Änderungsantrag - 2022/BV/3740-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Punkt 4 des Beschlussvorschlags wird gestrichen.

 

 

 

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Sachverhalt:


In Punkt 4 des Beschlussvorschlags geht es um eine Änderung von § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung. Darin geregelt werden die Wertgrenzen, in denen der Oberbürgermeister Leistungen vergeben kann.
Die Wertgrenzen selbst werden nicht geändert, es sollen jedoch die Wertgrenzen angehoben werden, ab denen der Oberbürgermeister das Einvernehmen mit dem Vergabeausschuss herzustellen hat.
Aus Sicht der Antragsteller soll der Vergabeausschuss auch künftig bei den bisherigen Wertgrenzen mitentscheiden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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gez. D. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2022 - Bürgerschaft - überwiesen

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05.01.2023 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - ungeändert beschlossen

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10.01.2023 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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18.01.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen