Stellungnahme - 2022/DV/3369-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag nicht stattzugeben, also den Termin der Hauptwahl vom 06. auf den 13. November 2022 nicht zu verlegen.

 

Die Terminvorschläge 06./27. November 2022 schieben einerseits die Wahlen weitestgehend zeitlich nach „hinten“ hinaus; andererseits ermöglichen sie eine größtmögliche Wahlbeteiligung sowie Gewinnung von Wahlhelfenden.

 

Die Zeitspanne von drei Wochen zwischen Haupt- und Stichwahl wird aus Sicht der Verwaltung als zwingend notwendig angesehen, um die Abläufe sicherstellen zu können.

Der Grund sind die stetig und stark steigenden Briefwähler.

 

Es ist nicht sicherzustellen, die Masse an Briefwählern binnen 14 Tage zwischen Haupt- und Stichwahl mit Wahlscheinen auszustatten; zumal die Postlaufzeit nicht sicher ist.

Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters im November 2022 wird mit einer Anzahl von 40 bis 50.000 Briefwählern (!) gerechnet.

 


 

 

Bei der letzten Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters wurden an 29.000 Wahlberechtigte, die am Tag der Hauptwahl die Briefwahl beantragt hatten, die Briefwahlunterlagen am Freitag nach der Hauptwahl verschickt. Der nachfolgende Auszug aus dem Ablauf in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle nach dem 26. Mai 2019 (Tag der Wahl) zeigt die Dimension des Aufwandes:

 

  • Montag, 27. Mai 2019 Erstellung der Wahlscheindateien für die Stichwahl, Einarbeitung besonderer Vorgänge in das Wählerverzeichnis etc.
    (Leitung der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle)
  • Dienstag, 28. Mai 2019 bis Donnerstagmittag, 30. Mai 2019
    23 MitarbeiterInnen drucken und kuvertieren die Wahlscheine und die Stimmzettelumschläge und Merkblätter. Hierbei traten teilweise Druckprobleme durch die Dauerbelastung der Drucker auf.
  • Donnerstagnachmittag, 30. Mai 2019 und Freitagvormittag, 31. Mai 2019 Komplettierung und Verschließen der Briefwahlunterlagen nach Ergänzung der Stimmzettel.
    Vorbereitung zum Versand der Unterlagen.
    Hinweis: Der Druck der Stimmzettel und die Kuvertierung erfolgten bereits vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss.

Der Versand der Unterlagen natürlich erst danach am selben Tag der Ausschusssitzung, um eine frühestmögliche Zustellung zu gewährleisten.

  • Postauflieferung am Freitagnachmittag, 31.05.2019 – Versand erfolgte weltweit!

 

 

 

 

 

Ausgang und Rücklauf der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Oberbürgermeisters 2019 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 

 

 

Ausgang

Rücklauf

31.05. per Post

29.015

0

03.06. per Post

1.245

63

04.06. per Post

560*

5.834

05.06. per Post

150*

3.589

06.06. per Post

50*

3.126

07.06. per Post

50*

2.372

11.06. per Post

150*

3.159

12.06. per Post

100*

3.300

13.06. per Post

70*

1.813

14.06. per Post

8*

1.288

15.06. per Post

 

875

persönlich in WVBWS

728

728

Abgabe in WVBWS*

 

1.529*

mit WS im Wahllokal*

 

128*

Insgesamt

32.126

27.804

 

 

 

WVBWS - Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle

 

* geschätzte Zahl

 

 

 

Nach der Zwei-Wochen-Frist kamen noch ca. 10.000 Briefe, allerdings war die Drei-Wochen-Frist bekannt, so dass diese Zahl nur bedingt aussagekräftig ist.


Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes beim Druck und beim Kuvertieren der Briefwahlunterlagen ist beabsichtigt, die Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters im November 2022 nunmehr teilweise (Onlineanträge ohne Zustellanschrift) extern drucken und kuvertieren zu lassen. Das externe Unternehmen soll dann auch den Druck und die Kuvertierung der Briefwahlunterlagen der Stichwahl für die Wähler, die bei der Hauptwahl per Brief gewählt haben, durchführen. Die Ausschreibung hierzu ist in Vorbereitung. Ob diese dem Zeitdruck gegensteuernde Maßnahme umgesetzt werden kann, ist allerdings nicht sicher.

Zu berücksichtigen ist auch: Der Druck der Stimmzettel für die Stichwahl sollte erst nach der Ausschusssitzung (voraussichtlich am Mittwoch nach der Hauptwahl) erfolgen, so dass die Auslieferung der Briefwahlunterlagen an den Zusteller frühestens am Freitag nach der Hauptwahl erfolgen kann (Analog zur Wahl 2019).

 

Selbst bei einer schnellen Zustellung (Einlieferungstag+1 zu 80 %, E+2 zu 15 % und E+3 zu 5 %) ist die Zeit für die Stichwahl und die Rücksendung der Wahlbriefe bis zum Tag der Stichwahl zu knapp. Bei einer Frist von nur zwei Wochen – wie nunmehr im Änderungsantrag vorgeschlagen – wäre ein überdurchschnittlicher Anteil an nicht zurückkommenden Briefwahlunterlagen bzw. nicht pünktlich zurückkommenden Briefwahlunterlagen zu erwarten.

 

Es besteht somit die Möglichkeit, dass ein Teil der Wahlberechtigten von ihrem Recht auf Briefwahl nicht Gebrauch machen können, da eine fristgerechte Rücksendung insbesondere bei teilweise gewünschten weltweiten Zustellungen nicht möglich ist. Deshalb sollten aus Sicht der Verwaltung mindestens drei Wochen zwischen dem Tag der Hauptwahl und der Stichwahl sein.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-

 

 

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in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

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Beschlüsse

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06.07.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben