Stellungnahme - 2022/AF/3636-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Vorausschicken möchten wir folgenden Sachstand zum Projekt E-Waste Race:

 

Mit Schreiben vom 16.12.2021 hatte sich der Verein „Das macht Schule-Förderverein e. V.“ mit einer Projektanfrage an den Rostocker Oberbürgermeister gewandt und um dessen Unterstützung und Schirmherrschaft für das Projekt E-Waste Race in Rostock gebeten. Ein Unterstützungsschreiben der Deutschen Umwelthilfe lag bei.

 

Das E-Waste Race – SchülerInnen sammeln Elektroschrott ist ein Schulprojekt zur Förderung ökologisch nachhaltigen Handelns. Es verbindet Umweltbildung mit einem Wettbewerb. Zehn Schulen sollten in Rostock für die Teilnahme gewonnen werden.

 

Der Prüfauftrag des Oberbürgermeisters wurde im Amt für Umwelt- und Klimaschutz gemeinsam mit der Stadtentsorgung Rostock besprochen und das Projekt befürwortet. Der Oberbürgermeister hat seine Schirmherrschaft zugesagt. Die Durchführung des Race war für das 2. Schulhalbjahr 2021/22 mit Abschluss zu den Sommerferien 2022 geplant.

 

Die Organisation/Ansprache aller Rostocker Schulen mit Klassenstufe 5 bis 6 erfolgte durch den Verein (Frau Gebert) selbst. Trotz zusätzlicher persönlicher Ansprache der Schulen konnten nur fünf Schulen für das Projekt gewonnen werden.

 

Deshalb wurde das Race auf den Beginn des neuen Schuljahres 2022/23 verschoben. Nach Weggang des Oberbürgermeisters Herrn Madsen, wurde der Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau vom Verein als neuer Schirmherr für das Projekt gewonnen.

 

Nochmals wurde das Projekt durch den Verein an allen Rostocker Schulen über den Schul-E-Mail Verteiler und persönliche Ansprache vieler SchulleiterInnen beworben. Die Teilnahmemöglichkeit wurde nun auch auf Grundschulen erweitert. Zwischen privaten und kommunalen Schulen wurden keine Unterschiede gemacht. Die Teilnahme ist freiwillig und liegt letztendlich an der Bereitschaft der Schulleitungen.

 

Leider gab es nur von sieben Schulen eine Bereitschaftserklärung zur Teilnahme am Race. Der Start fand am 27.09.2022 statt. Die Don-Bosco-Schule hatte sich als erstes bereit erklärt, den Auftakt in ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen.

 

1. Werden die kommunalen Schulen in der Auswahl berücksichtigt? Wenn ja, nach welchen Kriterien wird sich für und gegen eine Schule entschieden? Wenn nein, warum nicht?

 

Nach § 4 Abs. 7 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) gestaltet jede Schule den Unterricht und seine Organisation selbstständig und eigenverantwortlich. Nach § 101 Abs. 3 Satz 1 SchulG M-V verantwortet der Schulleiter oder die Schulleiterin im Rahmen seiner oder ihrer Zuständigkeit die pädagogische Arbeit der Schule entsprechend der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, also im Hinblick auf die pädagogische Arbeit insb. im Hinblick auf das Schulgesetz, die Kontingentstundentafel und die jeweiligen fachlichen Rahmenpläne, die festlegen, welche Ziele und Inhalte zu welchem Zeitpunkt der schulischen Laufbahn in den verschiedenen Schularten zu erreichen bzw. zu behandeln sind. Auf der Grundlage der Rahmenpläne erstellt jede einzelne Schule schulinterne Lehrpläne, aus denen die konkrete Umsetzung der vorgenannten Vorgaben hervorgehen.

 

Projekte, die an Schulen im Rahmen der pädagogisch-inhaltlichen Arbeit durchgeführt werden, zählen zur inhaltlichen Arbeit der Schulen, auf welche die Schulträger keinen Einfluss ausüben. Ob und ggfs. welche Projekte dazu im Rahmen einer Teilnahme herangezogen werden, obliegt folglich alleine der einzelnen Schule.

 

Bezüglich der Kommunikation von Projektteilnahmen von Schulen an die Öffentlichkeit gilt, dass nach § 101 Abs. 3 Satz 3 SchulG M-V grundsätzlich der Schulleiter oder die Schulleiterin die Schule nach außen vertritt, also auch gegenüber der Öffentlichkeit bzw. Presse im Hinblick auf die Teilnahme der Schule an Projekten im Rahmen der schulischen Tätigkeit. Ob, mit welcher Thematik und ggfs. nach welchen Kriterien sich eine kommunal getragene Schule entscheidet, presse- bzw. öffentlichkeitswirksam die Teilnahme an einem Projekt zu kommunizieren, obliegt der Entscheidung der jeweiligen Schulleitung. Durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Schulträger findet in dieser Hinsicht keine Beeinflussung oder Selektion statt.

 

2. Wer trifft die Entscheidung, mit welcher Schule sich medien- und öffentlichkeitswirksam dargestellt wird?

 

Vgl. Antwort zu Frage 1): Bezüglich der Kommunikation von Projektteilnahmen von Schulen an die Öffentlichkeit gilt, dass nach § 101 Abs. 3 Satz 3 SchulG M-V grundsätzlich der Schulleiter oder die Schulleiterin die Schule nach außen vertritt, also auch gegenüber der Öffentlichkeit bzw. Presse im Hinblick auf die Teilnahme der Schule an Projekten im Rahmen der schulischen Tätigkeit.

 

3. Welche kommunal getragenen Schulen haben in den letzten 3 Schuljahren an welchen Projekten wie bspw. das oben genannte [das Schul-Projekt „E-Waste-Race“] teilgenommen? Gibt es schulübergreifende Projekte, die nur von kommunal getragenen Schulen umgesetzt werden?

 

Da die Teilnahme an Projekten, die im Rahmen der schulischen Tätigkeit als Teil des pädagogischen Auftrags der Schulen stattfindet, wie in der Antwort zu 1) geschildet im Rahmen der selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung des Unterrichts alleine der jeweiligen Schule obliegt und der Schulträger hier keinen Einfluss ausübt, liegen dem Schulverwaltungsamt zu diesem Bereich keine Daten vor. Gegebenenfalls kann das Staatliche Schulamt Rostock als zuständige Schulaufsichtsbehörde, welche die Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen ausübt, hierzu Auskunft erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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26.10.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben