Anfrage der Fraktion - 2022/AF/3560

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Beratungsfolge

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durch die Einreicherin am 27.09.22 bis zur Sitzung am 26.10.22 zurückgestellt

 

Anliegen:
Die „Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen im „Ortskern Warnemünde“ des Ortsteiles Warnemünde/Diedrichshagen/Markgrafenheide der Hansestadt Rostock (Gestaltungssatzung Warnemünde - GestS W’mde)“ in der Fassung vom 18. Dezember 2001 bedarf seit mehreren Jahren einer Überarbeitung.
Der Entwurf der neuen Gestaltungssatzung ist vor über drei Jahren gemeinsam mit dem Ortsbeirat Warnemünde erarbeitet worden. Danach erfolgte lange Zeit nichts.
Auf Nachfrage des Ortsbeirates wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Gestaltungssatzung erneut überarbeitet würde. Der genaue Inhalt dieser erarbeiteten Neufassung ist weder dem Ortsbeirat noch der Bürgerschaft im Detail bekannt. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass die neue Gestaltungssatzung noch in diesem Sommer der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der Sommer ist nunmehr vorbei.

Gerade vor dem Hintergrund der zu beschließenden Erhaltungssatzung und Veränderungssperre muss die Gestaltungssatzung an die jetzigen Gegebenheiten angepasst werden.
 

Daher möchten wir um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
 

  1. Aus welchen Gründen erfolgte seit 2001 keine Anpassung?
     
  2. Der Ortsbeirat hat mehrere Vorschläge zu Änderungen der Satzungen eingebracht?
    Wird hierauf eingegangen? Wenn nein, warum nicht?
     
  3. Augenscheinlich gab es mehrere Ämterrunden. Gibt es hier zielführende Ergebnisse?
    Wann wird hier auch der Bürgerschaft ein Ergebnis vorgelegt?
     
  4. In § 9 der Satzung ist bspw. geregelt, wie Werbeanlagen, Warenautomaten und Schaukästen anzubringen/ aufzustellen sind.
    Ist bei einer Neufassung vorgesehen, dass auch Warenauslagen reglementiert werden? Gemeint sind hier insbesondere Verkaufswagen/Verkaufsstände, Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften, Informationsstände und Werbeaufsteller/Werbetafeln. Ist in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Anpassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen
    an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock (Sondernutzungssatzung) vorgesehen?


  1. In der Sondernutzungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom
    06. Juni 2018 ist bspw. in § 4 Abs. 2 geregelt, dass bei erlaubnisfreien Sondernutzungen eine Mindestgehwegbreite von 1,10 m verbleiben muss. Gemeinsam mit dem Ortsbeirat Warnemünde hatte man sich auf eine verbleibende Gehwegbreite von 1,80 m bspw. auf der Promenade geeinigt.
    Ist hier auch eine korrespondierende Anpassung der Sondernutzungssatzung geplant?
    Wenn ja, wann?
    Wenn nein, warum nicht?
     
  2. Warum wird grundsätzlich allen Anträgen, die auf Sondernutzung gestellt werden, stattgegeben ohne bspw. die Sondernutzungen ins Verhältnis zur Gewerbefläche zu setzen?
    Ist eine ergänzende Regelung in der Sondernutzungssatzung vorstellbar?
     


gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
 

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Beschlüsse

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26.10.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben