Antrag - 2022/AN/3759

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. die Bürgerschaft jeweils umgehend über Gerichtsentscheidungen zu informieren, durch die Beschlüsse der Bürgerschaft ganz oder teilweise aufgehoben werden bzw. durch die Änderungen oder Neufassungen der Beschlüsse nötig werden. Die Kenntnisgabe soll per Informationsvorlage erfolgen.

2. die Bürgerschaft jeweils umgehend über arbeitsgerichtliche bzw. beamtengerichtliche Entscheidungen, die die Personalhoheit und die Entscheidungen des Personalausschusses betreffen, zu informieren. Die Kenntnisgabe soll – soweit notwendig – als nichtöffentliche Vorlage erfolgen.

 

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Sachverhalt:

Immer wieder kommt es vor, dass insbesondere Satzungen gerichtlich angefochten werden und die entsprechenden Beschlüsse durch ein Gericht für ganz oder teilweise unwirksam erklärt werden. Dies betraf in jüngster Vergangenheit z.B. den B-Plan „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ und die Abfallgebührensatzung (im Hinblick auf degressive Abfallgebühren). Bislang gibt es kein systematisches Verfahren, um die Bürgerschaft als beschlussgebendes Gremium über diese Sachverhalte zu informieren. Zum Teil erfolgt die Information gar nicht oder erst Monate später, wenn durch die Verwaltung eine überarbeitete Fassung vorgelegt wird. Um allen Bürgerschaftsmitgliedern eine einheitliche Informationsgrundlage zu ermöglichen, soll die Verwaltung die Bürgerschaft künftig nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen zeitnah informieren. Sofern die schriftliche Urteilsbegründung später ergeht, soll diese nachgereicht und mit der Information verbunden werden, ob die Stadt weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

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Uwe Flachsmeyer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

 

 

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Eva-Maria Kröger (DIE LINKE.PARTEI)

 

 

 

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Chris Günther (CDU/UFR)

 

 

 

 

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Thoralf Sens (SPD)

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen