Änderungsantrag - 2023/BV/4698-09 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

Als weitere Liegenschaft, die zur Finanzierung des Eigenanteils für den Theaterneubau veräußert werden soll, werden Flächen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgenommen, die sich außerhalb des Stadtbereichs befinden. Die Flächen sollen dabei zuerst an die jeweils ansässigen Kommunen oder dem Land M-V zum Kauf angeboten werden.

 

 

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Sachverhalt:

 

Durch eine Flächenbevorratung will die Stadt ihre Steuerungsmöglichkeiten für die Stadtentwicklung erhöhen. Dies ist für das Stadtgebiet Rostocks logisch und wird unterstützt. Für Flächen, die der Stadt gehören, sich jedoch im Landkreis befinden, ergibt sich jedoch nicht durchgehend ein Vorteil mit Blick auf die Stadtentwicklung. Folglich wäre es logisch, diese Flächen zum Verkauf anzubieten. Erste Ansprechpartner für den möglichen Erwerb sollten daher die jeweiligen Kommunen sein, oder das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

  

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werden nachfolgend angegeben: Ggf. weitere Einnahmen durch den Verkauf von Liegenschaften außerhalb des Stadtgebiets Rostock.

 

 

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gez. Thoralf Sens  gez. Christian Albrecht

SPD    DIE LINKE.PARTEI

 

 

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Beschlüsse

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06.12.2023 - Bürgerschaft - abgelehnt