Beschlussvorlage - 2023/BV/4725
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Teilhaushalt (TH) 37 in 2023 für das Jahr 2025 für die Beschaffung eines Gerätewagen Betreuung und Gerätewagen Logistik für den Katastrophenschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.11.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Brandschutz/Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2 - Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
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Empfehlung
|
|
|
Nov 23, 2023
| |||
●
Erledigt
|
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Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Dec 6, 2023
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung eines Gerätewagens Betreuung und eines Gerätewagens Logistik für den Katastrophenschutz in Höhe von 310.000 EUR für die Maßnahme 3712800202200899 Erwerb von Fahrzeugen wird erteilt.
2. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt innerhalb des TH 37 durch die Maßnahme 3712601201400299 Wechsellader Berufsfeuerwehr in Höhe von 310.000 EUR.
Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Die Maßnahme muss zwingend in 2023 begonnen werden. Sollte das Projekt nicht zeitnah begonnen werden können, kann es zur Gefährdung der Einsatzbereitschaft im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kommen. Die Verpflichtungsermächtigung ist dringend notwendig, damit das Konzept des Katastrophenschutzes aufrechterhalten bleibt.
Sachverhalt:
Gemäß Erlasslage M-V ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als untere Katastrophenschutzbehörde für die Bewirtschaftung und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen der Katastrophenschutzeinheiten verantwortlich. Investiv stehen ein Gerätewagen-Logistik und ein Gerätewagen-Betreuung zur Beschaffung an.
Angesetzt sind jeweils 155 TEUR pro Fahrzeug. Die Kassenwirksamkeit für beide Fahrzeuge im Jahr 2025 ist mit der Verpflichtungsermächtigung realisierbar. Die Fahrzeugkonfiguration der Einheiten ist eine Pflichtaufgabe.
überplanmäßig VE außerplanmäßig VE
- Zusätzlicher Bedarf – Verpflichtungsermächtigung
Teilhaushalt: 37 Produkt: 12800
|
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
3712800202200899
|
Erwerb von Fahrzeugen |
Investitionsposition |
1 |
Fahrzeugbeschaffung |
- in EUR-
Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
Gesamt |
0,00 0,00 0,00 0,00 |
bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt
+/- +/- +/- |
0,00
0,00
|
Aufträge VE für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt - - - |
0,00 0,00
|
Verfügbar VE für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt = = = |
0,00 0,00
|
Gesamtbedarf VE Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt |
310.000 310.000
|
Begründung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung
a) Unabweisbarkeit
Die Verpflichtungsermächtigung ist dringend notwendig, damit das Konzept des Katastrophenschutzes aufrechterhalten bleibt. Die vorhandenen Fahrzeuge sind sehr alt und müssen dringend erneuert werden. Auf Grund von verlängerten Lieferzeiten wird die Verpflichtungsermächtigung benötigt, damit eine Liefer- und Kassenwirksamkeit in 2025 sichergestellt werden kann.
b) Unvorhersehbarkeit:
Im Planungszeitraum 2022/23 waren die verlängerten Lieferzeiten noch nicht absehbar.
Da bei anderen laufenden Fahrzeugbeschaffungen mittlerweile alle Lieferanten Verlängerungen beantragt haben, ist es notwendig jetzt zu beginnen.
- Nachweis der Deckung durch nicht in Anspruch genommene VE
1. |
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
3712601201400299 |
Wechsellader Berufsfeuerwehr |
Investitionsposition |
2 |
Fahrzeuge |
in EUR
Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
Gesamt |
958.000 276.000 682.000
|
bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
+/- +/- +/- |
|
Aufträge VE für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
- - - |
|
Verfügbar VE für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
= = = |
|
als Deckungsquelle VE im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt |
310.000 310.000
|
Begründung:
Mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2022/2023 erfolgte die Einordnung einer VE im Jahr 2023 für 2025 in Höhe von 682.000 TEUR für den Erwerb von Wechselladern.
Der geplante Bedarf ist nicht mehr gegeben, da das Land außerplanmäßig ein Wechsellader zur Verfügung stellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung der VE für das Jahr 2025 in Höhe von 310.000 EUR erfolgt durch die Maßnahme 3712601201400299 Wechsellader Berufsfeuerwehr. Der Ansatz 2025 für die Investitionsmaßnahme 3712800202200899 wird innerhalb des TH 37 gedeckt und mit Änderungsliste der Verwaltung in den Entwurf zum Doppelhaushalt 2024/2025 eigearbeitet. Der korrespondierende Ansatz wird zunächst durch die Maßnahme 3712601201400299 Wechsellader Berufsfeuerwehr gedeckt.*
* redaktionell ergänzt am 23.11.2023 / 03.1 Ke