Beschlussvorlage - 2023/BV/4582

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Nr. 6 KV M-V


bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2019/BV/0259, Nr. 2020/BV/1289, Nr. 2021/BV/2561, Nr. 2022/BV/3490

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Bei der Erstellung der Vierten Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, wurde das Verzeichnis der zu reinigenden öffentlichen Straßen geprüft. Hieraus haben sich folgende Änderungen ergeben:

Zu Punkt 1: Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis

Der Aufnahme der nachfolgenden Straßen in das Straßenverzeichnis liegen die Grundsätze der Praktikabilität und Rentabilität der kommunalen Straßenreinigung zugrunde. Im Interesse der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Reinigung sind zusammenhängende Reinigungsgebiete zu schaffen.

Albin-Köbis-Straße: In der Albin-Köbis-Straße sind in den letzten Jahren eine Reihe neuer Wohngebäude errichtet worden. Dies führte zu einer deutlichen Belebung und Zunahme des Verkehrs im Quartier. Die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger wird diesen Umständen nicht mehr gerecht.

Kantenweg: Die Auswirkungen des Winters 2022/2023 bewegten einige Anlieger des Kantenweges dazu, einen kommunalen Winterdienst von der Stadt Rostock einzufordern. Dem Wunsch kommt die Stadt mit der Aufnahme in das Straßenverzeichnis nach.

Riekdahl: Der Hauptzug der Straße Riekdahl hat eine grundlegende Verkehrsbedeutung für die Erschließung des gesamten Quartiers. Unter anderem verkehrt in diesem Bereich eine Buslinie des ÖPNV.

Leibnitzplatz: Mit der Aufnahme in das Straßenverzeichnis wird eine Lücke im kommunalen Reinigungsgebiet geschlossen.

Likedeelerhof: Mit der Aufnahme in das Straßenverzeichnis wird die Lücke im kommunalen Reinigungsgebiet geschlossen.

Zu Punkt 2: Änderung der Hausnummernbereiche

Heinrich-Böll-Weg: Aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten für die Einsatzfahrzeuge der kommunalen Straßenreinigung wird die Routenführung angepasst.

Zu Punkt 3: Änderung der Hausnummernbereiche und Reinigungsklassen

Konrad-Adenauer-Platz: Der Konrad-Adenauer-Platz ist ein stark frequentierter Verkehrsknotenpunkt. Die bisherige Einstufung in die Reinigungsklasse 5, mit der Übertragung der Reinigungspflichten für Gehwege auf die Anlieger der Straße, wird dem tatsächlichen Reinigungserfordernis nicht mehr gerecht. Mit den abgestuften Reinigungsklassen werden die differenzierten Reinigungserfordernisse in diesem Bereich berücksichtigt. Zudem wurde der seit dem Jahr 2003 bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Stadt und der Deutschen Bahn AG (DB AG) zum Jahresende 2023 durch die Stadt gekündigt. In diesem hatte sich die DB AG verpflichtet den Bahnhofsvorplatz (Nordseite) zu reinigen. Grund der Kündigung war die seit längerem mangelhafte Qualität der Reinigung des Bahnhofsvorplatzes durch die DB AG.

Warnowallee: Die Fahrbahn der Warnowallee ist über die gesamte Länge im Straßenverzeichnis in die Reinigungsklasse 6 eingestuft. Dies bleibt auch zukünftig so. Der westliche Teil des Lütten Kleiner Boulevards, Warnowallee Nr. 26-29a, ist eine Fußgängerzone in kommunaler Hoheit. Hier erfolgte die Reinigung bislang sporadisch und zu Lasten der Stadt. Dies wurde den Anforderungen an die kommunale Straßenreinigung in Fußgängerzonen nicht mehr gerecht. Zudem ist die Stadt gemäß Kommunalabgabengesetz M-V verpflichtet, die Nutzer der kommunalen Reinigung an den Kosten zu beteiligen.

Margaretenstraße: Die Intensität der Nutzung und der bauliche Zustand der Verkehrsflächen sind in der Margaretenstraße sehr unterschiedlich. Insbesondere im Bereich des Margaretenplatzes findet eine sehr intensive Nutzung statt. Die Einordnung in unterschiedliche Reinigungsklassen trägt diesem Umstand Rechnung.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:   keine

 

Hinweis:

Die vorliegende Beschlussvorlage zur Änderung der Straßenreinigungssatzung, hat keine direkten finanziellen Auswirkungen. Änderungen von Reinigungsklassen wirken sich jedoch auf die Straßenreinigungsgebühren aus und werden in der Beschlussvorlage
Nr. 2023/BV/4583 dargestellt.

 

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

X

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

Reduzieren




Eva-Maria Kröger 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.11.2023 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.11.2023 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.11.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Reduzieren

15.11.2023 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

06.12.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen