Beschlussvorlage - 2022/BV/3490

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Nr. 6 KV M-V


bereits gefasste Beschlüsse:
 Nr. 2019/BV/0259, Nr. 2020/BV/1289, Nr. 2021/BV/2561

 

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Sachverhalt: 

 

Bei der Erstellung der dritten Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung, wurde das Verzeichnis der von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1 – 7 grundlegend überprüft. Hieraus ergaben sich folgende Änderungen:

 

Zu Punkt 1/ Entfernung aus dem Straßenverzeichnis: 

 

Der Kirchenplatz in Gehlsdorf verfügt über keine Fahrbahn und ist nicht Bestandteil der gebührenfinanzierten Straßenreinigung. Die anliegenden Grundstücke werden über benachbarte Straßen erschlossen. Die Straßen Am Vögenteich, An der Jägerbäk, Kuphalstr. und St.-Geog-Str. wurden bislang mit unterschiedlichen Straßenschlüsseln doppelt im Straßenverzeichnis aufgeführt. Ein Abgleich mit dem amtlichen Straßenverzeichnis der Hanse- und Universitätsstadt Rostock führte zur Streichungen im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung.

 


Zu Punkt 2/ Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis: 

 

Der Dr.-Lorenz-Weg wird nach grundlegender Sanierung neu in das Straßenverzeichnis aufgenommen. Der Albrecht-Kossel-Platz, Asternweg und die Konrad-Zuse-Str. werden aufgrund der umfassenden Prüfung in das Straßenverzeichnis aufgenommen.

 

Zu Punkt 3/ Änderung der Hausnummernbereiche: 

 

Bei den hier aufgeführten Straßen, wurden bei der Prüfung teilweise veraltete Hausnummernbereiche festgestellt. Die Doberaner Str., Stampfmüllerstr. und die Wismarsche Str., wurden Abschnittsweise unterschiedlichen Reinigungsklassen zugeteilt. Hieraus ergaben sich Änderungen der Hausnummernbereiche.

 

Zu Punkt 4/ Änderung der Hausnummernbereiche und Reinigungsklassen: 

 

Die hier aufgeführten Straßen werden zumindest in einigen Straßenabschnitten sehr stark frequentiert und infolgedessen häufig stark verschmutzt. Die bisherige Einstufung in die Reinigungsklasse 6 bzw. 5 werden diesem Umstand nicht gerecht. Zudem unterteilen sich der Barnstorfer Weg und die Wismarsche Straße verkehrsrechtlich in Abschnitte mit Fußgängerzonen und mit Fahrbahnen. Hieraus ergeben sich gemäß Straßenreinigungssatzung unterschiedliche Reinigungsklassen.

 

Zu Punkt 5/ Änderung der Reinigungsklassen: 

 

Die Straßen Am Brink und Gertrudenplatz sind stark frequentiert und infolgedessen häufig stark verschmutzt. Die bisherige Einstufung in die Reinigungsklasse 6 werden diesem Umstand nicht gerecht. Der Gertrudenplatz besteht zudem nur aus einem Gehweg ohne Fahrbahn. Er wird lediglich durch die Gertrudenstr. unterbrochen. Daher ist der Gertrudenplatz mit einer Fußgängerzone vergleichbar, welche gemäß Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse 2 oder 3 einzustufen sind.

 

Zu Punkt 6/ Änderung der Winterdienststufen: 

 

Die Winterdienststufen wurden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung an die Tourenplanungen der umliegenden Straßen angepasst.

 

Zu Punkt 7/ Korrigieren des Straßennamens gemäß dem amtlichen Straßenverzeichnis: 

 

Die Änderung wurde aufgrund eines Abgleichs mit dem amtlichen Straßenverzeichnis vorgenommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

Die vorliegende Beschlussvorlage zur Änderung der Straßenreinigungssatzung, hat keine direkten finanziellen Auswirkungen. Änderungen von Reinigungsklassen wirken sich jedoch auf die Straßenreinigungsgebühren aus und werden in der Beschlussvorlage 2022/BV/3514 dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters  

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2022 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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10.11.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.12.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen