Beschlussvorlage - 2022/BV/3575

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Umfirmierung der BUGA Rostock 2025 GmbH in „Museumspark Rostock GmbH“.
  2. Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der Museumspark Rostock GmbH (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 10 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

2018/BV/3684 vom 16.05.2018 Bewerbung um die Austragung der Bundesgartenschau 2025

2020/BV/1359 vom 21.10.2020 zur Leitentscheidung

2020/BV/1826 vom 20.01.2021 zur Verortung der BUGA-Aufgaben

2021/BV/2436 vom 18.08.2021 Umfirmierung der IGA Rostock 2033 GmbH in die BUGA Rostock 2025 GmbH

2022/DV/3344 vom 22.06.2022 zur BUGA Rostock 2025 GmbH
 

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Sachverhalt:

 

Mit dem Verzicht auf die Durchführung der Gartenschau werden die Projektbausteine zur Umsetzung zentraler Vorhaben der Stadtentwicklung innerhalb des kommunalen Konzerns neu zugeordnet. Mit Beschluss 2022/DV/3344 zur Aufhebung des Beschlusses der Bürgerschaft zur „Leitentscheidung Projektbausteine“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Strukturen vorzubereiten.

 

Erläuterung zum Beschlusspunkt 1:

Die Aufgaben der Sparte BUGA mit den Geschäftsbereichen BUGA Durchführung und BUGA Invest werden aus dem Unternehmen herausgelöst und auf die verantwortlichen Strukturen der Verwaltung und Töchter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur weiteren Bearbeitung und Umsetzung übergeben.

 

 

Die Aufgabe der neuen Gesellschaft Museumspark Rostock GmbH beinhaltet das Bestandsgeschäft des IGA-Parks. Dementsprechend muss eine Umfirmierung der BUGA Rostock 2025 GmbH erfolgen, der Gesellschaftsvertrag ist an die neuen Aufgaben anzupassen.

 

Der Aufsichtsrat der BUGA Rostock 2025 GmbH hat sich in seiner Sitzung am 17.08.2022 dafür ausgesprochen, dass die zukünftige Gesellschaft unter dem Namen

 

Museumspark Rostock GmbH

Schmarl-Dorf 40

18106 Rostock

 

firmiert.

 

Die Befassung der Bürgerschaft mit dem Thema der Umfirmierung der BUGA Rostock 2025 GmbH in die Museumspark Rostock GmbH ist bewusst für die Sitzung am 26.10.2022 gewählt worden. Sofern die Bürgerschaft der Umfirmierung zustimmt, sind nachfolgend aufgeführte Schritte umzusetzen, um spätestens zum 01.01.2023 die Umfirmierung rechtlich vollzogen zu haben:

 

  • Nachkommen der Anzeigepflicht nach §77 der Kommunalverfassung, wonach die Errichtung, Übernahme und wesentliche Erweiterung sowie die Änderung der Organisationsform oder die wesentliche Änderung der Aufgaben gemeindlicher Unternehmen und Einrichtungen der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen sind. Sie werden wirksam, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung von Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der erforderlichen Unterlagen geltend gemacht oder wenn sie vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht. Rechtsgeschäfte auf der Grundlage von Entscheidungen der Gemeinde nach Satz 1 dürfen erst vollzogen werden, wenn das Anzeigeverfahren nach Satz 2 abgeschlossen ist.
  • Notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages
  • Eintragung in das Handelsregister

 

Erst mit Abschluss aller notwendigen Rechtsgeschäfte zur Umfirmierung ist das Unternehmen voll handlungsfähig.

 

Erläuterung zum Beschlusspunkt 2:

In Umsetzung des Beschlusses 2022/DV/3344 wurde der Gesellschaftsvertrag angepasst. Die im Gesellschaftsvertrag definierten Aufgaben zum IGA Park bleiben bestehen. Die Aufgaben der Projektsteuerung für die investiven Maßnahmen werden innerhalb des kommunalen Konzerns neu zugeordnet. Der Aufsichtsrat der BUGA Rostock 2025 GmbH wird in seiner Sitzung am 29.09.2022 über die Anpassung des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) entscheiden. Eine Übersicht zu den Änderungen im Gesellschaftsvertrag der neuen Museumspark Rostock GmbH im Vergleich zum Gesellschaftsvertrag der ehemaligen BUGA Rostock 2025 GmbH ist der Synopse zum Gesellschaftsvertrag der Museumspark Rostock GmbH zu entnehmen (Anlage 2). Spätestens ab dem Jahr 2023 firmiert das Unternehmen dann unter dem Namen Museumspark Rostock GmbH.

 

Mit der Zustimmung zur Umfirmierung durch die Bürgerschaft ist der neue Aufsichtsrat der Museumspark Rostock GmbH mit sieben Mitgliedern zu besetzen. Die dafür erforderliche Beschlussvorlage zur Neubesetzung des Aufsichtsrates legt die Verwaltung der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Dezember 2022 zur Entscheidung vor.

 


Die Verwaltung plant, der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Dezember 2022 die Wirtschaftspläne für das Geschäftsjahr 2023 der Eigen- und Beteiligungsgesellschaft und Eigenbetriebe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorzulegen. Hierzu wird ebenfalls der Wirtschaftsplan 2023 der zukünftigen Museumspark Rostock GmbH Berücksichtigung finden.

 

Die BUGA-relevanten Themen rund um die Ausrichtung einer Bundesgartenschau in 2025 lagen bisher in der Zuständigkeit des eigens dafür installierten BUGA-Ausschusses. Da die Projektbausteine rund um das Rostocker Oval nunmehr in der Verantwortung der Stadtentwicklung und somit innerhalb der Stadtverwaltung liegt, wird es als sinnvoll erachtet, dass diese Sachverhalte zukünftig im Bau- und Planungsausschuss bzw. im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung beraten werden und somit der BUGA-Ausschuss zukünftig entbehrlich wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine für den Kernhaushalt

 

 

 

 

 

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Steffen Bockhahn
Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.10.2022 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.10.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen