Änderungsantrag - 2023/BV/4796-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussvorlage wird in Punkt 1 am Ende um folgenden Satz ergänzt:

 

Dabei ist ein Bio-Anteil zu gewährleisten, der mindestens dem Flächenanteil
des Bio-Anbaus in Mecklenburg-Vorpommern entspricht.

 

 

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Sachverhalt:

 

Es wird damit ein klarer Mindestanteil definiert. Eine Beschaffung ökologischer und fairer Produkte sowie eine Bio-Zertifizierung der Küche ist ohnehin vorgesehen.

Im Interesse einer gesunden Ernährung, des Klimaschutzes und einer ökologischen Bewirtschaftung der Flächen, ist ein Bio-Anteil bei der Ernährung anzustreben.

Um ein angemessenes Verhältnis von regionalem Angebot und regionaler Nachfrage
zu fördern, ist eine Orientierung am Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlichen Nutzfläche in MV sinnvoll. Aktuell liegt dieser Anteil bei knapp 15 %.

Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag von SPD und LINKEN in MV soll die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Mecklenburg-Vorpommern „in den nächsten fünf Jahren auf mindestens 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ansteigen.“

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Da ökologische und faire Produkte sowie eine Bio-Zertifizierung der Küche ohnehin vorgesehen sind, ist nicht mit Mehrkosten zu rechnen.

 

X

liegen nicht vor.

 

 

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Andrea Krönert                         Christian Albrecht                            

  

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Beschlüsse

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06.12.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen