Änderungsantrag - 2022/DV/3369-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

„6. November“ wird gestrichen und ersetzt durch den „13. November“

 

 

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Sachverhalt:

 

Um die kurzfristig zu organisierende(n) Wahl(en) seitens der Verwaltung ordnungsgemäß vorbereiten zu können und damit den Wahlvorschlagsträgern die notwendige Zeit für die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten verbleibt, wird als Termin für die Hauptwahl der 13. November 2022 vorgeschlagen. Gemäß § 18 Absatz 2 LKWG beträgt die Einreichungsfrist 73 Tage. Neben der gesetzlichen Frist sind die Parteien und Wählergruppen darüber hinaus an interne, satzungsgemäße Fristen gebunden. Das gilt sowohl für die Einladungsfrist für Versammlungen zur Wahl, die gemäß § 15 Absatz 4 LKWG als Mitglieder – oder Vertreterversammlung durchzuführen sind, als auch für die zu wahrende Frist zur Wahlanfechtung. Würde der Wahltag auf den 6. November festgelegt, müsste die Durchführung dieser Wahlveranstaltungen aufgrund der geschilderten Terminkette noch in den Sommerferien erfolgen. Im Ergebnis könnte damit ggf. ein relevanter Teil der Mitglieder von der demokratischen Willensbildung ausgeschlossen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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liegen nicht vor.

 

 

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Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende DIE LINKE.PARTEI

 

 

 

Chris Günther

Fraktionsvorsitzende CDU/UFR

 

 

 

Andrea Krönert

Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

 

 

 

Thoralf Sens

Fraktionsvorsitzender der SPD

 

 

 

Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende Rostocker Bund

 

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Beschlüsse

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06.07.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen