Dringlichkeitsvorlage - 2022/DV/3372

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Herrn Senator Holger Matthäus als Beauftragten in die Funktion eines weiteren Stellvertreters des Oberbürgermeisters mit sofortiger Wirkung zu bestellen. Die Bestellung soll mit der Wahl bzw. mit Dienstantritt einer neuen Oberbürgermeisterin/ eines neuen Oberbürgermeisters enden.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 (3) Nr. 1 i.V.m. §§ 40 und 83 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse: keine
 

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Begründung der Dringlichkeit:

Die Beauftragung des Senators für Infrastruktur, Umwelt und Bau dient der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Sollten der Erste oder Zweite Stellvertreter des Oberbürgermeisters aufgrund von urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheitszeiträume nicht zur Verfügung stehen, ist u. a. zur Wahrung des Vieraugenprinzips oder des Zwei-Unterschriften-Erfordernisses die Beauftragung das zweckdienliche Mittel.

 

Sachverhalt:

 

Herr Claus Ruhe Madsen hat mit Schreiben vom 28. Juni 2022 gegenüber der Präsidentin der Bürgerschaft angezeigt, dass mit der Ernennung und Vereidigung seiner Person zum Wirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein das Beamtenverhältnis als Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kraft Gesetzes am 29. Juni 2022 endet.

Bis zum Amtsantritt einer neu gewählten Oberbürgermeisterin/ eines neu gewählten Oberbürgermeisters werden die Amtsgeschäfte durch den Ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung, Herrn Dr. Chris von Wrycz Rekowski sowie den Zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Herrn Steffen Bockhahn, fortgeführt.


Darüber hinaus ist die Handlungsfähigkeit der Stadt zu gewährleisten.

Es ist deshalb beabsichtigt, den Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau, Herrn Holger Matthäus, bis zum Amtsantritt einer neu gewählten Oberbürgermeisterin/eines neu gewählten Oberbürgermeisters als weiteren Stellvertreter mit den dazugehörigen Bevollmächtigungen zu beauftragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Dauer der Bestellung ist ggf. eine angemessene Entschädigung bzw. Zulage zu zahlen. Die Festlegung der Höhe erfolgt in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde.



 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Beschlüsse

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06.07.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen