Stellungnahme - 2022/AN/3662-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Beschlussantrag wird grundsätzlich befürwortet. Eine Laufzeitbindung des Fernwärmeliefervertrages an die Laufzeit des Kohlekraftwerkes sollte jedoch nicht vorgegeben werden. Damit Zielstellungen der Stadt hinsichtlich des Wärmeplans und der Klimaneutralität 2035 gewährleistet bleiben, muss hier gelten: „So lange wie nötig und so wenig wie möglich.“

Begründung:

Mit dem Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2021/AN/1864 wurde der Oberbürgermeister beauftragt gemeinsam mit der Stadtwerke Rostock AG Schritte einzuleiten, die in Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität 2035 eine Kündigung des Fernwärmeliefervertrages zum frühestmöglichen Termin als Ziel haben.

Zur Festlegung dieser Schritte sollten verschiedene Fragen geklärt werden. Die Fragen zielen auf

- die Versorgungssicherheit,

- die mit der Entscheidung zusammenhängenden Investitionen und Kosten sowie auf

- die Verbraucherpreise

ab.

Aus den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen sollten der Bürgerschaft das weitere Vorgehen für einen mittelfristigen Ausstieg aus dem Fernwärmebezug des Kohlekraftwerkes zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Ergebnisse des im Juni durch die Bürgerschaft beschlossenen Wärmeplans und der Beschluss zur Klimaneutralität 2035 sollen bei den Beschlussvorschlägen berücksichtigt werden. Diesbezüglich ist insbesondere darauf zu verweisen, dass für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt  sowohl die Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz als auch die Umstellung des Erzeugerparks zwingend notwendig sind. Die Umsetzung beider Sachverhalte ist mit hohem Zeit- und Investitionsaufwand verbunden.

 


Bei den Entscheidungen der Stadtwerke Rostock AG sind weiterhin die Entwicklung des Energiemarktes und die Energieversorgungssicherheit zu beachten. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Energiekrise bis zum Ende der Vertragslaufzeit des bestehenden Wärmeliefervertrages am 31.12.2024, und darüber hinaus, bestehen bleibt.

Ein Ausschluss dieser redundanten, vom Gas unabhängigen Wärmequelle für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt ein Risiko für die Versorgungssicherheit dar. Die Stadtwerke Rostock AG werden deshalb Schritte einleiten, auch über 2024 hinaus eine Wärmelieferung aus dem Steinkohlekraftwerk Rostock zu vereinbaren. Dessen ungeachtet gelten weiterhin das Kohleausstiegsgesetz mit den nach wie vor geltenden Abschaltzeitpunkten sowie das weitere Verfolgen eines Transformationspfads zur Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung im Zusammenhang mit dem Rostocker Wärmeplan.

Unabhängig davon beabsichtigte die Verwaltung, die mit dem Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2021/AN/1864 beauftragte Beschlussvorlage zu den weiteren Schritten des mittelfristigen Ausstiegs aus dem Fernwärmeliefervertrag in die Bürgerschaftssitzung am 07.12.2022 einzubringen. Mit Beschlussfassung zu diesem Antrag kann die Beschlussvorlage entfallen. Der nächste planmäßige Schritt zur Umstellung des Erzeugerportfolios der Stadtwerke ist die systematische Umsetzung der im Wärmeplan genannten „no regret"-Maßnahmen. Dazu zählt die nach aktuellem Stand zum Jahr 2025/ 2026 angestrebte Errichtung der Großwärmepumpe am Klärwerk Bramow.

 

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Beschlüsse

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20.10.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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26.10.2022 - Bürgerschaft - vertagt

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07.12.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben