Änderungsantrag - 2022/AN/3637-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen und sich gleichzeitig mit dem Land ins Benehmen zusetzen, wie die Unterstützung der Sportvereine / - verbände im Programm „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ für die Folgejahre abgesichert werden kann.

 

 

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Sachverhalt:

Die Stellungnahme der Stadt zum Ursprungsantrag bezieht sich auf eine Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 13.10.2022.

Die bereitgestellten Mittel des Ministeriums sind Rücklaufgelder aus den unverbrauchten Sportfördermitteln des Landessportbundes der Vorjahre.  Weiterhin sind die erhöhten Zuschüsse um 60.000 Euro keine Landesmittel, sondern Mittel des Bundes aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.

Die angekündigte Zuwendungsbescheinigung erfolgt vorerst nur für das Jahr 2022/2023. Für die Folgejahre 2024 und 2025 gibt es keine Aussagen und augenscheinlich fehlt auch die Bereitschaft das Landesprogramm weiter zu fördern.

Ausgehend von der aktuell zugesagten Fördersumme für die Jahre 2022 (315.600 Euro) und

2023 (255.600 Euro), ist die Ausschöpfung der maximalen Zuwendungshöhe je

Kooperationsprojekt in Höhe von 750 Euro bei 600 Kooperationen landesweit nicht möglich.

2022 beträgt die Maximalzuwendung lediglich 526 Euro und im kommenden Jahr sogar nur noch 426 Euro je Kooperationsprojekt. Ausgehend von 45 Wochen im Jahr beträgt der Förderanteil des Landes je Kooperationsprojekt im Jahr 2022 = 11,68 Euro pro Stunde und im Jahr 2023 =9,46 Euro pro Stunde.

Für ein qualifiziertes Angebot (mindestens einmal wöchentlich) ist daher die maximale Ausschöpfung unerlässlich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: 

x

liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

 

gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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26.10.2022 - Bürgerschaft - vertagt

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23.11.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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07.12.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen