Informationsvorlage - 2022/IV/3749

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.

 

Der vorliegende Bericht umfasst die Übersicht über den Stand des Haushaltsvollzugs per 30.09.2022 sowie die Prognosen der Organisationseinheiten zum 31.12.2022 für die Ergebnis- und Finanzrechnung.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

24.11.2022 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

07.12.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben