Änderungsantrag - 2022/AN/3837-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Punkt 2 wird gestrichen.

 

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Sachverhalt:

Punkt 2 lautet: „Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M V für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.“

Im Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.10.2022 sowie im Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 23.11.2022 heißt es wortgleich: „Im Bereich Auftragsvergaben zur Vorbereitung der Bundesgartenschau 2025 wurden durch die Vergabe von Direktaufträgen und unzulässigen Weiterbeauftragungen Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt.“ Zudem wurden ursprünglich geplante Auftragssummen überschritten.
Details konnten die Mitglieder der Bürgerschaft bereits einem Bericht zu Vergabeprüfungen des Jahres 2020 im Fachbereich BUGA mit Datum 29.10.2021 entnehmen (nicht öffentlich).
Der Fachbereich BUGA unterstand unmittelbar dem Oberbürgermeister.

Bisher hat lediglich eine Prüfung der Einhaltung des Vergaberechts stattgefunden, keine weitere rechtliche oder finanzielle Prüfung. Entgegen der Antragsbegründung hält die unterzeichnende Fraktion die Vorgänge für so wesentlich, dass sie einer Entlastung des OB zum jetzigen Zeitpunkt entgegenstehen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

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Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

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gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2022 - Bürgerschaft - abgelehnt