Änderungsantrag - 2023/BV/4188-08 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Präambel

Im Bewusstsein der sozialen, ökologischen, klimatischen und kulturellen Bedeutung der Kleingärtnerei und im Bestreben, das Kleingartenwesen in der Stadt zu bewahren und in die Zukunft zu führen, sowie in Kenntnis des stetig hohen Bedarfes an Kleingartenparzellen für unsere Einwohner*innen und des durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) gewährten hohen Schutzes, beschließt die Bürgerschaft das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7). Das Kleingartenentwicklungskonzept dient auch als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Daher wird das Kleingartenentwicklungskonzept mit folgenden Maßgaben bzw. Änderungen beschlossen:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteile der grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt.

Davon sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren:

- durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen

- durch eine angemessene Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Daher wird die Mindestanzahl von 14.935 Parzellen festgeschrieben. Der im Konzept genannte Wert von 1 Kleingarten auf 9 Geschosswohnungen ist ein Mindestwert, der zusätzlich einzuhalten ist. Sobald dieser Wert durch Neubau von Geschosswohnungen unterschritten wird, sind neue Kleingärten durch die Stadt zu schaffen.

 

3. Die Bürgerschaft versteht das Vorhalten von Kleingärten als integrativen Bestandteil moderner Stadtentwicklung. Angesichts konkurrierender Nutzungen, auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt, durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung u.a. ist im Einzelfall die Inanspruchnahme von einzelnen Kleingartenparzellen möglich. Die Inanspruchnahme ganzer Kleingartenanlagen ist ausgeschlossen. Dadurch wegfallende Parzellen sind entsprechend der Erläuterungen zu den Erhaltungsstufen zu kompensieren. Die Kompensation ist vor der Inanspruchnahme zu klären bzw. festzulegen. Die finanziellen Aufwendungen der Kompensation werden durch die Stadt oder Investor getragen.

 

Mögliche Kompensationsmaßnahmen für die Umnutzung von einzelnen Parzellen sind z.B.

1. die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,

2. die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes im Einvernehmen mit den betroffenen Kleingartenvereinen

3. die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen

4. sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

4. Eine baurechtliche Sicherung der Kleingartenparzellen erfolgt unter Berücksichtigung von § 16 Absatz 2 BKleingG durch sukzessive zu errichtende einfache Bebauungspläne nach und nach über alle Bestandsanlagen unabhängig von ihrer Einordnung in eine Erhaltungsstufe.

 

5. Die Bürgerschaft richtet wieder einen Kleingartenbeirat ein. Neben Vertretern der Bürgerschaft und des Verbands der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock sollen auch Vertreter der Kleingartenvereine im Beirat vertreten sein. Zu den Aufgaben dieses Kleingartenbeirates gehören u.a.

1. Zustimmung zur Verwendung von Mitteln aus dem Kleingartenfonds, ähnlich dem Verfahren der Ortsbeiratsbudgets

2. Informationen über und Zustimmung zu Planungen, Prüfungen etc. der Stadtverwaltung zur Inanspruchnahme von Kleingartenparzellen.

 

6. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

7. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden. Der Kleingartenfonds dient u.a. der finanziellen Unterstützung der kleingartenbezogenen Maßnahmenvorschläge im Kleingartenentwicklungskonzept.

 

 

 

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Sachverhalt: siehe Präambel

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 67

Produkt: 55100     

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

 

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gez. Thoralf Sens  gez. Christian Albrecht   gez. Andrea Krönert

SPD    DIE LINKE.PARTEI   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN             

 

 

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Beschlüsse

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19.09.2023 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Präambel

Im Bewusstsein der sozialen, ökologischen, klimatischen und kulturellen Bedeutung der Kleingärtnerei und im Bestreben, das Kleingartenwesen in der Stadt zu bewahren und in die Zukunft zu führen, sowie in Kenntnis des stetig hohen Bedarfes an Kleingartenparzellen für unsere Einwohner*innen und des durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) gewährten hohen Schutzes, beschließt die Bürgerschaft das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7). Das Kleingartenentwicklungskonzept dient auch als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Daher wird das Kleingartenentwicklungskonzept mit folgenden Maßgaben bzw. Änderungen beschlossen:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteile der grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt.

Davon sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren:

- durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen

- durch eine angemessene Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Daher wird die Mindestanzahl von 14.935 Parzellen festgeschrieben. Der im Konzept genannte Wert von 1 Kleingarten auf 9 Geschosswohnungen ist ein Mindestwert, der zusätzlich einzuhalten ist. Sobald dieser Wert durch Neubau von Geschosswohnungen unterschritten wird, sind neue Kleingärten durch die Stadt zu schaffen.

 

3. Die Bürgerschaft versteht das Vorhalten von Kleingärten als integrativen Bestandteil moderner Stadtentwicklung. Angesichts konkurrierender Nutzungen, auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt, durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung u.a. ist im Einzelfall die Inanspruchnahme von einzelnen Kleingartenparzellen möglich. Die Inanspruchnahme ganzer Kleingartenanlagen ist ausgeschlossen. Dadurch wegfallende Parzellen sind entsprechend der Erläuterungen zu den Erhaltungsstufen zu kompensieren. Die Kompensation ist vor der Inanspruchnahme zu klären bzw. festzulegen. Die finanziellen Aufwendungen der Kompensation werden durch die Stadt oder Investor getragen.

 

Mögliche Kompensationsmaßnahmen für die Umnutzung von einzelnen Parzellen sind z.B.

1. die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,

2. die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes im Einvernehmen mit den betroffenen Kleingartenvereinen

3. die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen

4. sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

4. Eine baurechtliche Sicherung der Kleingartenparzellen erfolgt unter Berücksichtigung von § 16 Absatz 2 BKleingG durch sukzessive zu errichtende einfache Bebauungspläne nach und nach über alle Bestandsanlagen unabhängig von ihrer Einordnung in eine Erhaltungsstufe.

 

5. Die Bürgerschaft richtet wieder einen Kleingartenbeirat ein. Neben Vertretern der Bürgerschaft und des Verbands der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock sollen auch Vertreter der Kleingartenvereine im Beirat vertreten sein. Zu den Aufgaben dieses Kleingartenbeirates gehören u.a.

1. Zustimmung zur Verwendung von Mitteln aus dem Kleingartenfonds, ähnlich dem Verfahren der Ortsbeiratsbudgets

2. Informationen über und Zustimmung zu Planungen, Prüfungen etc. der Stadtverwaltung zur Inanspruchnahme von Kleingartenparzellen.

 

6. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

7. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden. Der Kleingartenfonds dient u.a. der finanziellen Unterstützung der kleingartenbezogenen Maßnahmenvorschläge im Kleingartenentwicklungskonzept.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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21.09.2023 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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26.09.2023 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

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26.09.2023 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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04.10.2023 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - abgelehnt

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10.10.2023 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

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11.10.2023 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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17.10.2023 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - abgelehnt

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25.10.2023 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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02.11.2023 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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08.11.2023 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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14.11.2023 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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14.11.2023 - Ortsbeirat Biestow (13) - abgelehnt

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22.11.2023 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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23.11.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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30.11.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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05.12.2023 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.12.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen