Informationsvorlage - 2022/IV/3727

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Mit Beschlüssen der Bürgerschaft wurden in den vergangenen Jahren in der HRO verschiedene vergünstigte bzw. kostenfreie Ticketangebote eingeführt, welche seitdem vielen bezugsberechtigten Rostockern die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu attraktiven Konditionen ermöglichen. Hierzu gehören die Rostocker Ehrenamtskarte, der Rostocker Sozialtarif sowie das kostenfreie Schüler- und Vorschulticket.

 

Um eine Evaluierung der Nutzung der vergünstigten bzw. kostenfreien Ticketangebote und somit ggf. auch eine Neuberechnung von Ausgleichsansprüchen für die kommenden Jahre durchführen zu können, war im Auftrag des VVW durch einen externen Gutachter für das Jahr 2021 eine repräsentative Verkehrserhebung zur Inanspruchnahme des ÖPNV sowie im darauffolgenden Jahr 2022 eine umfassende Analyse und Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und dem VVW geplant. Der VVW informierte im September 2021 darüber, dass pandemiebedingt die Verkehrserhebung erst am 01.10.2021 beginnen kann. Des Weiteren wurde der Stadtverwaltung im Mai 2022 vom VVW mitgeteilt, dass der geplante Teil der Verkehrserhebung „Sommerwelle 2022“ erneut verschoben werden muss. Grund hierfür war die Einführung des 9-Euro-Tickets für den Zeitraum Juni bis August 2022, welche keine repräsentativen Ergebnisse zugelassen hätte. Nach aktuellem Stand werden die Ergebnisse der Verkehrserhebung somit erst Ende 2023 vorliegen. Die sich aufgrund der Verschiebung der Verkehrserhebung ergebenden Auswirkungen auf die vertraglich geregelten Vereinbarungen zwischen der HRO und dem VVW werden für jedes der o.g. vergünstigten bzw. kostenfreien Ticketangebote im Folgenden kurz dargestellt.


Kostenfreies Schülerticket

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 06.03.2019 (2018/BV/4292) wurde zum Schuljahresbeginn 2019/2020 für alle Schüler, welche den Hauptwohnsitz in der HRO haben und eine kommunale Schule, eine frei getragene Schule oder eine berufliche Schule in Vollzeitschulausbildung in bzw. außerhalb der HRO besuchen, das kostenfreie Schülerticket eingeführt. In den Vereinbarungen zwischen der Hansestadt mit dem VVW zur Finanzierung der Erlösausgleichsansprüche sowie mit der RSAG zur Finanzierung von zusätzlichen Kosten für den erhöhten Fahrzeug- und Personaleinsatz wurde eine Evaluierung der Ergebnisse der Verkehrserhebung in Bezug auf die Ermittlung von Fahrtenzahlen vertraglich fixiert. Gemäß den Vereinbarungen zum kostenfreien Schülerticket mit dem VVW und der RSAG beabsichtigt die Verwaltung die Option der Verlängerung für das Schuljahr 2023/2024 zu ziehen.

 

Kostenfreies Vorschulticket

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 29.09.2021 (2021/BV/2537) wurde zum 01.12.2021 das kostenfreie Vorschulticket für Rostocker Kinder im Alter von 6 Jahren bis zu ihrem Eintritt in die Schule eingeführt. Die Herausgabe von personengebundenen Vorschultickets ist dabei an einen vorgelagerten Beantragungsprozess geknüpft. In Bezug auf die Nachfrage nach den Vorschultickets zeichnet sich eine positive Entwicklung ab. Während zu Beginn der Einführung im Monat Dezember 2021 nach Beantragung zunächst 122 Tickets herausgegeben worden sind, waren es ein halbes Jahr später im Juni 2022 bereits 598 Tickets. Analog wie bei dem kostenfreien Schülerticket wurde auch in der Vereinbarung zum kostenfreien Vorschulticket zwischen der Hansestadt und dem VVW ebenfalls eine Validierung des kostenfreien Vorschultickets als freiwillige Leistung vertraglich fixiert, welche aufgrund der Verschiebung der Verkehrserhebung bis Ende 2023 nun nicht durchgeführt werden konnte. Somit beabsichtigt die HRO bereits zum jetzigen Zeitpunkt – auch ohne Vorliegen von Ergebnissen der Verkehrserhebung – gemäß der Vereinbarung die Option der Verlängerung bis 31.12.2023 zu ziehen.

 

Sozialtarif

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 03.04.2019 (2019/BV/4424) wurde zum 01.08.2020 der Ausweitung des Sozialtarifes des VVW zur Nutzung der ermäßigten öffentlichen Nah­verkehrsangebote auf Zeitkarten für Warnow-Pass-Inhaber mit SozT-Vermerk zugestimmt. Aufgrund der Verschiebung der Verkehrserhebung bis Ende 2023 ist auch beim Sozialticket eine Evaluierung hinsichtlich der Nutzung sowie eine Neuberechnung von Ausgleichs­ansprüchen bspw. bei Einzel-, Tages-, Wochen- oder Monatskarten in 2022 nicht möglich gewesen. Somit erfolgt gemäß der Vereinbarung zum Sozialtarif (Folgevertrag) – auch ohne Vorliegen von Ergebnissen der Verkehrserhebung – eine automatische Verlängerung der Vereinbarung um 12 Monate bis 31.12.2023. Darüber hinaus haben die HRO und der VVW über die Einführung eines gesonderten Tarifproduktes für den Sozialtarif in dem Produktsegment der Zeitfahrkarten beraten. Mit der Tarifanpassung des VVW ab dem 01.10.2022 wurde ein eigenständiges Tarifprodukt für den Sozialtarif für alle Zeitfahrkarten eingeführt. Somit kann zukünftig eine verursachungsgerechte Abrechnung und Eva­luierung unabhängig von Verkehrserhebungen erfolgen.

 

Ehrenamtskarte

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 09.06.2010 (2010/AN/1131) wurde zum 01.09.2011 die Rostocker Ehrenamtskarte zur Nutzung der ermäßigten öffentlichen Nahverkehrsangebote unbefristet eingeführt. Die an den VVW zu entrichtenden Ausgleichsbeträge werden durch eine vertraglich vereinbarte Formel berechnet. Analog wie bei dem Sozialtarif haben die HRO und der VVW ebenfalls über die Einführung eines gesonderten Tarifproduktes bei der Ehrenamtskarte in dem Produktsegment der Einzel- und Tagesfahrkarten beraten. Um auch hier künftig eine verursachungsgerechte Abrechnung und Evaluierung unabhängig von Verkehrserhebungen zu ermöglichen, wurde mit der Tarifanpassung des VVW die Einführung eines eigenständigen Tarifproduktes bei den o.g. Zeitfahrkarten zum 01.10.2022 umgesetzt.

 

Mit Vorliegen der Ergebnisse aus der Verkehrserhebung von Verbundbeförderungsfällen durch den VVW wird das Nutzungsverhalten evaluiert und die Fortführung der einzelnen Verträge geprüft. Die von der Verwaltung erarbeiteten Handlungsempfehlungen werden der Bürgerschaft im Anschluss an die Prüfung zur Kenntnis gegeben bzw. im Falle von Auf­hebungen oder Anpassungen von Vereinbarungen der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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15.11.2022 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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23.11.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

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23.11.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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07.12.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben