Antrag - 2022/AN/3662

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Beratungsfolge

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Die Einreicher haben am 25.10.2022 eine redaktionelle Änderung vorgenommen und im zweiten Satz das Wort „ggf.“ ergänzt (farblich markiert). 04, Krae

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft hebt den Beschluss 2021/AN/1864 „Abschaltung Kohlekraftwerk“ vom 21.04.2021 auf.
Darüber hinaus beauftragt die Bürgerschaft den Oberbürgermeister, auf die Stadtwerke Rostock AG einzuwirken, den Wärmevertrag mit dem Betreiber des Steinkohlekraftwerkes zu verlängern und ggf. an die Laufzeit des Kraftwerkes zu koppeln.

 

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Sachverhalt:

Am 21.04.2021 beschloss die Bürgerschaft gegen die Stimmen der Antragsteller ein Begehren für eine schnellstmögliche Beendigung des Wärmevertrages zwischen der Stadtwerke Rostock AG und dem Betreiber des Steinkohlekraftwerkes. Schon zur Beschlussfassung war diese Entscheidung weder ökologisch noch ökonomisch nachvollziehbar, denn die Abwärme aus der Kohleverstromung ist technisch kaum einer anderen Nutzung zuzuführen als der Einspeisung in das Fernwärmenetz der Stadtwerke. 

Mit Blick auf die gegenwärtige energetische Gesamtsituation ist die Beschlussfassung umso unverständlicher. Der menschenverachtende, völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Preisentwicklung und die Versorgungssituation auf Gas und Strom massiv verschärft. Die Bundesregierung hat daher signalisiert, dass die Kohleverstromung verlängert werden muss. Insofern dürfte auch das Steinkohlekraftwerk als eines der modernsten in Deutschland weiterhin eine wichtige Säule der Stromerzeugung darstellen. Deshalb gilt es auch die Abwärme für die Versorgung der Rostockerinnen und Rostocker zu nutzen. Andernfalls wird die entstehende Wärme aus dem Prozess schlicht in die „Luft geblasen“. Vor dem Hintergrund der derzeitigen und mittelfristigen Notlage in der Wärmeproduktion sowie der Preislage wäre das ein unverantwortlicher Umgang mit Ressourcen und ein massiver Affront gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Region Rostock.

 

Zu bedenken ist darüber hinaus, dass im Falle ausbleibender, anderer Wärmeversorgungskapazitäten (Gas) nach Aussage der Stadtwerke Rostock AG die Abwärme aus dem Kraftwerke die letzte Möglichkeit einer Wärmeversorgung unter bestimmten Bedingungen wäre.

Der Antrag ist aus Sicht der Antragsteller daher unverzichtbar und entspricht den gegenwärtigen Gegebenheiten.     

 

 


gez. Chris Günther        gez. Julia Kristin Pittasch (FDP)          gez. Christoph Eisfeld (FDP)
CDU/UFR-Fraktion

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Beschlüsse

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20.10.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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26.10.2022 - Bürgerschaft - vertagt

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07.12.2022 - Bürgerschaft - zurückgezogen