Antrag - 2023/AN/4332
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CDU/UFR, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Rostocker Bund
Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.06.2023
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.07.2023
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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20.06.2023
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungs- sowie einen Wahlordnungsentwurf für den Kinder- und Jugendbeirat zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bei der Erarbeitung des Satzungs- sowie des Wahlordnungsentwurfes sind insbesondere das Jugendforum, der Stadtjugendring, die Koordinierung des Beteiligungsnetzwerks, der Stadtschülerrat sowie die weiteren Akteure der Initiativgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung HRO zusammenzuführen. Der Satzungsentwurf für den Kinder- und Jugendbeirat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll ihm Beteiligungsrechte analog zu anderen städtischen Beiräten (z.B. Migrantenrat, Seniorenbeirat) zuteilwerden lassen.
Der oder dem Vorsitzenden bzw. ihrer oder seiner Stellvertretung sind zudem Rederecht in der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen zu gewähren. Die oder der Vorsitzende bzw. ihre oder seine Stellvertretung wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und den Unterausschuss für Jugendhilfeplanung aufgenommen.
Weiterhin ist analog zu den bereits existierenden Beauftragtenstellen die Einrichtung ein*e Kinder- und Jugendbeauftragte*r zu prüfen, die auch den Kinder- und Jugendbeirat organisatorisch unterstützt.
Sachverhalt:
Bereits 2009 wurde mit dem Antrag 2009/AN/0611 durch die Bürgerschaft die Einrichtung eines Jugendbeirates beschlossen. Dieser ist jedoch bislang nicht umgesetzt worden. Mit dem Beschluss, einen Kinder- und Jugendbeirat zu gründen, sollen die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stärker als bisher berücksichtigt werden. Unabhängig von Vereinen und Parteien soll der Kinder- und Jugendbeirat Vorschläge zur Gestaltung der Stadt entwickeln. Er soll in der Stadt an den kommunalpolitischen Entscheidungen und Prozessen beteiligt werden. Als überpolitisches Gremium ist der Kinder- und Jugendbeirat unabhängig und an niemanden gebunden, wobei aus organisatorischen Gründen eine Kooperation mit der Stadtverwaltung denkbar und sinnvoll ist. Hierfür ist entsprechend eine Stelle einzurichten, die den Beirat verwaltungsseitig betreut.
Zunächst soll mit diesem Antrag ein Grundsatzbeschluss zur Gründung des Beirates gefasst werden, der den Antrag 2009/AN/0611 wiederbeleben soll. An die Stelle der allgemeinen Formulierung treten mit dem vorliegenden Antrag bereits konkrete Inhalte und Verfahrensweisen. Die weitere Ausgestaltung, die sich ergebenden Fragen bezüglich Vision, Funktion, Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise sollen durch die im Antrag beschriebene Beteiligungsweise erarbeitet werden.
05.07.2023 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungs- sowie einen Wahlordnungsentwurf für den Kinder- und Jugendbeirat zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bei der Erarbeitung des Satzungs- sowie des Wahlordnungsentwurfes sind insbesondere das Jugendforum, der Stadtjugendring, die Koordinierung des Beteiligungsnetzwerks, der Stadtschülerrat sowie die weiteren Akteure der Initiativgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung HRO zusammenzuführen. Der Satzungsentwurf für den Kinder- und Jugendbeirat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll ihm Beteiligungsrechte analog zu anderen städtischen Beiräten (z.B. Migrantenrat, Seniorenbeirat) zuteilwerden lassen.
Der oder dem Vorsitzenden bzw. ihrer oder seiner Stellvertretung sind zudem Rederecht in der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen zu gewähren.
Die oder der Vorsitzende bzw. ihre oder seine Stellvertretung wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und den Unterausschuss für Jugendhilfeplanung aufgenommen.
Weiterhin ist analog zu den bereits existierenden Beauftragtenstellen die Einrichtung ein*e Kinder- und Jugendbeauftragte*r zu prüfen, die auch den Kinder- und Jugendbeirat organisatorisch unterstützt.
Beschluss Nr. 2023/AN/4332
(einschließlich bestätigtem Änderungsantrag Nr. 2023/AN/4332-02 (ÄA); s. TOP 8.3.2):
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungs- sowie einen Wahlordnungsentwurf für den Kinder- und Jugendbeirat zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bei der Erarbeitung des Satzungs- sowie des Wahlordnungsentwurfes sind insbesondere das Jugendforum, der Stadtjugendring, die Koordinierung des Beteiligungsnetzwerks, der Stadtschülerrat sowie die weiteren Akteure der Initiativgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung HRO zusammenzuführen. Der Satzungsentwurf für den Kinder- und Jugendbeirat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll ihm Beteiligungsrechte analog zu anderen städtischen Beiräten (z.B. Migrantenrat, Seniorenbeirat) zuteilwerden lassen.
Der oder dem Vorsitzenden bzw. ihrer oder seiner Stellvertretung sind zudem Rederecht in der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen zu gewähren.
Die oder der Vorsitzende bzw. ihre oder seine Stellvertretung wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und den Unterausschuss für Jugendhilfeplanung aufgenommen.
Zur Absicherung der fachlich und organisatorischen Unterstützung des Kinder- und Jugendbeirats wird die bereits existierende halbe Personalstelle „Kinderbeauftragte/r“ um eine weitere halbe Personalstelle zur Begleitung des Kinder- und Jugendbeirats erweitert. Diese ist ab dem Doppelhaushalt 2024/2025 dauerhaft in den Stellenplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufzunehmen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, noch im Laufe des Jahres 2023 ein Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten.
Des Weiteren hat die Verwaltung weiter Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirats in Form von Räumen, Technik, Sachkosten und einem eigenen Budget zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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