Stellungnahme - 2022/AN/3637-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung des Programms "Gemeinsam Sport in Schule und Verein"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.10.2022
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Kenntnisnahme
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19.10.2022
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23.11.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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26.10.2022
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07.12.2022
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Sachverhalt:
Im Programm "Gemeinsam Sport in Schule und Verein" fördern die Sportjugend M-V und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Kooperationsprojekte zwischen Sportvereinen/ -verbänden und Schulen aller Art.
Die Zuwendung in Höhe von maximal 750,- € je Kooperationsprojekt und Jahr kann für folgende Zwecke verwendet werden:
- Entschädigung der Übungsleiter-/ Trainertätigkeit
- Beschaffung von Sportgeräten und -materialien
- Miet-, Nutzungs- und Fahrtausgaben
- Teilnahme der Leitung an Qualifizierungsmaßnahmen
- Sport- und Spielfeste
Seit 1994 ermöglicht diese finanzielle Unterstützung für Sportvereine/ -verbände die Schaffung eines Netzwerks zur Zusammenarbeit zwischen den Bildungspartnern Sport und Schule, in dem jährlich jede Woche tausende Schüler - fachlich fundiert - in Bewegung gebracht werden.
Finanziert wird das Landesprogramm aus Mitteln des Sozialministeriums in Höhe von 140.600 EUR und des Bildungsministeriums in Höhe von 115.000 EUR. Die Landeszuschüsse von insgesamt 255.600 Euro stehen jeweils für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.
Die Landesregierung fördert in diesem Jahr über 600 Kooperationsprojekte von Sportvereinen und Schulen im Rahmen des Programms „Sport in Schule und Verein“. Dafür erhöht das Land seine Zuschüsse im Jahr 2022 auf insgesamt 315.600 EUR. Die Mittel für das Landesprogramm „Sport in Schule und Verein“ werden nun per Zuwendungsbescheid an den Landessportbund ausgereicht. (siehe Pressemitteilung des SM vom 13.10.2022 im Anhang).
Die HRO fördert seit vielen Jahren ergänzend im Rahmen der Sonderförderung den Stadtsportbund zum Zweck der Verbesserung der qualitativen Arbeit der Rostocker Sportvereine im vereinsungebundenen Sport im Rahmen der 100 lokal bestehenden Kooperationsprojekte „Gemeinsam in Schule und Verein“ von Sportvereinen mit Rostocker Schulen. Grundlage des Förderbescheides sind die Richtlinien für die Sportförderung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 10.12.2008, der Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock BS 2016/BV/2079-05 (ÄA) vom 07.12.2016 sowie die Haushaltssatzung 2022.
Der entsprechende Förderbescheid in Höhe von 25.000 EUR für das Jahr 2022 wurde mit Datum vom 10.10.2022 an den Stadtsportbund ausgereicht. Somit können auch in diesem Jahr wieder jeweils 250 EUR durch den Stadtsportbund an die 100 Projekte ausgereicht werden. In den Haushaltsplanungen des Amtes für Sport, Vereine und Ehrenamt sind für die Folgejahre ebenfalls entsprechende Fördermittel vorgesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,4 kB
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