Beschlussvorlage - 2022/BV/3514

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen 2- 5).

 

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Beschlussvorschriften: § 22 (3) Nr. 6 KV M-V

bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2019/BV/0258, Nr. 2020/BV/1347, Nr. 2021/BV/2553
 

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Sachverhalt: 

 

Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geändert werden. Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt. Auf Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2023 Gebührensätze, die in allen Reinigungsklassen zwischen 5 und 11,4 Prozent steigen werden. Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst werden im kommenden Jahr um 579.260,- € steigen (Anlage 2 Seite 2). Diese Kostensteigerung ergibt sich aus 554.100,- € (+8,9 %) bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) und 25.260,- € (+4,2 %) bei der Stadtverwaltung. Dazu ausführlich in den Abschnitten „Kosten der SR GmbH“ und „Kosten der Stadtverwaltung“.

 

Die oben genannten Gebührensteigerungen resultieren im Wesentlichen aus notwendigen Leistungserweiterungen in den Bereichen Straßen- und Gehwegreinigung, sowie stark gestiegenen Dieselkraftstoffkosten. So wurden zum Beispiel im Vergleich zum Vorjahr, zusätzliche Kapazitäten im Bereich der manuellen Arbeitskräfte beauftragt. Diese manuellen Arbeitskräfte sollen im Rahmen des Modellprojektes „Tourenplanbasierten Revierreinigung“ eingesetzt werden, welches ab 2023 schrittweise umgesetzt wird.

 

Die Zielstellung des Modellprojektes besteht darin, die Straßen- und Gehwegreinigung, schrittweise zur ganzheitlichen Stadtbildpflege umzugestalten und die Reinigungsqualität deutlich zu steigern. Hierzu wird das Stadtgebiet zukünftig in Reinigungsreviere aufgeteilt, in denen feste Teams, unabhängig von der Flächenzuständigkeit der Ämter, die Stadtbildpflege ganzjährig, mit dem Schwerpunkt Straßen- und Gehwegreinigung, zu großen Teilen übernehmen. Die persönliche Verbundenheit der Teams zu „Ihrem Revier“ ist hierbei ein großer Vorteil und extra Motivation. Zudem werden sich Synergien aus weiteren Beauftragungen der Stadtentsorgung Rostock GmbH, wie z. B der Sperrmüllentsorgung positiv auf das Modellprojekt auswirken.

 

Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr werden die Kosten des Teams Fugengrün, der Abfallsauger, der Entsorgung des Straßenkehrichts, der Stadtverwaltung und die Zu- und Abschläge aus der Nachkalkulation des Jahres 2021 auf die einzelnen Leistungsarten umgelegt (Anlage 2 Seite 3). Für die Ermittlung der Gebührensätze sind die Leistungsarten Fahrbahnreinigung, Winterdienst Fahrbahn, Gehwegreinigung und Winterdienst Gehwege relevant.

 

Der Zuschussbedarf hat sich wie folgt entwickelt:

 

2021

2022

2023

2.225.800               

2.215.000         

2.342.100

Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die SR GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2023 ermittelt.

Durch den beratenden Ingenieur, Dipl.-Ing. Dirk Henssen, wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft. Ein entsprechender Prüfbericht (Anlage 8 der Beschlussvorlage) wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation. 

Kosten der SR GmbH

Die Gesamtkosten der SR GmbH für Straßenreinigung und Winterdienst werden im Vergleich zu 2021 um 554.000,- € steigen, das entspricht einer Kostensteigerung um 8,9 Prozent.

Für die Kostensteigerung sind in erster Linie gestiegene Personalkosten, infolge erweiterter Leistungsbeauftragungen und tariflicher Anpassungen, sowie stark gestiegene Dieselkraftstoffkosten verantwortlich.

Für die Beschäftigten wurden mit dem 1. Änderungstarifvertrag vom 03.03.2022 für das Jahr 2023 neue Tabellenentgelte und eine neue Höhe der Jahressonderzahlung vereinbart [HTV SR 1. ÄTV 2022 § 1, Anlage]. Mit den neuen Tabellenentgelten steigen die Personalkosten um 2,8 %, unter zusätzlicher Berücksichtigung der Jahressonderzahlung insgesamt um

3,1 %.

Ein Vergleich der Gesamtlohnsumme der SR für das Jahr 2023 gem. HTV gegenüber dem TVÖD ergibt unter Berücksichtigung der Jahressonderzahlung eine um 0,72 % höhere Lohnsumme nach dem HTV. Dies ist noch angemessen und damit preis- und gebüh-renrechtlich zulässig. Dies insbesondere auch aus dem Grund, dass die Tabellenentgelte des TVÖD zum 01.04.2022 angepasst wurden und eine Anpassung für 2023 noch nicht feststeht.

In den Kosten für das Jahr 2023 sind folgende Ersatzbeschaffungen enthalten: zwei Radlader, ein Lkw und eine Kehrmaschine. Vorgesehen ist auch die Weiterführung der Sanierungsarbeiten in den Umkleide- und Duschräumen im Betriebsgebäude Petridamm.

Die Kosten für Dieselkraftstoff hat die SR für das Jahr 2023 zum Einkaufspreis der letzten Lieferung vor der Kalkulation vom 15.06.2022 mit 162,3 Cent pro Liter bewertet. Zusätzlich wurde auf diesen Einkaufspreis ein Aufschlag von 1,3 Cent für die ab 01.01.2023 erhöhte CO2-Abgabe nach dem BEHG kalkuliert analog der Vorgehensweise der Kostenkalkulation für das Jahr 2022. Dementsprechend wird für das Jahr 2023 ein Dieselpreis von 163,6 Cent pro Liter kalkuliert, was eine Kostenerhöhung von 62,8 % bedeutet.

Gemäß dem 10-jährigen Durchschnitt hat die SR GmbH den Winterdienst für das Jahr 2023 mit 27,5 Winterdiensttagen (Vorjahr 29,2) kalkuliert.  

Kosten der Stadtverwaltung

Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gegenüber 2022 um 25.260,- € steigen. 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist.

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind dies z. B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage abgegrenzt.

Da ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV. In der vorliegenden Kalkulation sind dies insgesamt 250.400,- €, die unmittelbar als nicht gebührenfähige Kosten durch den Zuschuss der HRO gedeckt werden.

Erstattung an die DB Station & Service AG

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

Kosten für zusätzliche Reinigungen

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Demos, Hansa Heimspiele, Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z. B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2021 ergibt sich eine Kostenunterdeckung von insgesamt 2.105,- € für die Gesamtkosten (siehe Anlage 4). In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde der Gesamtbetrag eingestellt.

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“  

Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation für 2023 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr für das Jahr 2023 pro Flächenmeter in den

                           Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5) 

Reinigungs-klasse

Gebührensatz 2022

Gebührensatz 2023

Änderung %

1

102,96 €

111,48 €

8,3

2

67,08 €

70,44 €

5,0

3

41,04 €

43,20 €

5,3

4

33,72 €

37,56 €

11,4

5

21,60 €

23,88 €

10,6

6

11,28 € 

12,24 €

8,5

7

6,48 € 

7,20 €

11,1

Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:

Anlage 1     Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (1 Seite), liegt auch im KSD vor

Anlage 2     Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2023 (Seiten 1 - 6)

Anlage 3    Kosten für die Reinigung und Winterdienst auf Straßen die nicht gebührenfähig sind (1 Seite)

Anlage 4     Nachkalkulation 2021 (1 Seite)

Anlage 5  Kosten der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr2023 (Seiten 1 – 3)

Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur Einsichtnahme.

 

Anlage 6     Vertrag über die Straßenreinigung

 

Anlage 7     geplanter Leistungsumfang 2023

 

Anlage 8    Bericht über die Angebotspreise 2023 (Preisprüfung)

 

Anlage 9   Preisangebot der SR GmbH für 2023 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der SR GmbH 

  

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

 

Produkt: 54501   Bezeichnung: Straßenreinigung und Winterdienst

  11173     Verwaltung A73

  

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 2023

 54501

5.077. 700

7.395.600 

5.077. 700
 

 7.392.000

 

 2023

 11173

 

 24.141

 

 27.741

Gesamt

 

5.077.700

7.419.741

5.077.700

7.419.741

 

Die Differenz zwischen Auszahlungen im Finanzhaushalt und Aufwendungen im

Ergebnishaushalt resultiert aus den nicht zahlungswirksamen Abschreibungen.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Der Zuschussbedarf im Produkt 54501 ist durch die Haushaltsplanung nicht gedeckt. Es ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 222.600 €.

 

Die Kennzahlen aus der Haushaltsplanung 2023 konnten aufgrund der unvorhersehbaren  krisen- und inflationsbedingten Kostensteigerungen nicht eingehalten werden. 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters  

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.11.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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17.11.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.12.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen