Beschlussvorlage - 2022/BV/3740

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28.11.2019, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.02.2021, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Nr. 4 vom 27.02.2021, wird wie folgt geändert:

 

Änderungen innerhalb § 5 (Ausschüsse)

 

  1.  

In der Tabelle des § 5 Abs. 1 wird in beiden Spalten das letzte Feld (neunte unter der Kopfzeile) gestrichen.

 

2.

In § 5 Abs. 3 wird Satz 2 neu gefasst und ein Satz 3 angefügt. Die zukünftige Formulierung lautet:

„Haupt-, Jugendhilfe-, Klinik-, und KOE-Ausschuss haben darüber hinaus Angelegenheiten abschließend zu entscheiden. Diese Angelegenheiten sind für den Hauptausschuss in dieser Satzung, für den Jugendhilfeausschuss im Gesetz und der Jugendhilfesatzung, für Klinik- und KOE-Ausschuss in den jeweiligen Betriebssatzungen geregelt.“

 

3.

§ 5 Absätze 4 und 5 werden gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird angepasst.

 

Änderungen innerhalb § 7 (Befugnisse OB)

 

4.

In § 7 Abs. 2 S. 2 werden die Wertgrenzen wie folgt hochgesetzt:

Ziffer 1. 250 TEUR

Ziffer 2. 150 TEUR

Ziffer 3. 100 TEUR.

 

Anlage 1 der Beschlussvorlage ist Bestandteil der Beschlussfassung. 

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Beschlussvorschriften: §§ 5 Abs. 2 und 22 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Titel

Titel

 

Beschluss-Nr.B

Bürgerschaftssitzung vom

Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

2019/BV/4492

25.09.2019

Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

2019/BV/0549, 2019/BV/0549-NB 01 + 05

04.12.2019

Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

2020/BV/0845

29.04.2020

Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

2020/BV/1083 2020/BV/1083-02 (ÄA)

09.09.2020

Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

2020/BV/1716

20.01.2021

Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

2022/BV/3658

 

26.10.2022

 

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat mit Zustimmung zum Antrag Nr. 2022/AN/3694 am 26.10.2022 beschlossen, den BUGA-Ausschuss aufzulösen und die Verwaltung beauftragt, die dazu bestehende Regelung in der Hauptsatzung zu streichen. Dem Auftrag folgend wird diese Streichung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Dieser Auftrag zur Änderung soll genutzt werden, um weitere notwendige bzw. gebotene Änderungen beschließen zu lassen. Dazu gehört die Abschaffung der Regelungen zu Befugnissen des Klinikausschusses innerhalb der Hauptsatzung. Sie ist überfällig. Die Regelungen sind doppelt vorhanden. In der Hauptsatzung und in der Eigenbetriebssatzung, in die sie systematisch auch hingehören.

 

Die vom OB zu entscheidenden Vergabeangelegenheiten, für die es das Einvernehmen des Liegenschafts- und Vergabeausschusses bedarf, sollen auf ein vertretbares Maß zurückgeführt werden. Die nach ursprünglicher Festlegung der Wertgrenzen eingetretenen Teuerungen haben zu einer Erhöhung der Anzahl von Vergaben geführt, für die ein Einvernehmen erforderlich ist. Zwangsläufig folgt daraus auch eine erhebliche Erhöhung an Arbeitsaufwand.

 

Streichung § 5 Absätze 4 und 5

 

Die Neufassung der Eigenbetriebsverordnung sieht zwingend vor, Befugnisse für Eigenbetriebe ausschließlich in der jeweiligen Eigenbetriebssatzung selbst zu regeln. Regelungen in der Hauptsatzung sind danach systemwidrig oder falls wie hier, sämtliche Regelungen der Hauptsatzung auch in der Eigenbetriebssatzung enthalten sind, zudem noch überflüssig.

 

Die bisherige Dopplung von Regelungen in der Hauptsatzung und der Satzung des Eigenbetriebes des Klinikums ist bei der Erarbeitung der Beschlussvorlage zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für das Klinikum (Vorlage Nr. 2022/BV/3598) aufgefallen.

 

Die Regelungen in der Hauptsatzung sind überflüssig und sollen daher komplett gestrichen werden (Streichung Absatz 4).

 

Der bisherige Hinweis auf die Ausschüsse, die nicht nur beraten, sondern auch entscheiden, sollte in Absatz 3 zusammengefasst werden. Bislang erfolgt der Hinweis in Absatz 3 und gesondert für den KOE-Ausschuss in Absatz 5. Mit der Neufassung des Absatzes 3 wird Absatz 5 überflüssig.

 

Änderung der Wertgrenzen in § 7 Abs. 2

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dazu dienen, durch Preissteigerungen bedingte Verschiebung von Entscheidungsbefugnissen zu korrigieren und die Verwaltung zu entlasten. Eine Erhöhung der Wertgrenzen ab denen das Einvernehmen des Liegenschafts- und Vergabeausschusses einzuholen ist, würde den Arbeitsaufwand der Verwaltung spürbar mindern.

 

Vorlagen auszuarbeiten, um vor Erteilung eines Zuschlages das Einvernehmen einzuholen, erfordert einen erheblichen Arbeitsaufwand. In einer solchen Vorlage sind die zu beschaffenden Leistungen oder Güter zu umschreiben und die Hintergründe der Beschaffung, soweit nicht offenkundig, nachvollziehbar darzulegen. Ebenso sind Ergebnis von Ausschreibung und soweit andere Vergabekriterien als der angebotene Preis auszuwerten waren und für den Zuschlag ausschlaggebend sind, für den Ausschuss nachvollziehbar darzulegen. Zudem führt die Einholung des Einvernehmens zwangsläufig zu einer Verlängerung des Verfahrens. Vergabeverfahren können in aller Regel vier bis sechs Wochen schneller abgeschlossen sein, wenn nicht vor Erteilung des Zuschlages ein Ausschuss zu befinden hat.  

 

Die Verwaltung hält eine Heraufsetzung der Wertgrenzen auch aus anderen Gründen für legitim. Die Wertgrenzen sind seit mehr als zehn Jahren nicht verändert worden. Die Preissteigerungen im Laufe der Jahre haben die ursprünglich getroffene Entscheidung, ab wann eine Zuschlagsentscheidung ein Einvernehmen des Ausschusses bedarf, zunehmend in Richtung des Ausschusses verschoben. Diese Verschiebung wird mit den aktuellen Preisanstiegen infolge der Entwicklungen auf den Finanzmärkten und der kriegsbedingten allgemeinen Verteuerungen noch verstärkt. Die Anhebung der Wertgrenzen soll auch diese Verschiebung korrigieren.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einsparung von Sitzungsgeld für Ausschusssitzungen

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.12.2022 - Bürgerschaft - überwiesen

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05.01.2023 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28.11.2019, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.02.2021, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Nr. 4 vom 27.02.2021, wird wie folgt geändert:

 

Änderungen innerhalb § 5 (Ausschüsse)

 

  1.  

In der Tabelle des § 5 Abs. 1 wird in beiden Spalten das letzte Feld (neunte unter der Kopfzeile) gestrichen.

 

2.

In § 5 Abs. 3 wird Satz 2 neu gefasst und ein Satz 3 angefügt. Die zukünftige Formulierung lautet:

„Haupt-, Jugendhilfe-, Klinik-, und KOE-Ausschuss haben darüber hinaus Angelegenheiten abschließend zu entscheiden. Diese Angelegenheiten sind für den Hauptausschuss in dieser Satzung, für den Jugendhilfeausschuss im Gesetz und der Jugendhilfesatzung, für Klinik- und KOE-Ausschuss in den jeweiligen Betriebssatzungen geregelt.“

 

3.

§ 5 Absätze 4 und 5 werden gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird angepasst.

 

Änderungen innerhalb § 7 (Befugnisse OB)

 

4.

In § 7 Abs. 2 S. 2 werden die Wertgrenzen wie folgt hochgesetzt:

Ziffer 1. 250 TEUR

Ziffer 2. 150 TEUR

Ziffer 3. 100 TEUR.

 

Anlage 1 der Beschlussvorlage ist Bestandteil der Beschlussfassung. 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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10.01.2023 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28.11.2019, zuletzt

geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.02.2021,

veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Nr. 4 vom 27.02.2021, wird wie folgt geändert:

 

Änderungen innerhalb § 5 (Ausschüsse)

 

  1.  

In der Tabelle des § 5 Abs. 1 wird in beiden Spalten das letzte Feld (neunte unter der

Kopfzeile) gestrichen.

 

2.

In § 5 Abs. 3 wird Satz 2 neu gefasst und ein Satz 3 angefügt. Die zukünftige Formulierung lautet:

„Haupt-, Jugendhilfe-, Klinik-, und KOE-Ausschuss haben darüber hinaus Angelegenheiten abschließend zu entscheiden. Diese Angelegenheiten sind für den Hauptausschuss in

dieser Satzung, für den Jugendhilfeausschuss im Gesetz und der Jugendhilfesatzung, für Klinik- und KOE-Ausschuss in den jeweiligen Betriebssatzungen geregelt.“

 

3.

§ 5 Absätze 4 und 5 werden gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird angepasst.

 

Änderungen innerhalb § 7 (Befugnisse OB)

 

4.

In § 7 Abs. 2 S. 2 werden die Wertgrenzen wie folgt hochgesetzt:

Ziffer 1. 250 TEUR

Ziffer 2. 150 TEUR

Ziffer 3. 100 TEUR.


 

Anlage 1 der Beschlussvorlage ist Bestandteil der Beschlussfassung. 

 

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

12

 

 

 

Dagegen:

-

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

-

 

Nicht empfohlen

 

 

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18.01.2023 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28.11.2019, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.02.2021, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Nr. 4 vom 27.02.2021, wird wie folgt geändert:

 

Änderungen innerhalb § 5 (Ausschüsse)

 

  1.  

In der Tabelle des § 5 Abs. 1 wird in beiden Spalten das letzte Feld (neunte unter der Kopfzeile) gestrichen.

 

2.

In § 5 Abs. 3 wird Satz 2 neu gefasst und ein Satz 3 angefügt. Die zukünftige Formulierung lautet:

 

„Haupt-, Jugendhilfe-, Klinik-, und KOE-Ausschuss haben darüber hinaus Angelegenheiten abschließend zu entscheiden. Diese Angelegenheiten sind für den Hauptausschuss in dieser Satzung, für den Jugendhilfeausschuss im Gesetz und der Jugendhilfesatzung, für Klinik- und KOE-Ausschuss in den jeweiligen Betriebssatzungen geregelt.“

 

3.

§ 5 Absätze 4 und 5 werden gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird angepasst.

 

Änderungen innerhalb § 7 (Befugnisse OB)

 

4.

In § 7 Abs. 2 S. 2 werden die Wertgrenzen wie folgt hochgesetzt:

 

Ziffer 1.: 250 TEUR,

Ziffer 2.: 150 TEUR,

Ziffer 3.: 100 TEUR.

 

Anlage 1 der Beschlussvorlage ist Bestandteil der Beschlussfassung. 

Beschluss Nr. 2022/BV/3740:

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28.11.2019, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.02.2021, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Nr. 4 vom 27.02.2021, wird wie folgt geändert:

 

Änderungen innerhalb § 5 (Ausschüsse)

 

  1.  

In der Tabelle des § 5 Abs. 1 wird in beiden Spalten das letzte Feld (neunte unter der Kopfzeile) gestrichen.

 

2.

In § 5 Abs. 3 wird Satz 2 neu gefasst und ein Satz 3 angefügt. Die zukünftige Formulierung lautet:

 

„Haupt-, Jugendhilfe-, Klinik-, und KOE-Ausschuss haben darüber hinaus Angelegenheiten abschließend zu entscheiden. Diese Angelegenheiten sind für den Hauptausschuss in dieser Satzung, für den Jugendhilfeausschuss im Gesetz und der Jugendhilfesatzung, für Klinik- und KOE-Ausschuss in den jeweiligen Betriebssatzungen geregelt.“

 

3.

§ 5 Absätze 4 und 5 werden gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird angepasst.

 

Anlage:

1 Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung …
(wird nach Fertigstellung beigefügt)

 

Abstimmungsergebnis (bei 27 erforderlichen Dafürstimmen):

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

45

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  1