Stellungnahme - 2023/AN/4801-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hegt keine Einwände gegen das mit dem Antrag verfolgte Ziel. Eine rechtssichere Umsetzung ist jedoch nur nach einer Änderung der Hauptsatzung gewährleistet. Die in dem Antrag umschriebenen Modalitäten zur Beschränkung der Pauschale auf das günstigste Ticket ist dazu in der Anlage 4 unter der im Antrag erwähnten Bestimmung der Ziffer 2 aufzunehmen.

Würde nur der Antrag - so wie gestellt - beschlossen, bliebe es aufgrund der ausdrücklichen Regelung in Anlage 4 Ziffer 2. der Hauptsatzung bei einem individuellen Anspruch der zur Entschädigung Berechtigten. Bestünde jemand auf die Erstattung des Betrages für ein Monats-Abo stünde ihm das ungeachtet eines auf den Antrag hin gefassten Beschlusses zu.  

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag zu ändern, und die Oberbürgermeisterin zu beauftragen, eine Änderung der Anlage 4 der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Eva-Maria Kröger

 

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Beschlüsse

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23.11.2023 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

06.12.2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben