Informationsvorlage - 2023/IV/4782

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Am 19.09.2023 fanden in Berlin ein Parlamentarischer Abend (s. Anlage 1), bei dem zahlreiche Abgeordnete aller großen Fraktionen anwesend waren sowie die Sitzung des Lenkungsausschusses des Deutschen RegioPole-Netzwerkes (s. Anlage 2) statt. Eine Teilnahme der den Wahlkreis für Rostock vertretenden Mitglieder des Bundestages fand aufgrund von terminlicher Verhinderung nicht statt.

In der Lenkungsausschusssitzung wurde unter anderem ein Positionspapier des Deutschen RegioPole-Netzwerkes (s. Anlage 3) beschlossen, welches zukünftig für die Außendarstellung des Netzwerkes verwendet werden soll.

Im Weiteren gab es einen Beschluss zur Neufassung der Interkommunalen Vereinbarung (Anlage 4).

Seit dem 16.03.2016 ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, als eine der Gründungsstädte, Teil des Deutschen RegioPole-Netzwerkes. Das Netzwerk versteht sich als strategische Partnerschaft und dient als zentrale Plattform für Regiopolen in Deutschland. Das Deutsche RegioPole Netzwerk vertritt die gemeinsamen Interessen der beteiligten Regiopolen in ihrer Funktion als Motor für Entwicklungen, z.B. in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, Digitalisierung, Energie, Forschung und Entwicklung, Gesundheit, Kultur, Mobilität, Wirtschaft und Dienstleistungen. Die Regiopolen bilden einen Raumtypus ab, der in der Raumentwicklungspolitik des Bundes und der Länder - neben Metropolen und Metropolregionen - insbesondere vor dem Hintergrund der zukünftigen ökonomischen, ökologischen und demographischen Entwicklungen und im Hinblick auf die Wechselwirkung mit ihrem Umland eine wichtige Bedeutung in der Daseinsvorsorge und Stärkung der regionalen Resilienz hat und haben wird.


Die 2016 geschlossene Vereinbarung war für eine Laufzeit von zunächst 6 Jahren ausgelegt. Mit Ablauf dieser Frist war eine Neufassung dieser Interkommunalen Vereinbarung notwendig. Zu jeder Zeit wurde durch die Partnerstädte kommuniziert an einer Fortführung und Erweiterung des Netzwerkes interessiert zu sein. So konnte auf der vergangenen Sitzung des Lenkungsausschusses des Netzwerkes die Stadt Aachen als assoziierte Partnerregiopole bestätigt werden. Die Stadt Braunschweig hat ebenfalls Interesse für eine Mitgliedschaft bekundet.

Mit der neu zu unterzeichnenden Vereinbarung beabsichtigen die Netzwerkpartner das Konzept der Regiopolen gemeinsam mit den Ebenen des Bundes und der Länder zu konkretisieren und in die Umsetzung zu führen. Die Zusammenarbeit im Netzwerk dient darüber hinaus dem erklärten Ziel, das Netzwerk in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken und weitere Regiopolen für das Netzwerk zu gewinnen. Die Interkommunale Vereinbarung sieht kein gemeinsames Budget vor.

Zur Stärkung der Außendarstellung sowie zur Unterstützung bei der inhaltlichen Arbeit des Netzwerkes ist angedacht, ein externes Beraterbüro zu beauftragen. Hierzu finden eine Markterkundung sowie eine entsprechende Ausschreibung, unter Beteiligung der Partnerstädte, durch die Geschäftsstelle des Netzwerkes in Würzburg statt. Es ist beabsichtigt, die Kosten für das zu beauftragende Beraterbüro gemeinschaftlich durch die Partnerstädte zu gleichen Teilen, jedoch maximal jeweils bis zu 10.000,- EUR per anno für 2024 und 2025, zu tragen.

An geeigneter Stelle wird die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Stadt Kiel für eine Beteiligung im Deutschen RegioPole-Netzwerk ansprechen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102    Bezeichnung:  Stadtentwicklung und

städtebauliche Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

 

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2024

56290010

Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte

 

10.000 €

 

 

 

76290010

Auszahlungen für Dienstleistungen durch Dritte

 

 

 

10.000 €

2025

56290010

Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte

 

10.000 €

 

 

 

76290010

Auszahlungen für Dienstleistungen durch Dritte

 

 

 

10.000 €

 

Die finanziellen Mittel in 2024 und 2025 sind Bestandteil der Anmeldung der Doppelhaushaltsplanung 2024/2025, vorbehaltlich des Beschlusses der Haushaltssatzung durch die Bürgerschaft, sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht.

 

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

06.12.2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben