvollziehbar herausgearbeitet werden wie mit den von Umnutzung ganz oder teilweise betroffenen Kleingartenanlagen umgegangen wird, und auf welchem Weg die ggf. erforderliche Kompensation erfolgen soll.

 

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Finanzielle Auswirkungen:   

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liegen nicht vor.

 

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Dr. Wolfgang Nitzsche
Vorsitzender

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.12.2023 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

Erweitern

06.12.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen