Beschlussvorlage - 2022/BV/3762

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt:

 

Zur Sicherung der Stadtwerke Rostock AG und zur Deckung der pandemie- und energiebedingten Mehraufwendungen bei der Rostocker Straßenbahn AG stellt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock folgende Liquiditätshilfen der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding bereit:

  1. Der RVV wird eine Kreditlinie in Höhe von 28.000 TEUR befristet bis zum 30. November 2023 auf Grundlage eines Darlehensvertrages zur Verfügung gestellt.
  2. Der RVV werden liquide Mittel in Höhe von 16.000 TEUR zusätzlich zum geplanten Verlustausgleich 2022 überplanmäßig zugeführt.
  3. Der RVV werden 15.000 TEUR liquide Mittel als Eigenkapitalzuführung im Jahr 2022 überplanmäßig zugeführt.
  4. Der Mittelabfluss erfolgt nachrangig und bedarfsgerecht.
  5. Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Geschäftsführung der RVV werden ermächtigt, alle dafür erforderlichen Regelungen zu erlassen, Auflagen zu erteilen und notwendige Vereinbarungen abzuschließen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:
keine

 

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Begründung der Dringlichkeit für den Haupt- und Finanzausschuss

 

Die weitere Handlungsfähigkeit der RVV/ Stadtwerke Rostock AG ist vor dem Hintergrund der unmittelbar bestehenden Herausforderungen aus der Energiekrise wie im Sachverhalt beschrieben schnellstmöglich zu gewähren.

 


Sachverhalt:


Die RVV beantragt bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO) vorsorglich Liquiditätshilfe in Höhe von 70 Mio. EUR.

Diese Mittel setzen sich wie in der unten stehenden Tabelle dargestellt zusammen:

Insgesamt stellt sich der Finanzbedarf wie folgt dar:

 

Gesamtbedarf 2022 in TEUR

Haushaltsansatz 2022 in TEUR

Mehrbedarf in TEUR

 

 

 

aus Vorgriff auf Folgejahre

aus allgemeiner Deckung

konsumtiver Zuschuss

22.000

6.000

6.000

10.000

Eigenkapitalzuführung

20.000

5.000

15.000

0

kurzfristiges Darlehen bis zum 30.11.2023

28.000

0

0

28.000

gesamt

70.000

11.000

21.000

38.000

 

Diese Mittel werden vor allem zur vorsorglichen Liquiditätssicherung bei der SWRAG benötigt, da aufgrund der volatilen Preise am Gas- und Strommarkt Absicherungen für die Lieferanten erforderlich sind, um bei notwendigen witterungsbedingten Nachbeschaffungen von Gas eine vorrangige Berücksichtigung der SWRAG zu angemessenen Preisen zu ermöglichen. Gleichzeitig gilt es die signifikanten Energiekostensteigerungen im Konzern durch Verlustausgleiche abzusichern. Die Finanzierung über die RVV erfolgt aus konzernrechtlichen Gründen.

Der Mittelabfluss erfolgt nachrangig und auf Grundlage eines nachgewiesenen Bedarfsfalls durch die RVV.

Bei der Mittelanforderung der SWRAG handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und nicht zur Verlustdeckung. Aus diesem Grund ist die Kreditrückführung zum 30. November 2023 geplant. Der Finanzierungsantrag an die HRO steht im Einklang mit der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune und der sich aus der aktuellen Situation ergebenden Treuepflicht als Gesellschafterin der RVV und diese wiederum als Mehrheitsgesellschafterin der SWRAG. Auch bei anderen Versorgungsunternehmen erfolgen aktuell Gesellschafterfinanzierungen (z.B. bei der Verbundnetz Gas AG durch den Gesellschafter EnBW AG, Stadtwerke Leipzig-Gruppe), die durch die Öffentlichkeit eingefordert werden. Dahingehend handelt es sich auch nicht um eine Vergemeinschaftung von Verlusten, sondern um Liquiditätsbeiträge.

Die steigenden Energiekosten betreffen im RVV-Konzern im Weiteren vor allem die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG). Die Wechselwirkungen von Effekten aus der Corona Pandemie und der Energiekrise belasten die RSAG wesentlich. Vor allem die Stromkostensteigerungen werden sich dauerhaft im Ergebnis der RSAG widerspiegeln und zusammen mit den Aufwendungen für die Verkehrswende zu finanzieren sein.

Die Finanzierung der Stadtwerke Rostock AG (SWRAG) und der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) angesichts der aktuellen Energiemarktgeschehnisse im September 2022 ist in Bezug auf Ursachen und Wirkungen komplex.

Aufgrund des seit Februar 2022 geführten Angriffskrieges von Russland gegen die Ukraine sind die Strom- und Gaspreise erheblich gestiegen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 eine Mangellage festgestellt und den Notfallplan Gas für Deutschland ausgelöst.

Durch den Gesetzgeber wurde das EnSiG (Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung) novelliert.

Durch Russland werden aufgrund des Krieges bestehende Lieferverträge für Erdgas mit Großhändlern nicht erfüllt. Die Großhändler*innen müssen daher Erdgas zu den aktuell hohen Marktpreisen neu beschaffen, ohne diese auf die eigenen Kund*innen (wie z.B. die SWRAG) umlegen zu können.

Daher wurden Gasumlagen eingeführt, die ab dem 1. Oktober 2022 auf die Gasverbraucher*innen in der Grundversorgung umgelegt werden. Bei einem großen Teil der Verbraucher*innen erfolgt die Refinanzierung aber erst ab Januar 2023.

Die ursprünglichen Planungen sind durch den Wegfall der Gasumlage obsolet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kreditgenehmigung so gewählt wurde, dass der Bedarf für 2022 und Januar 2023 gesichert ist. Eine Nachsteuerung wäre im Januar 2023 möglich gewesen. Aufgrund der Unwägbarkeiten beim rechtlichen Rahmen (siehe Diskussionen zur den Gasumlagen und der Ausgestaltung der weiteren Stützungsinstrumente) und den weiterhin großen Unsicherheiten an den Märkten halten Vorstand der SWRAG und die Geschäftsführung der RVV den Kreditrahmen weiterhin für erforderlich. Damit ist man auf jegliche weitere Eskalation im Ukraine-Krieg eingestellt und spätestens nach der Sommerpause 2023 kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Für den Bezug von Strom und Gas sind beim Einkauf über die Börsen oder im direkten Handel bei den Zulieferern Sicherheiten zu hinterlegen. Durch die gestiegenen Preise hat sich das Handelsvolumen für Erdgas und Strom deutlich erhöht und es sind zusätzliche Sicherheiten erforderlich.

Die Stadtwerke haben Energie auf Basis von Plantemperaturen beschafft. Wird es deutlich kälter als erwartet, müssen die Stadtwerke zusätzliches Gas zu hohen Preisen beschaffen. Die Kosten für den zusätzlichen Bedarf können nicht durch die Endverbraucher*innen refinanziert werden und sind aus Risikozuschlägen in der Preiskalkulation zu decken.

Die Versorgung der Kund*innen muss immer vorfinanziert werden. Der Bedarf für die Vorfinanzierung ist durch die höheren Marktpreise gestiegen. Die Bezahlung der hohen Preise kann viele Verbraucher*innen überfordern und zu sozialen Härten führen. Dazu wurden Entlastungspakete der Bundesregierung beschlossen. Die Auswirkungen auf das Zahlungsverhalten der Kund*innen kann abschließend nicht beurteilt werden. In jedem Fall dürften zusätzliche Stundungen und Ratenzahlungen notwendig werden, die auch zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf bei der SWRAG führen werden.

Die am Markt verfügbaren Lieferant*innen sind die bekannten Großhandelsunternehmen, wie die Uniper SE oder die VNG Verbundnetz Gas AG, die staatliche Unterstützung in Anspruch genommen haben. Daher wurde ein Vertrauensschutz durch die Bundesregierung begründet. Eine Insolvenz dieser Lieferant*innen ist nicht mehr möglich.

Zwischen der RVV und der SWRAG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die RVV muss daher alle Verluste der SWRAG ausgleichen und auch eine angemessene Liquiditätsausstattung der SWRAG sicherstellen (Voraussetzung für den steuerlichen Querverbund). Eine Ausgleichsverpflichtung der HRO gegenüber der RVV in Bezug auf die SWRAG besteht nicht. Ein gerichtliches Schutzschirmverfahren der RVV birgt aber keine Vorteile im Vergleich zum Szenario der Mittelzuführung.

Die RVV kann der Stadtwerke Rostock AG Kredite von bis zu 70 Mio. EUR befristet bis zum 30. November 2023 zur Verfügung stellen. Im Weiteren bestehen Reserven der RVV von rund 10 Mio. EUR.

Auf die Kreditlinie sind kurzfristige Finanzierungen, wie Betriebsmittelkredite einschließlich Bürgschaftsrahmen von Banken, zur Lieferantensicherung der SWRAG anzurechnen.

Aktuell stehen für den Liquiditätsbedarf für die vorgenannten Risiken keine weiteren internen Bankkreditlinien zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung in solchen außergewöhnlichen Situationen über den mittelbaren Hauptgesellschafter sind fremdüblich, um ggfs. auch die Zeiten bis zur Entscheidung über die Verteilung von systemischen Belastungen zu überbrücken.

Im Rahmen von Finanzierungen über Banken wurden sogenannte Negativ- oder Gleichstellungserklärungen bei der SWRAG abgeben. Im Ergebnis dieser Regelungen wären bei neuen Krediten und Sicherheiten auch den bisherigen Banken Sicherheiten zu gewähren.

Bei der Bankenfinanzierung mittels Bürgschaft wäre die Kapitaldienstfähigkeit der SWRAG oder der RVV durch die Banken zu prüfen. Der Prozess wird als sehr aufwendig eingeschätzt. Bei der Lieferantensicherung über Anzahlungen als Alternative, tragen die SWRAG ein wesentliches Ausfallrisiko.

Die RVV und die SWRAG kommen mit dem Mittelantrag ihren bestehenden Sorgfaltspflichten nach. Die Kreditinanspruchnahme ist schwer zu prognostizieren und soll auf ein Minimum beschränkt werden. Damit soll ein geordnetes Verfahren einschließlich kommunalrechtlicher Genehmigungen sichergestellt werden, um zeitkritische Mittelanträge, zum Beispiel aufgrund witterungsbedingter Entwicklungen, zu vermeiden.

20 Mio. EUR Investitionszuschuss dienen der Erhöhung der Beteiligung an der RVV. Die Mittel stehen analog zur Liquiditätssicherung im Jahr 2023 zur Verfügung und werden danach entsprechend der Vereinbarung zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2020/BV/1699 vom 14. April 2021 zur Eigenkapitalerhöhung in die RSAG eingezahlt (2023-2024 5 Mio. EUR p.a. und 2025-2029 2 Mio. EUR p.a.).

Der konsumtive Zuschuss in Höhe von 22 Mio. EUR steht analog zur Liquiditätssicherung der Stadtwerke Rostock AG im Jahr 2023 zur Verfügung und wird auch entsprechend der aktuellen Planung der RSAG für die höheren erwarteten Verluste in 2023 eingesetzt. 6 Mio. EUR bereits im Haushalt geordneter Verlustausgleich in 2022 und 2023 und ca. 10 Mio. EUR für die in 2023 aktuell gestiegenen Betriebsmittel, davon ca. 7 Mio. EUR für Strom, ca. 2 Mio. EUR für Diesel und sonstige Energiestoffe und ca. 1 Mio. EUR für sonstige betriebliche Aufwendungen.

Der Beschluss zur Liquiditätssicherung entbindet den Vorstand der SWRAG und die Geschäftsführung der RVV nicht von einer Prüfungs- und Informationspflicht vor Mittelabrufen. Bei wesentlichen Veränderungen der Risikolage und sich abzeichnenden Verlusten sind die Gremien unabhängig von den Beschlüssen zu informieren und ggfs. auch Genehmigungen einzuholen.

Im ersten Schritt wird die vorgezogene Kapitalzuführung in Höhe von 15 Mio. EUR im Jahr 2022 zur Auszahlung kommen. Die Bereitstellung der zusätzlichen 10 Mio. EUR zum Verlustausgleich und das Darlehen in Höhe von 28 Mio. EUR dienen als Vorsorgemaßnahme.

Der Mittelabruf hierfür kann im nachgewiesenen Bedarfsfall zum Jahresende 2022 und im Jahr 2023 kurzfristig und unkompliziert durch die haushalterischen Einordnung mit dem Nachtrag 2022 ermöglicht werden.

Die Finanzierung der RSAG folgt weiter den Regelungen aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag der HRO an die RSAG. Die weitere Liquiditätssicherung erfolgt fremdüblich, da auch ein wirtschaftlich handelnder Dritter aufgrund der Rahmenbedingungen Mittelzuführungen an den Konzernverbund RVV vornehmen würde.

 

Nachrichtlich weiterführende Erläuterungen – nicht relevant für die beantragten Mittelbedarfe

Am 9. September 2022 hat die Verbundnetz Gas AG (VNG) Leipzig staatliche Unterstützung nach § 29 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) beantragt. Nach Aussagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird dem Antrag entsprochen werden.

Neben den Mitteln aus den sogenannten Gasumlagen, geht es dabei um eine staatliche Beteiligung an der VNG. Die VNG wird damit, wie die Uniper SE, als systemrelevanter Gasgroßhändler eingestuft.

Auch die Stadtwerke Rostock AG haben wesentliche und relevante Lieferbeziehungen mit der VNG.

Mit der aktuell vorgenommenen Einstufung wird das bestehende Lieferantenrisiko für die SWRAG beseitigt. Auch das erhebliche Wiederbeschaffungsrisiko bei einem möglichen Ausfall der VNG ist damit nicht mehr relevant. Insofern begrenzt die Klärung der Systemrelevanz der VNG diese bisher bestehenden Risiken für den RVV-Konzern. Die SWRAG und die RVV gehen daher davon aus, dass bestehende Lieferverträge durch die VNG erfüllt werden. Der grundsätzliche Mittelbedarf, insbesondere zur Vorfinanzierung der Gasumlagen bei der SWRAG, wird davon nicht berührt.

Mit der VNG besteht eine Überkreuzbeteiligung, d.h. die VNG ist mit 12,55 % an der SWRAG beteiligt und die SWRAG hält 1,71 % der VNG. Die Beteiligung an der VNG ist mit rund 17 Mio. EUR im Jahresabschluss der SWRAG und im Konzernabschluss der RVV bewertet. Neben dem Bund, werden Gespräche mit dem Freistaat Sachsen und den Minderheitsgesellschaftern der VNG (kommunale Stadtwerke mit rund 21,58 % Beteiligung an der VNG) über eine Kapitalerhöhung bei der VNG geführt.

Bei einem Einstieg des Bundes oder des Freistaats Sachsen wird über § 29 EnSiG die Möglichkeit des Ausschlusses und der Abfindung von Minderheitsaktionären eröffnet. Der Abfindungsbetrag pro Aktie könnte deutlich unter dem aktuellen Buchwert bei der SWRAG von 7,95 EUR pro Aktie liegen. In der Folge sind Auswirkungen auf den Gewinnabführungsbetrag der SWRAG an die RVV nicht auszuschließen. Eingeplante kumulierte Dividendenzahlungen der VNG in Höhe von 3 Mio. EUR (600 TERU p.a.) bei den Stadtwerken in den Jahren 2024 bis 2026, dürften obsolet sein.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 15

Produkt: 54701 Bezeichnung: RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

54701.54110000

54701.74110000

Bezeichnung

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

Ansatz

 

6.000.000,00

6.000.000,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

0,00

AO

-

0,00

0,00

Aufträge

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

6.000.000,00

6.000.000,00

Haushaltsüberschreitung

 

16.000.000,00

16.000.000,00

neuer Haushaltsansatz

 

22.000.000,00

22.000.000,00

 

 

Produkt: 54701 Bezeichnung: RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

1554701202100199

Eigenkapitalerhöhung

Investitionsposition

1

Auszahlungen an verbundene Unternehmen

Finanzauszahlungskonto

54701.78612000

Auszahlungen für Finanzanlagen, Anteile an verbundenen Unternehmen – Nicht börsenotierte Anteile

 

- in EUR -

Ansatz

 

4.900.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0,00

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0,00

AO

-

4.900.000,00

Aufträge

-

0,00

noch verfügbar

=

0,00

Haushaltsüberschreitung

 

14.700.000,00

neuer Haushaltsansatz

 

19.600.000,00

 


Produkt: 62600   Bezeichnung: Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

1562600202100199

Eigenkapitalerhöhung

Investitionsposition

1

Auszahlungen an verbundene Unternehmen

Finanzauszahlungskonto

62600.78699000

Auszahlungen für Finanzanlagen, Sonstige Anteilsrechte

 

 

- in EUR -

Ansatz

 

100.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0,00

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0,00

AO

-

100.000,00

Aufträge

-

0,00

noch verfügbar

=

0,00

Haushaltsüberschreitung

 

300.000,00

neuer Haushaltsansatz

 

400.000,00

 

 

X

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des am 07.12.2022 zu beschließenden Nachtragshaushaltes 2022 (Beschlussvorlage Nr. 2022/BV/3766)

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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22.11.2022 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.11.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.12.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen