Beschlussvorlage - 2022/BV/3792

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Bebauungsplans 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf zur Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und dessen Begründung ist gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich dessen Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V,

§ 2 (1) BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine.
 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 15.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ gefasst (Vorlage Nr. 2019/BV/4349). In der Begründung zum Beschluss wurde der räumliche Geltungsbereich in vier Teilbereiche gegliedert. Die bewaldete Teilfläche 1 – Fläche zwischen Dierkower Damm und ehemaliger Deponie – wurde aus überwiegend artenschutzrechtlichen Gründen aus dem Geltungsbereich herausgelöst. Einzig eine Restfläche im Eingangsbereich des geplanten Stadtparks ist zugunsten eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Umwelt, Kultur, Wissenschaft und Forschung in der Planung verblieben.

Mit dem Beschluss „Warnow-Quartier“ (Vorlage Nr. 2021/BV/2395) hat die Bürgerschaft das Quartiersexposé als Grundlage für die weiteren Planungen bestätigt und den Vorentwurf des Bebauungsplans (Stand 07.06.2021) zur Kenntnis genommen. Das Quartiersexposè ist die Grundlage des Bebauungsplanes.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des B-Plans Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ wurde vom 01.11.2021 bis einschließlich 01.12.2021in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Zeitgleich sind die Planunterlagen auf der Internetseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (www.rostock.bauleitplanung-online.de) veröffentlicht worden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist parallel erfolgt.

Im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen musste im östlichen Bereich des B-Plans, welcher den gewerblichen Bestand überplant, vom Quartiersexposé abgewichen werden. So teilt die Planstraße F nicht mehr die beiden Urbanen Gebiete MU K und MU L in Ost-West-Richtung und bindet an den Dierkower Damm an. Stattdessen nimmt der Entwurf des B-Plans einen stärkeren Bezug auf die vorhandenen Eigentumsverhältnisse im neu geformten MU L. Andernfalls wäre dieser Teil der Planung nicht umsetzbar und somit wäre die gesamte Planung im Falle eines Rechtsstreits nach Inkrafttreten des Bebauungsplans angreifbar gewesen.

Mit dem Beschluss „BUGA und weitere Großprojekte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (Vorlage Nr. 2022/DV/3344) hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 22.06.2022 ihre Leitentscheidung zur BUGA aufgehoben und den Projektbaustein Warnow-Quartier als Kategorie A bewertet, sodass der Bebauungsplan auch weiterhin umgehend aufzustellen und umzusetzen ist. Dementsprechend wurde der Entwurf des B-Plans korrigiert (Entfall temporärer Festsetzung für die BUGA + Überarbeitung der Begründung zum Bebauungsplan).

Parallel zum Bebauungsplan wird das Gestaltungshandbuch für das Warnow-Quartier erstellt. Die Fertigstellung ist im 1. Quartal 2023 geplant. Die Ergebnisse werden soweit es rechtlich möglich ist, in den Bebauungsplan übernommen sodass eine erneute Beteiligung am Bebauungsplanverfahren im 2. Quartal 2023 vorgesehen ist.

Mit der Entwicklung des Warnow-Quartiers wird das Ziel verfolgt, einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen und sozialen Stadtentwicklung zu leisten und ein gemischtes, urbanes Quartier zu schaffen. 

Der Flächennutzungsplan wird für den benannten Bereich, entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert (18. Änderung FNP).

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Planung trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Teilhaushalt:    99 (OE 15)

 

Produkt:    55103 

 

Bezeichnung:   Bundesgartenschau (BUGA)

    - Modellvorhaben Warnowquartier

 

Investitionsmaßnahme: 9955103202000120

 

Bezeichnung Inv.-maßn.: Erschließung Warnowquartier

 

Investitionsposition:  003

 

Bezeichnung Inv.-pos.:  geleistete Anzahlungen

 

Haushaltsjahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2023

78532001 / Auszah-lungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

 

 

 

60.000,00 €

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

Reduzieren




Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.12.2022 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2022 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.12.2022 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.01.2023 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.01.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Reduzieren

12.01.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Bebauungsplans 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf zur Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und dessen Begründung ist gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich dessen Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

18.01.2023 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplans 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf zur Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und dessen Begründung ist gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich dessen Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

 

Beschluss Nr.2022/BV/3792:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplans 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf zur Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und dessen Begründung ist gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich dessen Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im laufenden Prozess der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 15.MU.204 den Anforderungen des § 2 der Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder bzw. den Anforderungen der DIN 18034 zur Größe von Spielflächen so Rechnung zu tragen, dass innerhalb der späteren Wohnbauflächen oder behelfsweise innerhalb der öffentlichen Grün- und Freizeitflächen Kleinkinderspielplätze für die Altersgruppe 0  6 Jahre in ausreichender Größe errichtet werden können.

 

Anlagen:

1 Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und
  Textteil (Teil B),
2 Entwurf der Begründung

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt