Stellungnahme - 2022/AN/3596-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die Stadtverwaltung befürwortet den Antrag im Grundsatz.

Basierend auf einer Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände mit den E-Tretroller-Anbietern sowie entsprechenden Mustervereinbarungen aus anderen Kommunen schloss die Stadtverwaltung entsprechende Vereinbarungen mit den Anbietern. Diese freiwilligen Vereinbarungen beinhalten beispielsweise, dass maximal fünf Roller pro Standort bzw. Kreuzung etc. aufzustellen sind, als auch Qualitätsstandards für den Betrieb des Verleihsystems. Ebenso wurden sogenannte Parkverbotszonen definiert, wie auch Standards für die Kontrolle, Überwachung, zur Verkehrssicherheit sowie zum Datenaustausch.

Wesentliches Ziel der Vereinbarung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Sollten die zur Miete zur Verfügung gestellten E-Tretroller zum Beispiel Gehwege oder Zugänge derart blockieren, dass die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigt wird, müssen diese umgehend von den Anbietern entfernt werden. Durch die Vereinbarung haben sich die Anbieter verpflichtet, in den Parkverbotszonen mittels des so genannten Geo-Fencing ein Beenden des kostenpflichtigen Leihvorgangs zu verhindern. Verbotszonen in Rostock umfassen beispielsweise Grün- und Parkanlagen, die Uferbereiche der Warnow oder die Fußgängerzonen.

Mit einer neuen Strategie und angepassten Vereinbarungen verfolgt die Stadtverwaltung ab dem Winter 2021 das Ziel, trotz Zunahme der Anbieter und der E-Tretroller einen ordnungsgemäßen Betrieb der Leih-E-Tretroller bei fairen Marktbedingungen in Rostock abzusichern.
 


Dazu gehören u.a.:

  • zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zum Erhalt eines attraktiven Stadtbildes wird die Gesamtanzahl an Leih-Tretrollern auf maximal 2.000 Stück im Stadtgebiet begrenzt (freiwillige Vereinbarungen mit Anbietern werden nur unter Berücksichtigung dieses Limit geschlossen),
     
  • jeder Anbieter darf ab 2022 max. 500 Roller (vorher 600) im Stadtgebiet in den Verkehr bringen,
     
  • das Kontingent für die Innenstadt und Warnemünde wird definiert auf 500 bzw. 120 Tretroller anbieterübergreifend,
     
  • dieses Kontingent wird entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz durch die Anzahl der in Rostock aktiven E-Tretroller–Anbieter geteilt (das Kontingent je Anbieter ist folglich dynamisch),
     
  • ein Drittel der Flotte muss jeweils außerhalb von Innenstadt und Warnemünde in Verkehr gebracht werden,
     
  • es dürfen nicht mehr als 5 Roller je Anbieter an einem Ort / Kreuzung (mind. 50 m Abstand zum nächsten Ort) aufgestellt werden,

     
  • regelmäßige Kontrollen (KOD, Polizei) und Monitoring als auch Nutzerbefragungen sollen den Ausbau der Leih-E-Tretroller begleiten,
     
  • die Anbieter sollen mehr präventiv kontrollieren (liegende Roller aufstellen etc.) und stellen ihre anonymisierten Nutzerdaten zur Verfügung
     
  • es werden schrittweise gesonderte Parkmöglichkeiten / Abstellorte am Rande der Abstellverbotszonen und an ÖPNV-Verknüpfungspunkten geschaffen.

 

Weitere Informationen zu Leih-E-Tretrollern unter www.rostock.de/mobil in der Rubrik Elektrokleinstfahrzeuge.

Die Stadtverwaltung und für die Aufgabe federführend tätig das Amt für Mobilität steht in engem Austausch mit den vier Leih-E-Tretroller-Anbietern und ist bemüht, in Kooperation mit diesen und den Ordnungsbehörden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sichern.

Der vorliegende Antrag wurde in einer fraktionsübergreifenden Gesprächsrunde am 12.9.22 auch mit Vertretern des Amtes für Mobilität sowie von zwei Leih-Tretrolleranbietern erörtert. Er nimmt wesentliche Maßnahmen auf, die bereits am Runden Tisch vom 31.5.22 mit Vertretern und Vertreterinnen der Stadtverwaltung, der vier Anbieter sowie der Ortsgruppe des Blinden und Sehbehinderten-Vereins M-V erörtert wurden. Die dort besprochenen Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konnte die Stadtverwaltung bislang kaum umsetzen. Wir bedauern das sehr - haben jedoch ein personelles Ressourcenproblem (siehe unten).


Im Folgenden soll zu den einzelnen Maßnahmenvorschlägen kurz Stellung bezogen werden:

  1. Die bereits vorgesehene Einrichtung fester Abstellflächen in der Innenstadt, in Lütten Klein und Warnemünde sowie in weiteren stark frequentierten Bereichen wird begrüßt. Sie ist im kommenden Jahr einzuführen und schrittweise weiter zu entwickeln. Die Flächen sind farblich zu kennzeichnen.

 

Aufstellflächen sollen schrittweise ab 2023 geschaffen werden (beginnend am Rande der Parkverbotszonen wie dem Stadtzentrum). Dies soll ein Angebot für die Nutzenden sein, die Roller ordentlich abzustellen.  Ist das Netz von Aufstellflächen dicht genug, könnte man das Abstellen außerhalb dieser markierten Flächen untersagen (auch technisch umsetzbar mittels sog. Geo-Fencing).

Für die Aufstellflächen sollen PKW-Parkplätze genutzt werden bzw. Nebenanlagen, insofern keine Flächenkonkurrenz für zu Fuß Gehende entsteht. Die Aufstellflächen sollen außerhalb von Hauptwegebeziehungen hergestellt werden unter Beachtung der Anforderungen von Blinden und Sehbinderten.

Hierzu soll ein Planungsleitfaden bis Jahresende erstellt werden und Grundlage für die Planung und Umsetzung der Aufstellflächen für die Stadtverwaltung sein.

 

  1. Durch entsprechende Absprachen mit den Anbietern, Kampagnen welche sich an die Nutzer richten und durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten muss das Abstellen der E-Roller auf Bodenleitsystemen für Sehbehinderte wirksam reduziert werden (mind. 1 m Abstand von denselben in beide Richtungen). Bereiche und Radwege an welchen durch das Abstellen von E-Rollern akute Verkehrssicherheitsprobleme entstehen können (Kurven, geringe Breite, keine Beleuchtung) sollen zu Abstellverbotszonen erklärt werden.

 

Solche Absprachen mit den Anbietern laufen ständig, auf entsprechende Hinweise reagieren diese schnell. Was verbessert werden muss, sind einfache Kommunikationswege (siehe Pkt. 5). Mittels einer möglichst gemeinsamen Kampagne plant die Stadtverwaltung in Kooperation mit den Tretrolleranbietern zu einen die geplanten neuen Kommunikationswege bekannt zu machen und zum anderen die Regeln den Nutzenden nahe zu bringen (z.B. durch PUSH-Nachrichten auf deren Smartphones). Die Kampagne soll bis 2/2023 entwickelt und spätestens ab 4/2023 starten.

Zum 2. Satz: Abstellverbotszonen können kurzfristig an einzelnen Gefahrenpunkten (so geschehen an der Kurve Mühlendamm, sog. HEVAG-Schlösschen) eingerichtet werden. Das Abstellen auf den unbeleuchteten Radwegen entlang der Stadtautobahn wird kurzfristig durch eine Abstellverbotszone verhindert.

 

  1. Es sind Fahrverbotszonen für die E-Roller einzurichten, insofern dies zulässig und umsetzbar ist, in denen sich der Antrieb automatisch abschaltet, z.B. in der Kröpeliner Straße, der Breiten Straße und auf dem Boulevard Lütten Klein.

 

Die technische Möglichkeit zur Geschwindigkeitsdrosselung oder zum Abschalten des Motors ist bei den Rollern schon gegeben. Teilweise wird diese Technik auch schon genutzt, z.B. in Paris (seit Nov. 2021 Drosselung auf 10 km/h in bestimmten Bereichen). Die Rechtslage in Deutschland ist aber nicht eindeutig. Laut dem Anbieter VOI ist "Nach geltendem Recht .. ein Ferneingriff in die Fahrgeschwindigkeit von E-Scootern untersagt. Jegliche Bestrebungen zur Einführung von Zonen mit Tempobegrenzungen für E-Scooter stehen daher im Konflikt mit der deutschen Rechtslage." (Claus Unterkircher, General Manager für den deutschsprachigen Raum (DACH) bei Voi Technology, August 2020). Genaue Regeln gibt es offensichtlich noch nicht, das Kraftfahrtbundesamt prüft noch. Insofern ist der Vorschlag (noch) nicht umsetzbar.


4.  Die Erkennbarkeit der E-Roller im Dunklen ist zu verbessern, z.B. durch Gestaltung der Griffe sowie der Vorder- und Heckpartie mit hellen Farben.

 

Die Umsetzbarkeit wird in Abstimmung mit den Anbietern geprüft. Die Rollermodelle werden von den zumeist global agierenden Anbietern entwickelt und in großer Stückzahl produziert. Insofern ist eine schnelle Umsetzung fraglich. Gegebenenfalls kann man mit Reflexionsaufklebern arbeiten. Die technischen Regelwerke wie die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und die Allgemeinen Betriebserlaubnisse sind zu beachten.

 

  1. Für Hinweise auf falsch abgestellte Roller ist ein für andere Nutzergruppen gut erreichbares Beschwerdemanagement einzurichten und breit bekannt zu machen, inkl. gut lesbarem Hinweis auf jedem Roller.

 

Bereits jetzt gehen viele Beschwerden u.a. beim Amt für Mobilität ein (Kontakte zum Amt als auch zu den Anbietern findet man unter www.rostock.de/mobil in der Rubrik Elektrokleinstfahrzeuge). 
 

Um die Kommunikation für die Bürger*innen zu erleichtern, soll kurzfristig eine zentrale
e-Mailadresse (z.B. tretroller@rostock.de) eingerichtet werden, über die alle Hinweise und Beschwerden bei der Stadtverwaltung eingehen und sofort an die ansässigen Anbieter weiter geleitet werden. Dadurch können diese schneller auf Beschwerden reagieren und die Stadtverwaltung kann besser dokumentieren, bei welchen Anbietern es die meisten Probleme gibt (siehe Pkt. 8). Ein Aufkleber auf den Rollern und die o.g. Kampagne (siehe Pkt. 2) sollen die Bekanntheit der zentralen Beschwerdeadresse verbessern.  

 

Im Zusammenhang mit dem Smart Cities – Projekt wird auch die Anwendung einer digitalen Überwachungsplattform geprüft (sog. Dashboards zeigen an, welche Roller / Leihräder falsch abgestellt sind, wie lange sie an einem Ort stehen, Batterieladezustand etc. pp. und erleichtern den Kommunen Analysen und das Eingreifen).

 

  1. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte E-Roller ebenso zu ahnden wie bei anderen Fahrzeugen. Es sind entsprechende Schulungen für den KOD anzubieten.

 

Diese Maßnahme bedarf einer umfangreicheren Prüfung in Umsetzung des ggf. gefassten Beschlusses. Über das Prüfergebnis und die Umsetzungsvariante wird mit der Berichterstattung zur Beschlusserfüllung informiert.

 

  1. Vertreter der Bürgerschaft werden mindestens einmal im Jahr, z.B. im Herbst zur Auswertung der Saison, zum runden Tisch mit den Anbietern der E-Roller eingeladen. Mindestens einmal im Jahr wird die Bürgerschaft durch eine Informationsvorlage über die aktuellen Regelungen und weitere geplante Maßnahmen für E-Roller informiert.

 

Vorschlag kann umgesetzt werden. Ein Runder Tisch soll noch bis Jahresende 2022 stattfinden. Die erste Informationsvorlage sollte dann zu Ende 2023 der Bürgerschaft vorgelegt werden.

 

8.  Sollten Anbieter, von den freiwillig vereinbarten Zielen und "Spielregeln" massiv abweichen und es durch E-Roller einzelner Anbieter zu regelmäßigen Verstößen und Behinderungen kommen, sind geeignete Sanktionen gegenüber dem Anbieter wie z.B. eine Reduzierung der zulässigen Zahl der E-Roller bis zur Aufkündigung der Vereinbarung vorzunehmen.

 

Der Vorschlag wird geprüft und so erforderlich umgesetzt. Durch ein verbessertes Beschwerdemanagement kann die Stadtverwaltung zukünftig besser dokumentieren, bei welchen Anbietern es die meisten Probleme gibt.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

Die Verwaltung sollte prüfen, ob für die Steuerung und Koordination neuer Mobilitäts­formen (E-Mobilität, E-Roller, Carsharing) zusätzliches Personal erforderlich ist.

 

Für die strategische Planung von neuen Mobilitätsangeboten und deren konkrete Umsetzung (hier exakt: E-Mobilität, Leihräder, Leihlastenräder, Leih-Tretroller, Carsharing, Ausbau der Mobilpunkte u.a.m.) sind keine hinreichenden personellen Ressourcen im Amt für Mobilität vorhanden. Nach (über Fördermittel) projektfinanzierten Piloten (wie 3 Mobilpunkte in KTV und 3 Leihlastenräder HRO-BIKE) gelingt der Verwaltung seit Jahren nicht die stadtweite Implementierung der Konzepte und Maßnahmen. Die Themen und Maßnahmen sind sehr komplex, neuartig und oft mit Public Private Partnerships verbunden, welche umfangreiche Abstimmungsprozesse erfordern. Neben konzeptionellen Aufgaben werden im Fachbereich Strategische Verkehrsplanung und Mobilität auch die konkreten Planungen einzelner Standorte übernommen.
 

Die Umsetzung setzt darüber hinaus sehr viel Kommunikation, Beteiligung und Evaluation voraus, welche die Stadtverwaltung nicht ansatzweise mit dem bestehenden Personal bewerkstelligen kann - das zeigt letztendlich auch der Antrag 2022/AN/3596.
Im Amt für Mobilität wird Bedarf für 1 VZÄ / SBin Mobilitätsmanager(in) gesehen.

 

Reduzieren

in Vertretung

 

 

 

Steffen Bockhahn

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.10.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

12.10.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

19.10.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - Abstimmung entfallen

Erweitern

20.10.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

26.10.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben