Stellungnahme - 2022/AN/3431-01 (SN)

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Sachverhalt: 

 

Aus Sicht der Verwaltung erfolgt keine Befürwortung zum Antrag des Ortsbeirates zur Auferlegung einer solchen Selbstverpflichtung.

 

Begründung:

 

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen bestätigt analog des Antrages Nr. 2022/AN/3431 die hohe Schutzbedürftigkeit der Rostocker Stadtbäume. Diesen erhalten die Bäume bereits durch verschiedene rechtlich bindende Vorgaben, sodass eine zusätzliche Selbstverpflichtung keinen verbesserten Schutzstatus erbringen würde.

 

Gemäß § 1 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz sind Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass:
 

  1. die biologische Vielfalt,
  2. die Leistung- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

 

auf Dauer gesichert sind; […]

 

Dieser allgemeine Grundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes findet sowohl in der Gesetzgebung des Naturschutzausführungsgesetztes M-V als auch in den aufgrund dieser Gesetze erlassenen oder fortgeltenden Rechtsvorschriften (naturschutzrechtliche Vorschriften) Beachtung.

 


Zuständig für die Umsetzung und Einhaltung dieser naturschutzrechtlichen Vorschriften sind die Landräte und Oberbürgermeister*innen der amtsfreien Gemeinden als Untere Naturschutzbehörden. Diese prüfen grundsätzlich sämtliche Bauvorhaben und sonstige Eingriffe in Natur und Landschaft auf ihre Zulässigkeit und Verträglichkeit mit den vor Ort befindlichen Naturressourcen. Die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen unter anderem auch hinsichtlich des Baumschutzes ist Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde, in diesem Fall des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen.

 

Der Baumschutz, Ausnahmeregelungen und Ausgleichmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern und somit auch in ganz Rostock sind umfassend über die §§ 18 und 19 NatSchAG M-V, dem Baumschutzkompensationserlass, dem Alleenerlass M-V sowie darüber hinaus über die Baumschutzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geregelt.
Eine zusätzliche Selbstverpflichtung zum Schutz von Bäumen ausschließlich für die Seebäder Warnemünde und Diedrichshagen würde rechtlich keinen höheren Schutzstatus für Bäume darstellen und darüber hinaus auch keine Verbesserung des Baumschutzes erbringen. Die geforderte Transparenz wird von der Unteren Naturschutzbehörde eingehalten, in dem die Ortsbeiräte bei den Bauvorhaben beteiligt werden.

 

Die Baumschutzsatzung befindet sich derzeit in Überarbeitung. Die Ortsbeiräte werden an der Überarbeitung beteiligt und erhalten so die Möglichkeit, ihre Wünsche und Meinungen einzubringen.

 

Notwendige Baumfällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit sind eine Pflichtaufgabe der Kommune (BGB § 823), um Haftpflichtschäden von der Stadt abzuwenden. Entscheidungen zu derartigen Maßnahmen werden von ausgebildetem Fachpersonal getroffen und sind nicht verhandelbar. Gleichzeitig bemüht sich das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen um Transparenz gegenüber den Ortsbeiräten und Bürgerinitiativen. In besonderen Fällen werden unabhängige Gutachten angefertigt.

 

Im Rahmen aller vorgenannten gesetzlichen Verpflichtungen nimmt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen seine Aufgabe zum Baumschutz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewissenhaft wahr.

 

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in Vertretung

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

 

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Beschlüsse

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01.12.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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07.12.2022 - Bürgerschaft - vertagt

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02.02.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits unter TOP 2 Änderung der Tagesordnung vertagt.

 

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13.04.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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20.04.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt