Beschlussvorlage - 2022/BV/3438

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 22.06.2022 mit der Beschlussvorlage Nr. 2022/BV/3204 wird aufgehoben.
 

2. Der geänderte Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirt­schaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen (Anlage).

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Kommunalverfassung M-V
§ 17 (1) EigVO M-V

bereits gefasste Beschlüsse: 2022/BV/3204
 

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Sachverhalt:

 

Begründung der Dringlichkeit (Betriebsausschuss KOE):

 

Die Dringlichkeit begründet sich in der notwendigen Umsetzung des Wirtschaftsplanes 2022 insbesondere der pflichtigen Maßnahmen, um im Ablauf weiterer Verzögerungen im laufenden Geschäftsjahr zu vermeiden.

 


Begründung:

 

Der „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (KOE) ist der zentrale Immobiliendienstleister der Hansestadt Rostock.

 

Die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes ist im Planjahr auf nachfolgende Geschäftsfelder ausgerichtet:

 

1. Grundstücksbewirtschaftung fremde Dritte

2. Grundstücksbewirtschaftung HRO

Im Geschäftsjahr 2022 beträgt der geplante Jahresgewinn 878 TEUR. Der KOE empfiehlt die Einstellung in die allgemeine Rücklage zum Abbau des Investitionsstaus.

 

Die Investitionen und Finanzierungen für 2022 stellen sich wie folgt dar:

Investitionskosten        105.567 TEUR

Geplante Kreditermächtigung 2022       45.466 TEUR

Kreditaufnahmen aus Kreditermächtigungen des Vorjahres    16.492 TEUR

Fördermittel          35.033 TEUR

Eigenmittel            8.576 TEUR

Im Geschäftsfeld Fremde Dritte sollen Investitionen in Höhe von 20.348 TEUR umgesetzt werden. Davon entfallen 7.458 TEUR auf den Bereich Soziales/Gewerbe und 12.890 TEUR auf den Bereich Kindertagesstätten/ Hort.

Im Planjahr sollen im Geschäftsfeld Grundstücksbewirtschaftung HRO für Ämter der Hansestadt Rostock Investitionsmaßnahmen in Höhe von 85.219 TEUR ausgeführt werden. Davon entfallen auf den Bereich Schule & Sport 49.730 TEUR und auf den Bereich Verwaltung 35.489 TEUR.

 

Die Liquidität ist jederzeit mit der Genehmigung der beantragten Kredite und des Kassenkreditrahmens gewährleistet.

 

Der mit dieser Änderung vorliegende Wirtschaftsplan unterscheidet sich nicht wesentlich zum am 22.06.2022 der Bürgerschaft vorgelegten Wirtschaftsplan (Beschlussvorlage Nr. 2022/BV/3204). Demnach wird das Erfordernis einer erneuten Befassung in den Gremien Finanzausschuss, Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport, auch im Sinne einer zeitnahen Beschlussfassung nicht gesehen.

 

Folgende Projekte sind aufgrund der inzwischen fortgeschrittenen Planungsreife im Vergleich zum vorgelegten Wirtschaftsplan 2022 vom 22.06.2022 komplett abgebildet:

 

1. Aula Heinrich-Schütz-Schule

2. Spielgeräte Semmelweisstr.

3. Erweiterung Kita Anton-Makarenko-Str.

4. Sanierung Duschbereich 25m Schwimmhalle

Die anderen Projekte werden gemäß dem am 22.06.2022 der Bürgerschaft vorgelegten Wirtschaftsplan abgebildet.

 

Mit Zustimmung der Bürgerschaft zu der nun vorgelegten Änderung im Wirtschaftsplan 2022 wird dem Widerspruch der Verwaltung gegen den Beschluss 2022/BV/3204 abgeholfen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mietzins Geschäftsfeld HRO:      22.804 TEUR

 davon für die OE 10 Mieten Gebäude:      6.328 TEUR

 davon für die OE 40 Mieten Gebäude:    12.909 TEUR

 davon für die OE 41 Mieten Gebäude:     3.567 TEUR

 

Betriebskostenvorauszahlung HRO     16.695 TEUR

 davon für die OE 10 BKVZ Gebäude KOE    4.453 TEUR

 davon für die OE 10 BKVZ Gebäude Fremdanmietung:      202 TEUR

 davon für die OE 40 BKVZ Gebäude KOE:    8.927 TEUR

davon für die OE 41 BKVZ Gebäude KOE:     3.113 TEUR

 

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.08.2022 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.08.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen