Stellungnahme - 2023/DA/3946-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Initiative der Fraktionen zum Schutz von Einsatzkräften in Rettungsdienst und Feuerwehr und bei der Polizei wird begrüßt.

Im Brandschutz- und Rettungsamt wurde bereits im Dezember 2019 eine Arbeitsgruppe zur Analyse der Gewalt gegen Einsatzkräfte in Rettungsdienst und Feuerwehr eingesetzt. Die u. g. Maßnahmen sind Teil der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe.

  • Umsetzung der Forderung nach Erfassung von Bedrohungslagen im Bereich Rettungs-dienst und Feuerwehr – den Beschäftigten stehen vier Aussagen zur Gefährdungslage zur Verfügung:

0 = keine Bedrohungslage
1 = verbal aggressiv, unangepasstes soziales Verhalten
2 = Handgreiflichkeiten und körperliche Gewalt
3 = Einsatz von Waffen oder Werkzeugen

Im Brandbericht der Feuerwehr und im Rettungsdienstprotokoll sind diese Angaben verpflichtend. Sie stellen zunächst das einzelne persönliche Empfinden des Mitarbeiters dar. Das Erstellen von Strafanzeigen bleibt von der Erfassungspflicht zunächst unberührt.
Bei Bedrohungslagen der Stufe 3 ist die Landespolizei hinzuzuziehen.

  • Zur Verhinderung bzw. im Vorfeld von Übergriffen auf Einsatzkräfte wurden diverse technische Maßnahmen umgesetzt. Diese Maßnahmen wurden in der Vergangenheit bei Bestandfahrzeugen ausgeführt und sind bei Neufahrzeugen zwingend erforderlich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:  

keine

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Beschlüsse

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18.01.2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben