Informationsvorlage - 2022/IV/3816

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss Nr. 2021/AN/2550 wurde der Oberbürgermeister beauftragt:

 

  1. ab Oktober 2021 Gespräche mit den bestehenden Netzwerkakteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft in Rostock (Warnow Valley, DIZ, FRIEDA 23, PWH, IHK) aufzunehmen und aktiv einen Prozess zur gemeinsamen Entwicklung eines Kreativquartiers zu initiieren.
     
  2. zu prüfen, welche geeigneten Bestandsimmobilien oder Standorte für einen Neubau im Rahmen der Stadt- und Stadtteilentwicklung seitens der Stadt bereitgestellt werden können. Dabei ist die Vernetzung und Integration in den jeweiligen Stadtteil als eine Kernaufgabe zu definieren, um so mit der Standortentwicklung einen Beitrag im Kampf gegen die Segregation zu leisten.
     
  3. zu prüfen, in welcher Form und in welchem Umfang städtische Mittel für die Umsetzung des Projekts bereitgestellt werden und in welcher Form eine Partnerschaft mit der Stadt möglich ist. Ziel soll dabei sein, möglichst viele Angebote der Kreativwirtschaft für die Bevölkerung zu öffnen.
     
  4. das Land in den Prozess einzubeziehen, insbesondere durch Prüfung, ob Immobilien, Flächen und Finanzmittel des Landes für die Realisierung des Projekts bereitgestellt werden können.
     
  5. Die Prüfung der Sachverhalte soll bis März 2022 erfolgen und der Bürgerschaft auf ihrer Märzsitzung 2022 in Form eines Zwischenberichtes vorgestellt werden.

 

Ein Zwischenbericht wurde der Bürgerschaft im Juni 2022 vorgelegt (Informationsvorlage Nr. 2022/IV/3228).

 

Die Erarbeitung der notwendigen Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Kreativquartiers für Rostock konnte noch nicht abgeschlossen werden.


Die grundlegende Standortrecherche nimmt mehr Zeit in Anspruch als geplant. 

 

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen Ende Dezember 2022 vorliegen und müssen dann entsprechend ausgewertet und für die Beschlussfassung aufbereitet werden. Aus diesem Grunde kann eine Vorlage zur Entscheidung durch die Bürgerschaft erst im neuen Jahr 2023 verwaltungsintern abgestimmt werden.

 

Für eine abschließende Entscheidung soll der Bürgerschaft ein qualifiziertes Konzept als Beschlussvorlage für eine Sitzung der Bürgerschaft im März 2023 vorgelegt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:  

 

keine

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

X

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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07.12.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben