Beschlussvorlage - 2023/BV/4796

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Übernahme der Leistungserbringung der Versorgung der Schülerinnen und Schüler an Schulen in Trägerschaft der Hanse-und Universitätsstadt Rostock mit Mittagessen.
  2. Es wird beschlossen, eine Gesellschaft zum 01.07.2024 auf Basis des vorliegenden Konzeptes (Anlage 1) zu gründen.
  3. Die Gesellschaft firmiert unter „Die Mittagsmatrosen GmbH“.
  4. Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet.
  5. Der Gesellschaftsvertrag wird beschlossen (Anlage 2).  

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 10 KV M-V, § 39 Abs. 5 SchulG M-V


bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2019/AN/4498, Nr. 2021/BV/1902
 

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Sachverhalt:

 

Seit mehreren Jahren befasst sich die Bürgerschaft mit dem Thema der Schulessensversorgung im Hinblick auf deren Ausrichtung. Der Fokus in der Debatte lag dabei auf der Qualität und preislichen Gestaltung der Versorgung.

Im März 2019 erhielt der Oberbürgermeister von der Bürgerschaft den Auftrag, zu prüfen unter welchen Bedingungen, zu welchen Kosten und in welchem Umsetzungszeitraum die Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder eine Beteiligung die Schulspeisung selbst sicherstellen kann.

Das Prüfergebnis wurde der Bürgerschaft im Februar 2021 vorgelegt. Mit dem Beschluss zur Vorlage 2021/BV/1902 hat die Bürgerschaft daraufhin den Oberbürgermeister beauftragt, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Aufgabe einer Verpflegung der Rostocker Schülerinnen und Schüler in kommunale Trägerschaft übernommen werden kann und dafür eine kommunale Gesellschaft gegründet werden soll.

Gemäß § 39 Abs. 5 SchulG M-V hat der Schulträger die Pflicht, den Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen anzubieten. Zwei Ausschreibungen der Dienstleistung zur Erbringung dieser Aufgabe in den letzten Jahren haben gezeigt, dass es aktuell keinen Markt mehr gibt. Auf die Ausschreibung hatte sich nur eine potentielle Konzessionärin gemeldet. Diese Entwicklung ist pandemiebedingt bundesweit zu beobachten, da Schulessensversorgung seit 2020 als ein weit unsicherer und instabilerer Markt gilt als die Versorgung von bspw. Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Die Übernahme der Aufgabe Schulessenversorgung in kommunale Hand ist auch dieser Entwicklung geschuldet.

Das Ergebnis der in BV 2019/AN/4498 beschlossenen Machbarkeitsstudie kam zu dem Schluss, das zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Schulessen die Rekommunalisierung der Schulessensversorgung der wirtschaftlichste Weg sei, diese Aufgabe zu erfüllen. Diese Dienstleistung möchte und "muss" somit die HRO folglich ab dem Schuljahr 2025/2026 selber übernehmen. Dazu soll eine kommunale Gesellschaft in 100%iger Trägerschaft der HRO gegründet werden. Die Gründung einer GmbH zur Absicherung der pflichtigen Aufgabe Schulessensversorgung ist unmittelbar nicht pflichtig.

Nach Abstimmung mit allen von der Hanse- und Universitätsstadt beteiligten Unternehmen konnten keine freien Kapazitäten gefunden werden.***

Daher wurde ein Projektteam im Februar 2022 mit der Ausarbeitung eines Konzeptes und der Gründung einer Gesellschaft zur dementsprechenden Umsetzung beauftragt.

Entgegen des angestrebten Versorgungsbeginns musste der Start auf das Schuljahr 2025/2026 verlegt werden. Die Gründe dafür liegen u.a. in den unzureichenden baulichen Voraussetzungen innerhalb der Schulen.

Die Gründung der Gesellschaft und die Implementierung des ausgearbeiteten Konzeptes benötigt mindestens ein Jahr. Hier sind neben vielen anderen Faktoren die Notwendigkeit der entsprechenden Ausschreibungen und Vergaben zu nennen.

Der zu gründenden Gesellschaft soll eine Erstausstattung per Investitionszuschuss zugesichert werden. Die Planung (siehe Anlage Konzept) beinhaltet, dass sich die Gesellschaft ab dem Jahr 2026 selber trägt, Überschüsse erwirtschaftet und so eine Refinanzierung für die Kommune sichergestellt werden kann.

Des Weiteren ist auf Basis der Erfahrungen aktuell und in der Vergangenheit eine stärkere Kontrolle bzw. eine gesteigerte Einflussmöglichkeit auf Ausgestaltung und Qualität der Mittagsversorgung notwendig und durch die Wahl der Form einer sich selbst tragenden kommunalen GmbH nun auch möglich. Die Alternative wäre ein Modell, das einen zusätzlichen Personalaufwand in der Verwaltung nach sich ziehen würde. Um im Bereich der Mittagsversorgung handlungsfähig zu werden, müssten dafür drei Stellen im dafür zuständigen Amt geschaffen werden. Die resultierenden Personalkosten (ohne Betrachtung der Tarifsteigerungen und Stufenaufstiege) würden sich in 10 Jahren auf ca. 1,5 Mio. EUR summieren.

Somit steht dieses Projekt der Wiedererlangung der Leistungsfähigkeit nicht entgegen, sondern befördert die Leistungsfähigkeit der HRO und schafft außerdem eine Möglichkeit zur Absicherung eines Teils öffentlicher Daseinsvorsorge.***

Die dazu zu gründende Gesellschaft „Die Mittagsmatrosen GmbH“ hat den Auftrag, unter Berücksichtigung des Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) eine wahrnehmbare Qualitäts- und Akzeptanzsteigerung des schulischen Mittagessens*** herbeizuführen. Ziel der Gesellschaft ist es dabei, ein Angebot zu unterbreiten, dass von bisherigen Nutzer*innen weiter wahrgenommen wird und zusätzlich neue Nutzer*innen von der Nachhaltigkeit, Qualität und preislicher Attraktivität des Angebotes zu überzeugen.

Im Ergebnis wollen die Mittagsmatrosen für möglichst viele Nutzer*innen in der Hanse-und Universitätsstadt Rostock ein vollwertiges, nachhaltiges, abwechslungsreiches, bezahlbares und qualitativ hochwertiges Mittagessen bereitstellen.

 

Gemäß Kommunalverfassung M-V ist eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zulässig, wenn der öffentliche Zweck des Unternehmens dies rechtfertigt.

Bei der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde sind folgende Kriterien einzuhalten:

  • das Unternehmen muss nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen,
  • die Gemeinde muss die Aufgabe ebenso gut wie Dritte erfüllen können,
  • die Betätigung dient ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde.

 

Der in der Anlage 2 vorliegende Gesellschaftsvertrag bildet die in der Kommunalverfassung genannten Voraussetzungen ab. Wesentliche Inhalte des Unternehmensgegenstandes finden sich in § 2 des Vertrages. Sie beinhalten folgendes:

  1. Gegenstand der Gesellschaft ist Speisen zu produzieren und an allen Schulen in der Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und weiteren Einrichtungen zu verteilen. Die HRO kommt als Gesellschafter mit der Vorhaltung der Gesellschaft durch eine abwechslungsreiche und nachhaltige Versorgung von Schulkindern ihrem Auftrag aus § 39 Abs. 5 Schulgesetz MV nach.
  2. Die Ausstattung ist danach auszurichten, dass jederzeit eine Notversorgung der Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewährleistet werden kann.
  3. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, dem Zweck des Unternehmens zu dienen.

Auf Grundlage des Unternehmenskonzeptes befürwortet die Verwaltung die Gründung einer kommunalen Gesellschaft zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler in Rostock mit Mittagessen in der Form der Die Mittagsmatrosen GmbH (SchulG M-V, §39 Abs. 5). Eine Beschlussfassung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, da die mit der Gründung in Zusammenhang stehenden finanziellen Auswirkungen mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 geplant werden und die weiteren Prozesse (insb. Vorbereitungen für die Großküche) einen zeitlichen Vorlauf benötigen.

Die Sicherstellung des Stammkapitals erfolgt durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von 25.000 EUR (100 %).

Die Verwaltung wird nach § 68 Absatz 7 Kommunalverfassung M-V zur Gründung „Die Mittagsmatrosen GmbH“ bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie bei der Handwerkskammer die Stellungnahmen anfragen und die Bürgerschaft entsprechend informieren.

Die Gründung der Gesellschaft wird nach § 77 Kommunalverfassung M-V bei der Rechtsauf-sicht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock angezeigt werden. Die Wirksamkeit der möglichen Zustimmung der Bürgerschaft steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Rechts-aufsichtsbehörde.

Gemäß Gesellschaftsvertrag „Die Mittagsmatrosen GmbH“ soll ein Aufsichtsrat von fünf Mitgliedern implementiert werden. Die Verwaltung bringt eine entsprechende Beschlussvorlage zur geplanten Bestellung der Mitglieder der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu gegebener Zeit in der Bürgerschaft ein.

 

***redaktionell geändert am 30.11.2023 / 03.1 Ke

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:    15

Bezeichnung:    Zentrale Steuerung

Produkt:    24302

Bezeichnung:    Schulessen GmbH

Investitionsmaßnahme Nr.:  1524302202400199

1524302202400299

Bezeichnung:    Stammkapital

Zuschuss Rekommunalisierung Schulessen

Positionen:    Stammkapital;

Immobilienkauf Zentralküche, Planer Zentralküche, Ausstattung Zentralküche, AHK Satellitenküchen, Fuhrpark, Kassen- und Abrechnungssystem (Terminals), IT Hard- und Software, Büroausstattung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendun-gen

Einzahlun-gen

Auszahlungen

2024

1524302202400199

„Stammkapital“

78619000 / Auszahlungen für Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen – Nicht börsennotierte Anteile

 

 

 

25.000,00 EUR


Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendun-gen

Einzahlun-gen

Auszahlungen

2024

1524302202400299

„Zuschuss Rekommunalisierung Schulessen“

78440000 / Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

2.705.500,00 EUR

563.200,00 EUR **

2025

1524302202400299

„Zuschuss Rekom-munalisierung Schulessen“

78440000 / Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

10.747.500,00 EUR

12.709.100,00 EUR **

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2024 5*/2025.

*Tippfehler korrigiert / 03.1 Ke

** Übertragungsfehler; redaktionell korrigiert am 27.11.2023 / 03.1 Ke

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.11.2023 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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23.11.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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29.11.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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30.11.2023 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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06.12.2023 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Übernahme der Leistungserbringung der Versorgung der Schülerinnen und Schüler an Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitäts­stadt Rostock mit Mittagessen.
     
  2. Es wird beschlossen, eine Gesellschaft zum 01.07.2024 auf Basis des vorliegenden Konzeptes (Anlage 1) zu gründen.
     
  3. Die Gesellschaft firmiert unter „Die Mittagsmatrosen GmbH“.
     
  4. Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet.
     
  5. Der Gesellschaftsvertrag wird beschlossen (Anlage 2).

 


 

Beschluss Nr. 2023/BV/4796
(einschließlich bestätigtem Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4796-01 (ÄA) (s. TOP 10.17.1)):

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Übernahme der Leistungserbringung der Versorgung der Schülerinnen und Schüler an Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitäts­stadt Rostock mit Mittagessen. Dabei ist ein Bio-Anteil zu gewährleisten, der mindestens dem Flächenanteil des Bio-Anbaus in Mecklenburg-Vorpommern entspricht.
     
  2. Es wird beschlossen, eine Gesellschaft zum 01.07.2024 auf Basis des vorliegenden Konzeptes (Anlage 1) zu gründen.
     
  3. Die Gesellschaft firmiert unter „Die Mittagsmatrosen GmbH“.
     
  4. Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet.
     
  5. Der Gesellschaftsvertrag wird beschlossen (Anlage 2).  

 

Anlagen:

1 Konzept Gründung Die Mittagsmatrosen GmbH,

2 Gesellschaftsvertrag der Die Mittagsmatrosen GmbH

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt