Stellungnahme - 2023/AN/4741-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung befürwortet den Prüfauftrag.

Die Werftallee hat eine Länge von ca. 3,6 km und erstreckt sich von der Einmündung der Karl - Friedrich- Kerner-Str. (im Norden) kommend bis zum Kleinen Warnowdamm (im Süden).

Aufgrund des Alters der gesamten Verkehrsanlage zeigen sich in den Straßenabschnitten der Werftallee, die im Zuge des Ausbaus des ÖPNV-Verknüpfungspunktes nicht grundhaft neu hergestellt wurden, nutzungs-, alters- und verschleißbedingte Straßenschäden, die jedoch keine akute Verkehrsgefährdung darstellen.

Das Tiefbauamt hatte in der zurückliegenden Vergangenheit sich bereits mit dem Thema der Fahrbahnerneuerungen in folgenden Abschnitten auseinandergesetzt bzw. diese für eine abschnittsweise Einordnung in den mittelfristigen Zeithorizont vorgesehen

 vom Kleinen Warnowdamm bis Einmündung Groß-Kleiner Damm

 von Einmündung Groß-Kleiner Damm bis Einmündung Zum Laakkanal

 von Einmündung Zum Laakkanal bis zur Gleisquerung (DB NetzeAG, im Norden)

Die ersten Baugrunduntersuchungen im Abschnitt vom Kleinen Warnowdamm bis zur Einmündung Groß-Kleiner-Damm zeigten, dass baulich keine reine Deckenerneuerung mehr möglich ist. Es ist zusätzlich eine Erneuerung der Tragschichten notwendig.

Das Ergebnis der doppischen Prüfung ergab, dass diese Bauweise nicht mehr wie ur-sprünglich vorgesehen aus dem Ergebnishaushalt (Reparatur- und Instandhaltungsmittel) finanziert werden kann, sondern eine investive Maßnahme darstellt.

Aufgrund einer Vielzahl von investiven Maßnahmen mit einer ebenso hohen oder noch höheren Priorität konnte diese Maßnahme hinsichtlich der baulichen Umsetzung aktuell weder in 2023, noch in den Investitionsplan 2024 / 2025 eingeordnet werden.


Ob und inwieweit für diesen Teilbauabschnitt die Planung bis zur Ausführungsreife durch eigene Ressourcen im Tiefbauamt selbst voran entwickelt werden kann, wird intern geprüft. Erst im Zuge der weiteren projektseitigen Befassung mit dem Vorhaben kann auch die zu erwartende Investitionssumme hinsichtlich der Bauausführung belastbar definiert werden. Dies gilt es zunächst abzuwarten, um diese Erkenntnisse dann im Rahmen der Priorisierung in den nächsten Doppelhaushalt 2026 / 2027 einfließen zu lassen. 

Des Weiteren wird das Tiefbauamt die Baugrunduntersuchungen für den mittleren Abschnitt zwischen den Einmündungen Groß Kleiner Damm und Zum Laakkanal veranlassen. Auch hierfür kann erst dann der notwendige Sanierungsbedarf und die zu erwartenden Planungs- und Baukosten auch für diesen Teilbauabschnitt eingeschätzt werden.

Der nördliche Teilbauabschnitt von der Einmündung Zum Laakkanal bis zum Bahnübergang verläuft voraussichtlich und vorbehaltlich der Planungen des Hoch-wasserschutzes (Zuständigkeit liegt beim Land MV, StALU MM) in der Linienführung der zukünftigen Hochwasserschutzanlage. Insofern gibt es seitens des Tiefbauamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hier aktuell keine Aktivitäten, da die weitere Planungsentwicklung hierfür zuerst abgewartet werden muss.

Unabhängig von den zeitlichen Einordnungen der einzelnen Maßnahmen erfolgen je nach Bedarf und Notwendigkeit punktuelle Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen des Erhaltungsmanagements zur Aufrechterhaltung der Funktionalität und auch zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

 

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Dr. Ute Fischer-Gäde

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Beschlüsse

Erweitern

05.12.2023 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.12.2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben