Antrag - 2023/AN/4801

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend den in Anlage 4 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter Punkt 2 geregelten Fahrt- und Reisekosten wird mit Wirkung zum 01.01.2024 die Fahrtkostenpauschale nur noch in Höhe des kostengünstigsten Monatstickets (entweder Deutschlandticket oder Monatskarte der RSAG/Monats-Abo für das Gesamtnetz) an Bürgerschaftsmitglieder und sachkundige Einwohner*innen ausgezahlt.

 

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Sachverhalt:

Unter Punkt 2 der Anlage 4 der Hauptsatzung der Bürgerschaft wird die Höhe der Reise- und Fahrtkosten geregelt. Diese sieht einen Pauschalbetrag vor, der sich nach dem Preis eines Monats-Abonnements richtet. Mit der Einführung des Deutschlandtickets existiert nun ein Ticket, das zu einem günstigeren Preis die Nutzung des gesamten ÖPNVs ermöglicht. Entsprechend sollte die Auszahlung der Fahrkostenpauschale an die neuen, günstigeren Preise angepasst werden. Zukünftig sollte es weiterhin so sein, dass je nachdem welches Ticket (Deutschlandticket oder Monatskarte der RSAG) am günstigsten ist, nur der Preis für das entsprechend günstigste Ticket als Fahrtkostenpauschale ausgezahlt wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 10

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

  

x

werden nachfolgend angegeben: Senkung der Kosten für die Fahrtkostenpauschale, da das Deutschlandticket aktuell mit 49 EUR günstiger ist, als die aktuelle Monatskartenregelung.

 

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gez. Thoralf Sens gez. Andrea Krönert  gez. Christian Albrecht

SPD   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DIE LINKE.PARTEI

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.11.2023 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend den in Anlage 4 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter Punkt 2 geregelten Fahrt- und Reisekosten wird mit Wirkung zum 01.01.2024 die Fahrtkostenpauschale nur noch in Höhe des kostengünstigsten Monatstickets (entweder Deutschlandticket oder Monatskarte der RSAG/Monats-Abo für das Gesamtnetz) an Bürgerschaftsmitglieder und sachkundige Einwohner*innen ausgezahlt.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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06.12.2023 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend den in Anlage 4 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter Punkt 2 geregelten Fahrt- und Reisekosten wird mit Wirkung zum 01.01.2024 die Fahrtkostenpauschale nur noch in Höhe des kostengünstigsten Monatstickets
(entweder Deutschlandticket oder Monatskarte der RSAG/Monats-Abo für das Gesamtnetz) an Bürgerschaftsmitglieder und sachkundige Einwohner*innen ausgezahlt.

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2023/AN/4801-03 (ÄA) (s. TOP 9.3.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2023/AN/4801
(bestätigter Änderungsantrag Nr. 2023/AN/4801-03 (ÄA) (s. TOP 9.3.2)):

 

Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
 

(Fahrtkostenpauschale anpassen)

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 6. Dezember 2023 folgende Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlassen:

 

Artikel 1 – Änderung

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28. November 2019, zuletzt geändert durch die Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 6. Februar 2023, veröffentlicht im INTERNET unter der Adresse www.rostock.de/Bekanntmachungen am 13. Februar 2023, wird wie folgt geändert:

 

a) In Ziffer 2 der Anlage 4 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:

 

„Sofern ein günstigeres Angebot eines Verkehrstickets existiert, das die Leistungen des Monatstickets mit umfasst, ist die Pauschale auf die Höhe des Preises dieses Angebotes begrenzt.“

 

Artikel 2 - Inkrafttreten

 

Die Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Anlage:

Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung …
(wird nach Fertigstellung beigefügt)