Informationsvorlage - 2022/IV/3382

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:


1. Status Quo

 

Seit 1928 befindet sich am Standort Neuer Friedhof das Rostocker Krematorium. In dem histori­schen, denkmalgeschützten Gebäude übernimmt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine wichtige kommunale Aufgabe und führt die Einäscherung Verstorbener durch.

 

In den vergangenen fünf Jahren lag die Anzahl der Kremierungen bei ca. 3.500 pro Jahr, wobei auf Grund veralteter und störanfälliger Technik, unzureichender Raum- und Nutzungskapazitäten für eine pietätvolle Einäscherung sowie einem zunehmenden Konkurrenzdruck durch Krematorien anderer Städte die Einäscherungszahlen aktuell rückläufig sind.

 

2. Durchführung einer Machbarkeitsstudie

 

In den Jahren 1995 bis 1996 erfolgte die letzte umfassende Sanierung, einschließlich der Erneuerung der Einäscherungsanlagen.

 

Mit Blick auf eine dringend benötigte Sanierung des Rostocker Krematoriums hat das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen mit einem externen Fachplanungsbüro eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.


Gegenstand der Untersuchung ist eine Auseinandersetzung mit der Sanierung des bestehenden Gebäudes und einem alternativen Standort für einen Neubau weiter südlich auf dem Areal des Neuen Friedhofes.

 

Die Möglichkeiten einer Gebäudesanierung sowie eines Neubaus am Standort Neuer Friedhof wurden auf bau- und denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit, auf Effizienzen in den Arbeitsabläufen sowie hinsichtlich der zu erwartenden Kosten untersucht und gegenübergestellt.

 

Eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse:

 

Beide untersuchten, potentiellen Standorte befinden sich planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich, stellen ein privilegiertes Vorhaben dar und sind somit baurechtlich zulässig.

 

Mit Unterstützung des Amtes für Kultur, Denkmalpflege und Museen wurde für die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes (Bauhaus-Architektur) eine denkmalpflegerische Empfehlung erarbeitet. Die sich daraus ergebenden denkmalpflegerischen Auflagen sind zu berücksichtigen, jedoch umsetzbar und mit dem Raumbedarf vereinbar.

 

Die kalkulierten Gesamtkosten für den Neubau betragen 7.927.844 EUR (netto). Für die Sanierung wurde ein Investitionsbedarf von 8.561.156 EUR (netto) ermittelt, wobei hier ca. 800.000 EUR (netto) für unvorhersehbare Mehrbelastungen während der Bauphase inbegriffen sind.

 

Beiden Varianten liegt ein inhaltlich gleiches Raumprogramm mit zwei Ofenstrecken zugrunde. Der Anforderung nach effizienten Arbeitsabläufen wurde in beiden Varianten Rechnung getragen, wenn auch bisher ohne verschriftlichte Ablauf-Analyse. Perspektivisch sind bis zu 6.000 Kremierungen pro Jahr im 2-Schicht-System durchführbar. Optional könnte die Anzahl der Kremierungen durch einen Wechsel in ein 3-Schicht-System auf 8280 Einäscherungen pro Jahr erhöht werden. Durch die gestiegene Nachfrage nach Feuerbestattungen, verbunden mit der demografischen Entwicklung der Bevölkerung ist eine steigende Zahl an Kremierungen in den kommenden Jahrzehnten zu erwarten.

 

In der Untersuchung sind für beide Varianten hochmoderne und effiziente Öfen vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung zur zukünftigen Ofentechnik (Gas versus Strom) steht jedoch noch aus und gilt es im Rahmen der Detailplanung zu treffen. In beiden Varianten soll das Rostocker Krematorium zukünftig eine Kraft-Wärme-Kopplung nutzen, um aus entstandener Wärme Kühlung zu erzeugen und so im Sinne einer guten energetischen Lösung das Krematorium klima- und umweltfreundlich zu betreiben.

 

Nicht zuletzt beinhalten beide Varianten die Möglichkeit einer begleitenden Abschiednahme durch die Angehörigen zu Beginn des Kremierungsprozesses.

 

Als Ergebnis empfiehlt die Machbarkeitsstudie eine Sanierung des alten Krematoriums mit einem modernen Anbau. Die Vorteile liegen in der ressourcenschonenden Form des Bauens durch eine geringe Flächenversieglung, der Ausnutzung bestehender Infrastruktur und dem Erhalt des bedeutsamen, historischen Gebäudes in seiner derzeitigen Nutzungsform.

 

Die im neuen Anbau befindlichen Ofenstrecken lassen in Verbindung mit einer effizienten Bauausführung einen fast durchgängigen Kremierungsbetrieb zu. Damit werden Betriebsausfälle und die Gefahr der Abwanderung der Bestattungsfirmen minimiert.

 


3. Weiteres Vorgehen

 

In Vorbereitung des weiteren Verfahrens wird aktuell eine denkmalpflegerische Zielstellung durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen erarbeitet. Die Ermittlung der naturschutzfachlichen Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie ein Artenschutzfachbeitrag sind ebenfalls in Vorbereitung. Die Übergabe des Projektes an den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung (KOE) erfolgt zeitgleich mit dieser Informationsvorlage.

 

Im Anschluss wird mit Blick auf die Komplexität und Bedeutsamkeit des Bauvorhabens sowie dem sensiblen Umgang mit dem angrenzenden Bau- und Parkensemble Neuer Friedhof ein Wettbewerbsverfahren angestrebt. Bei kaum einer Bauaufgabe verschwimmen die Grenzen zwischen funktionaler Architektur und würdevollem Denkmal so sehr wie bei einem Krematorium. Um die bestmögliche Lösung für die Sanierung zu erreichen, soll ein Architekturwettbewerb durch den KOE durchgeführt werden.

 

Gleichzeitig wird mit der Freigabe der Investition im Wirtschaftsplan des KOE durch die Bürgerschaft auch ein ganzheitliches Bewirtschaftungskonzept zur Entscheidung der Bürgerschaft vorgelegt. Hierzu arbeitet das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen mit der Zentralen Steuerung eine Beschlussvorlage für die Bürgerschaft aus.

 

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Steffen Bockhahn
Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters
 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.09.2022 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

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06.09.2022 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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07.09.2022 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung

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15.09.2022 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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15.09.2022 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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20.09.2022 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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21.09.2022 - Rechnungsprüfungsausschuss

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22.09.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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28.09.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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06.10.2022 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben