Informationsvorlage - 2022/IV/3546

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:


Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Verankerung im Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, insbesondere Bereiche mit potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts aufzuzeigen und geeignete Maßnahmen vorzusehen, um diese Belastungen zu verringern oder zu vermeiden und die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen. Dazu gehört ebenfalls der Schutz der „Ruhigen Gebiete“.

Am 17.10.2018 hat die Bürgerschaft die Umsetzung der Maßnahmenkonzepte zum „Lärmaktionsplan (LAP) der Stufe 3 für den Ballungsraum HRO“ und den Schutz der „Ruhigen Gebiete“ beschlossen (Beschluss Nr. 2018/BV/3920). Damit hat sich das Amt für Umwelt- und Klimaschutzschutz verpflichtet, über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zur Lärmminderung an den Lärmbrennpunkten (LBP) zu berichten.

 

Der Lärm ausgehend von den Schienenwegen ist in Abstimmung mit der hier zuständigen Deutschen Bahn zu behandeln. Bezüglich des Schienenverkehrslärms wurden in Stufe 3 zwölf LBPe ausgewiesen, an denen vorrangig die Anlage von Schallschutzwänden und die Schließung von Baulücken empfohlen wird. An dem LBP Alte Bahnhofstraße in der Kurvenlage Warnemünde wurde u.a. der Kurvenradius der Gleise vergrößert. Die daraus folgende Lärmminderung führt in Stufe 4 der Lärmkartierung vmtl. zum Wegfall des LBPs. (Anlage 1)

Die Rostocker Straßenbahn AG hat alle in Stufe 2 (2013) geplanten Maßnahmen an den 13 LBPen bereits abgeschlossen, dazu gehört beispielsweise die Verbesserung des Schmierverfahrens zur Vermeidung von Kurvenquietschen. Außerdem wirkt sich der Einsatz von modernen Niederflurbahnen lärmmindernd aus. Bei der Realisierung von Maßnahmen berücksichtigt die RSAG stets lärmmindernde Bauweisen, so wurden für die in Stufe 3 (2018) verbleibenden fünf LBPe z.B. die Erneuerung von auf Fahrbahnen geführten Asphaltdecken geplant und teilweise umgesetzt.

Weiterhin werden alternative Materialien für den Schienenunterbau getestet. (Anlage 2)

Hauptverursacher der Lärmbelastung ist der Straßenverkehr mit ca. 50 LPBen (Anlage 3). Daher liegt der Fokus auf den konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung von Straßenverkehrslärm, wie beispielsweise Fahrbahnsanierungen, einschließlich Einbau neuer lärmarmer Fahrbahnoberflächen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Lärmschutzwände und Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs, wie z.B. Kreisverkehre oder die Koordinierung von Lichtsignalanlagen.

Drei LBP sind aufgrund geänderter Eingangsdaten im Ergebnis der Lärmkartierung entfallen (Wismarsche Straße – weiter unter Beobachtung; Alte Warnemünder Chaussee, R.-Wagner-Straße Warnemünde).

Drei LBP sind durch grundhafte Straßensanierungen abgebaut worden (Hinrichsdorfer Straße, Tannenweg, Rigaer Straße). Auch der kürzlich sanierte Petridamm und teilweise die R.-Wagner-Straße werden in der LAP Stufe 4 vmtl. nicht mehr erscheinen.

Drei Straßen wurden auf eine veränderte Straßenraumorganisation (z.B. Einordnung Radverkehr) sowie die Wirkung von lärmmindernden Fahrbahnbelägen hin untersucht. Die weitergehenden Planungen z.B. zur Neubrandenburger Straße und Herweghstraße, laufen derzeit im Amt für Mobilität sowie im Tiefbauamt. 

Die lärmmindernden Fahrbahnbeläge wurden in ihrer Langzeitwirkung beobachtet und dazu alle zwei Jahre die Reifen-Fahrbahn-Geräusche gemessen und ausgewertet. 

Für fünf der neun Empfehlungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung wurden Anträge auf Tempo 30 bei der Verkehrsbehörde gestellt. Für die Herweghstraße wurde diesem Antrag stattgegeben. Die Neubrandenburger Straße steht noch in Diskussion.

Für die Tessiner Straße wurde die Machbarkeit von Lärmschutzwänden untersucht. Das Ergebnis muss mit der Öffentlichkeit diskutiert und mit anderen Maßnahmen abgewogen werden. Ein erster Lückenschluss in Form einer Lärmschutzwand zwischen den Gebäudegiebeln an der Lübecker Straße erfolgt voraussichtlich mit den baulichen Veränderungen im Bereich Werftdreieck.

Zur Verkehrsverstetigung konnte der Kreisverkehr am Reutershäger Markt umgesetzt werden und für wesentliche Hauptachsen wurde die Lichtsignalkoordinierung untersucht.

Derzeit führen das Amt für Umweltschutz und das Amt für Umwelt- und Klimaschutz eine Untersuchung zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für weite Bereiche der Stadt durch. Dabei wird im ersten Schritt herausgearbeitet, ob und mit welchen verkehrsplanerischen, umweltplanerischen und verkehrsrechtlichen Mitteln eine Reduzierung erfolgen kann. Ergebnisse dieser Abschätzung sollen Ende dieses Jahres vorliegen. Anschließend erfolgen konkrete fachplanerische und juristische Prüfungen ausgewählter Straßenabschnitte, die schlussendlich auch eine rechtssichere verkehrsbehördliche Anordnung ermöglichen.

Neben den im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen, werden ab 2023 durch die HRO Fördermittel für passive Maßnahmen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm an LBPen ausgegeben (RL befindet sich in Erarbeitung). Davon können vor allem LBPe profitieren, für die keine aktiven Maßnahmen ausgewiesen werden konnten (8 LBP) bzw. an denen sehr geringe Betroffenenzahlen ermittelt worden sind bzw. andere Maßnahmenumsetzungen nur langfristig eingeordnet werden können (7 LBP). Dabei ist davon auszugehen, dass zahlreiche betroffene Wohngebäude bereits über einen wirksamen baulichen Schallschutz verfügen.

 

Mit der neuen Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS-19) werden den Fahrbahnbelägen differenzierte Lärmminderungswirkungen zugeschrieben, die in der kommenden Stufe 4 der Lärmaktionsplanung (2023/2024) berücksichtigt werden. Die Pegel an den Gebäuden werden entsprechend geringer ausfallen und ggf. zum Wegfall von Lärmbrennpunkten führen.   

Der aktuelle Sachstand ist in den Anlagen 1-3 tabellarisch dokumentiert.

Neben diesen aktiven Maßnahmen kommt begleitenden Aktivitäten der Stadt eine hohe Bedeutung zu, wie beispielsweise die Vermeidung des Kfz-Verkehrs durch Verlagerung auf den Umweltverbund (Attraktivitätserhöung, Ausbau, Nahverkehrsplan), die Förderung des Radverkehrs und die Stadt der kurzen (fußläufigen) Wege tragen ebenso dazu bei.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist nicht nur die Reduzierung der Lärmbelastung, sondern auch der Schutz von ruhigen Gebieten. Die im LAP entwickelte Gebietskulisse für ruhige - vor einer Zunahme des Lärms zu schützende - Gebiete beinhaltet die Landschaftsräume „Diedrichshagen“ und „Rostocker Heide“ sowie 20 Stadtoasen. Die ruhigen Gebiete erstrecken sich über rund 3 % der Fläche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Die Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung liefern einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock lebenden Menschen und erhöhen darüber hinaus die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt.

Der LAP ist im Zuge kommunaler Fachplanungen umzusetzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.09.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

28.09.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben