Antrag - 2023/AN/4899

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:

 

1. Mit dem Land M-V in Verhandlungen zu treten, um die Fläche hinter dem entstehenden Behördenzentrum in der Blücherstraße 1 unter dem angesetzten Marktwert zu erwerben, mit dem Ziel, dort ein Parkhaus zu errichten. Der Bürgerschaft sind die Ergebnisse der Verhandlungen spätestens auf ihrer Sitzung am 28.02.2024 vorzulegen.

 

2. Der Bürgerschaft bis zum 20.03.2024 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorzulegen, aus welcher hervorgeht, wie sich die Kosten- und Einnahmepotentiale darstellen, wenn eine Vermietung der Parkplätze an Anwohner*innen und Mitarbeiter*innen des Behördenzentrums erfolgt: Einmal unter der Annahme, dass die Parkhausfläche zum Marktwert erworben wird und einmal, dass ein Erwerb unterhalb des angesetzten Marktwertes erfolgt.

 

3. Lösungen zu finden, wie die drohende Parkplatzproblematik im Umkreis des Behördenzentrums nachhaltig entschärft werden kann. Die entsprechenden Lösungskonzepte sind der Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am 17.04.2024 vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat am 15.05.2019 die Verwaltung beauftragt, mit dem Land in Verhandlungen zu treten, um weitere Stellflächen auf dem Gelände des Behördenzentrums Blücherstraße 1 zu schaffen. Im Zuge der Fragestunde an die Oberbürgermeisterin am 18.01.2023 wurden durch Mitglieder der Bürgerschaft weitere Nachfragen bzgl. des Umsetzungsstands des beschlossenen Antrags gestellt.

Bis heute ist der Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Rostock nicht zustande gekommen. Die Errichtung eines Parkhauses ist derzeit nicht absehbar. Die Verwaltung hat schriftlich bestätigt, dass im Zuge der Fertigstellung des Behördenzentrums (vermutlich Herbst 2024) mit einer erheblichen Zunahme des Autoverkehrs im betroffenen Gebiet zu rechnen ist.

 

Um die drohende Problematik des sich verknappenden Parkraums in diesem Gebiet zu verhindern, muss es eine finale Verhandlungslösung mit dem Land geben. Ein Erwerb des Grundstücks unterhalb des Marktwertes ist durchaus möglich, wenn dies durch ein übergeordnetes Interesse begründet ist.

Im Zuge der Errichtung einer Landeseinrichtung mit mehreren hundert Arbeitsplätzen ist dies durchaus gegeben.

 

Sollte eine Verständigung zum Erwerb des Grundstücks nicht zustande kommen, müssen Konzepte für die An- und Abreise sowohl für die Angestellten, als auch für die Besucher*innen entwickelt werden. Ein Verweis auf die alleinige Zuständigkeit des Landes als zuständigen Arbeitgeber ist hier nicht zulässig, da die Konkurrenz um die existierenden Parkplätze im Umkreis direkten Einfluss auf die Anwohner*innen haben wird. Folglich müssen Stadt und Land gemeinsam schnellstmöglich Konzepte entwickeln, um den zusätzlichen Personenverkehr im Umkreis der Blücherstraße 1 bestmöglich zu steuern.

 

Mittels einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll die Stadtverwaltung schriftlich darlegen, wie sich potentiellen Kosten und Einnahmen für das zu errichtende Parkhaus darstellen. Auf dieser Grundlage wären die Handlungsentscheidungen der Verwaltung aus Sicht des politischen Raums besser nachvollziehbar.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

 

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gez.

Thoralf Sens

SPD

 

 

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Beschlüsse

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06.12.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen