Beschlussvorlage - 2023/BV/4776

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit Wirkung zum 01.02.2024 folgende Strukturveränderungen bzw. Umbenennungen vorzunehmen:

Der Senatsbereich 1 wird in Senatsbereich Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur,

der Senatsbereich 3 wird in Senatsbereich Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

und

der Senatsbereich 4 in Senatsbereich Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität

umbenannt.

Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft (OE 61) wird in Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) umbenannt.

Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) wird aus dem Senatsbereich 1 der Oberbürgermeisterin, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, in den Senatsbereich 4, Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität, verlagert.

Das Amt für Mobilität (OE 68) wird aufgelöst und in die Ämter Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) bzw. Tiefbauamt (OE 66) integriert.

Das Sachgebiet Wirtschaftsentwicklung (61.22) aus dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) wird in den Senatsbereich 1, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, als neu zu bildende Organisationseinheit 09 „Stabsstelle Wirtschaft“ verlagert.

Das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt (OE 41) wird in einem ersten Schritt in den Senatsbereich 3, Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport verlagert. In einem zweiten Schritt ist die Zusammenlegung mit dem Schulverwaltungsamt anzustreben.  

Das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt (OE 41) wird in „Sportamt“ (OE 41) umbenannt.


Der „Fachbereich Netzwerk, Ehrenamt und Sport (41.01)“ aus dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt (OE 41) wird in das Büro der Oberbürgermeisterin (03) als „Fachbereich Ehrenamt - 03.40“ integriert.

Die Organisationseinheit 15, „Zentrale Steuerung“, wird aus dem Senatsbereich 1, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, in den Senatsbereich 2, Finanzen, Digitalisierung und Ordnung, verlagert.

Die Organisationseinheit „Stadtarchiv – 47“ wird aus dem Senatsbereich 3, Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, in den Senatsbereich 1, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, verlagert.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

 

Das heutige Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft verantwortet im Zuge von Flächenplanungen (Flächen-Nutzungs-Plan, B-Pläne u.W.) die gesamtstädtische Entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Fokus dabei liegt auf der Stärkung einer sozial- und klimagerechten, wirtschaftlich starken Stadt.

Sehr eng verzahnt dazu arbeitet derzeit das Amt für Mobilität, insbesondere das Sachgebiet Strategische Mobilitätsplanung. Die Flächenbedarfe für den MIV (motorisierter Individualverkehr, PKW), den ÖPNV, Fuß- und Radwege, auch unter Berücksichtigung einer so dringend benötigten Mobilitätswende, müssen frühestmöglich in der Flächenplanung Berücksichtigung finden.

Die zentrale Frage im Rahmen der Rostocker Stadtentwicklung lautet aktuell, wie kann und muss eine zukünftige urbane Mobilität aussehen, die auf die Besonderheiten der Stadtstruktur eingeht und zugleich die unterschiedlichen Erwartungen an eine lebensfreundlichen Stadt Rostock berücksichtigt. Im Ergebnis dieser zukunftsorientierten Ausrichtung und mit dem Anspruch einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit integrierter Verkehrs- und Mobilitätsplanung sollen die beiden Fachämter strukturell enger zusammenrücken: Stadtentwicklung und Mobilität als integriertes Gesamtsystem!

Die Fachbereiche Verkehrsanlagenplanung sowie die Verkehrsbehörde, bisher im Amt für Mobilität verortet, werden zukünftig wieder dem Tiefbauamt zugeordnet sein. Die organisatorische Herauslösung dieser Bereiche im Jahr 2020 hat sich als nicht zielführend erwiesen.

Das „Sachgebiet Wirtschaftsentwicklung“ wird aus dem heutigen Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft herausgelöst und soll zukünftig im Senatsbereich der Oberbürgermeisterin als eigenständige „Stabsstelle Wirtschaft“ eingeordnet werden.

Damit will die Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Wirtschaftsbereich stärken und im Zusammenwirken mit Rostock Business die Standortattraktivität der HRO als wirtschaftliches Zentrum des Landes mit hinreichender Priorität vorantreiben.

Die avisierten Strukturveränderungen zielen alleinig auf die Optimierung der Prozessabläufe. Die Verschmelzung der beiden Ämter beruht ausschließlich auf einer fachlich-sinnvollen Zusammenführung der Aufgaben. Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten. 


Sollten sich daraus möglicherweise personelle Veränderungen ergeben, werden diese zunächst mit den Betroffenen und in den dafür vorgesehenen Gremien besprochen.

Die Verlagerung des heutigen Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft in den Senatsbereich 4 der Senatorin Frau Dr. Fischer-Gäde erfolgt vor dem Hintergrund, dass enge, fachliche Verzahnungen der planenden Ämter mit dem derzeitigen Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft als fachlich sinnvoll erachtet werden und soll in Zukunft auf operativer Ebene zu Prozessoptimierungen führen.

Gleichzeitig ist es geboten, dass eine strategische Stadtentwicklung ganzheitlich gedacht und im Zusammenwirken der planenden Fachämter des Senatsbereiches konzentriert umgesetzt wird.

Die Gründung des Amtes für Mobilität als separate Organisationseinheit im Jahr 2020 hat sich sowohl strukturell, als auch in der fachlichen Zusammenarbeit im Kontext der planenden Fachämter nicht bewährt.

Die organisatorisch engere Verzahnung der Bereiche an die vor- und nachgelagerten Fachämter ist daher ein sinnvoller Schritt, um die Prozesse zu optimieren und Prozessgeschwindigkeiten zu steigern.

Das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt wird in den Senatsbereich 03 verlagert, die Ämter 40 (Schulverwaltungsamt) und 41 (Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt) bleiben vorerst getrennt. Eine Zusammenführung beider Ämter ist inhaltlich geboten, wird vorbereitet und ist bis zum 01.04.2024 zu vollziehen. Einzelne Optimierungen können bereits im Vorfeld vorgenommen werden.

Obwohl in beiden Bereichen viele Schnittmengen existieren und in einer Verantwortung liegen sollten, haben Gespräche ergeben, dass die einstige Trennung beider Bereiche Konsequenzen hat, die sich nicht kurzfristig beseitigen lassen.

Eine gemeinsame und begleitete Überprüfung der Aufgabenerledigungen/Prozesse muss Grundlage für eine wieder angestrebte Zusammenführung beider Ämter sein. 

Zur Stärkung des Ehrenamtes wird die Verlagerung des „Fachbereiches Netzwerk, Ehrenamt und Sport - 41.01)“ aus dem Büro der Oberbürgermeisterin in das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt aus dem Jahr 2020 zurückgenommen. Der neue „Fachbereich Ehrenamt - 03.4“ kann somit enger mit dem Büro der Beauftragten, dem Amt für Bürgerkommunikation und Wahlen - OE 08“ und der „OE Smart City - OE 07“ zusammenarbeiten.

Die Organisationseinheit 15, „Zentrale Steuerung“, wird in den Senatsbereich 02 verlagert. Die Hanse- und Universitätsstadt steht vor strukturellen, strategischen und somit auch finanziellen Herausforderungen.

Die Leistungsfähigkeit des Konzerns Stadt muss abgesichert werden. Die Entwicklung des städtischen Haushaltes und die Entwicklung der Beteiligungen sind eng miteinander verbunden, nicht nur fiskalisch, sondern auch strategisch. Bei der inhaltlichen Ausrichtung der Unternehmen wird die Einbeziehung der Fachämter gewährleistet.*

Umsetzung

Nach dem Beschluss der Bürgerschaft und dem Erlass von Organisationsverfügungen durch die Oberbürgermeisterin werden die Strukturveränderungen verbindlich.

Im Anschluss erfolgen u.a. detaillierte, aufgabenkonkrete Zuordnungen, eine Anpassung des Geschäftsverteilungsplans, eine Anpassung der betroffenen Stellenbeschreibungen, insbesondere mit Blick auf die geänderten Vorgesetztenstrukturen.

Während des gesamten Prozesses werden die Personalvertretung, die Schwerbehindertenvertretung sowie die betroffenen Mitarbeitenden eng eingebunden.

Nach Umsetzung der Strukturveränderungen werden Mitarbeitende und Vorgesetzte weiterhin in der Orientierungsphase fachlich begleitet.

Fazit

Die Stellenverschiebungen stellen sich nach den Veränderungen wie folgt dar:

Der Senatsbereich 01, mit aktuell 391,76 VZÄ (10 % entsprechen 39,17 VZÄ), verliert

  • das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft mit aktuell 43,77 VZÄ (ohne 4,00 VZÄ - Wirtschaft),
  • die Zentrale Steuerung mit aktuell 15,00 VZÄ und
  • das heutige Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt mit 69,50 VZÄ (ohne Bereich Ehrenamt).

Die Bildung der „Stabsstelle Wirtschaft 09“ aus der OE 61 heraus erfolgt innerhalb des Senatsbereiches (4,00 VZÄ). Gleiches gilt für den Bereich Ehrenamt – 03.4, dessen Stellen aus der OE 41 im Senatsbereich 01 verbleiben.

Dem Senatsbereich 01 wird die Organisationseinheit „Stadtarchiv – 47“ mit aktuell 15,00 VZÄ zugeführt.

Der Senatsbereich 01 verändert sich insgesamt um – 113,27 VZÄ.

Der Senatsbereich 02, mit aktuell 855,90 VZÄ (10 % entsprechen 85,59 VZÄ), erhält

  • die „Zentralen Steuerung – OE 15“, mit 15,00 VZÄ aus dem Senatsbereich 01 hinzu.

Der Senatsbereich 02 verändert sich insgesamt um + 15,00 VZÄ.

Der Senatsbereich 03, mit aktuell 852,22 VZÄ (10 % entsprechen 85,22 VZÄ), erhält

  • das „Sportamt – OE 41“, ohne den Bereich Ehrenamt, mit 69,50 VZÄ aus dem Senatsbereich 01 hinzu und
  • verliert die Organisationseinheit Stadtarchiv – 47“ mit aktuell 15,00 VZÄ.

Der Senatsbereich 03 verändert sich insgesamt um + 54,50 VZÄ.

Der Senatsbereich 04, mit aktuell 555,96 VZÄ (10 % entsprechen 55,59 VZÄ), erhält

  • mit dem heutigen Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, ohne den Bereich Wirtschaft (4,00 VZÄ), insgesamt 43,77 VZÄ hinzu.

Die vorhandenen Stellen des aufzulösenden Amtes für Mobilität verbleiben im Senatsbereich 04 und verändern dessen Größe nicht.  

Der Senatsbereich 04 verändert sich insgesamt um + 43,77 VZÄ.

 

*redaktionell ergänzt am 30.11.2023 / 03.1 Ke

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Signifikante finanzielle zusätzliche Belastungen für den städtischen Haushalt werden durch die vorgesehenen Strukturveränderungen nicht erwartet.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2023 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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06.12.2023 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit Wirkung zum 01.02.2024 folgende Strukturveränderungen bzw. Umbenennungen vorzunehmen:

 

Der Senatsbereich 1 wird in Senatsbereich Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur,
der Senatsbereich 3 wird in Senatsbereich Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport und
der Senatsbereich 4 in Senatsbereich Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität
umbenannt.

 

Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft (OE 61) wird in Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) umbenannt.

 

Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) wird aus dem Senatsbereich 1 der Oberbürgermeisterin, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, in den Senatsbereich 4, Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität, verlagert.

 

Das Amt für Mobilität (OE 68) wird aufgelöst und in die Ämter Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) bzw. Tiefbauamt (OE 66) integriert.

 

Das Sachgebiet Wirtschaftsentwicklung (61.22) aus dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) wird in den Senatsbereich 1, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, als neu zu bildende Organisationseinheit 09 „Stabsstelle Wirtschaft“ verlagert.

 

Das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt (OE 41) wird in einem ersten Schritt in den Senatsbereich 3, Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport verlagert. In einem zweiten Schritt ist die Zusammenlegung mit dem Schulverwaltungsamt anzustreben.

 

Das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt (OE 41) wird in „Sportamt“ (OE 41) umbenannt.

 

Der „Fachbereich Netzwerk, Ehrenamt und Sport (41.01)“ aus dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt (OE 41) wird in das Büro der Oberbürgermeisterin (03) als „Fachbereich Ehrenamt
- 03.40“ integriert.

 

Die Organisationseinheit 15, „Zentrale Steuerung“, wird aus dem Senatsbereich 1, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, in den Senatsbereich 2, Finanzen, Digitalisierung und Ordnung, verlagert.

 

Die Organisationseinheit „Stadtarchiv – 47“ wird aus dem Senatsbereich 3, Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, in den Senatsbereich 1, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, verlagert.

 


 

Beschluss Nr. 2023/BV/4776
(einschließlich bestätigtem Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4776-03 (ÄA) (s. TOP 10.16.2)):
 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit Wirkung zum 01.02.2024 folgende Strukturveränderungen bzw. Umbenennungen vorzunehmen:

 

Der Senatsbereich 1 wird in Senatsbereich Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur und
der Senatsbereich 4 in Senatsbereich Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität
umbenannt.

 

Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft (OE 61) wird in Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) umbenannt.

 

Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) wird aus dem Senatsbereich 1 der Oberbürgermeisterin, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, in den Senatsbereich 4, Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität, verlagert.

 

Das Amt für Mobilität (OE 68) wird aufgelöst und in die Ämter Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) bzw. Tiefbauamt (OE 66) integriert.

 

Das Sachgebiet Wirtschaftsentwicklung (61.22) aus dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität (OE 61) wird in den Senatsbereich 1, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, als neu zu bildende Organisationseinheit 09 „Stabsstelle Wirtschaft“ verlagert.

 

Das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt (OE 41) wird in „Sportamt“ (OE 41) umbenannt.

 

Der „Fachbereich Netzwerk, Ehrenamt und Sport (41.01)“ aus dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt (OE 41) wird in das Büro der Oberbürgermeisterin (03) als „Fachbereich Ehrenamt
- 03.40“ integriert.

 

Die Organisationseinheit 15, „Zentrale Steuerung“, wird aus dem Senatsbereich 1, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, in den Senatsbereich 2, Finanzen, Digitalisierung und Ordnung, verlagert.

 

Die Organisationseinheit „Stadtarchiv – 47“ wird aus dem Senatsbereich 3, Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in den Senatsbereich 1, Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur, verlagert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt