Änderungsantrag - 2022/AN/3596-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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von der Einreicherin am 21.10.2022 zurückgezogen (04, Kraetsch, 21.10.22)

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich im Zuge einer möglichen Festschreibung der Benutzung von E-Rollern in einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung gem. § 22 StrWG M-V und § 2 der Satzung über die Nutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock für die Einrichtung eines Unfallunterstützungsfonds durch die Anbieter ins Benehmen zu setzen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich mit den Verantwortungsträgern und den E-Roller-Anbietern über die entsprechenden Formalitäten, u.a. zur Fondshöhe, zu verständigen.

 

Der Bürgerschaft wird diesbezüglich im März 2023 eine entsprechende Beschlussvorlage zur Sondernutzung vorgelegt.

 

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Sachverhalt:
Im Bundesland Bremen wurde ein sog. Unfallunterstützungsfonds eingerichtet, der in einer Sondernutzungserlaubnis geregelt ist und jährlich 100.000 Euro je Anbieter umfasst. Dieser steht im Fall von Unfällen von mobilitätseingeschränkten Personen durch verkehrswidrig abgestellte E-Roller zur Unterstützung bereit.
Da unsachgemäß abgestellte E-Roller auch in Rostock eine ernstzunehmende Gefahr darstellen, sollte diese Möglichkeit auch hier unbedingt geprüft werden. Es ist wichtig, hierbei insbesondere die Rechte von schutzbedürftigen, von Blinden- und sehbehinderten, körperlich eingeschränkten und älteren Menschen sowie Kindern zu stärken.
Die Verantwortlichen sollen dazu schnellst möglich Gespräche mit den E-Roller-Anbietern aufnehmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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12.10.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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12.10.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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19.10.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - Abstimmung entfallen

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20.10.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt