Informationsvorlage - 2022/IV/3313

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Fastlane Fahrradstadt im Amt für Mobilität wurde zum 01.12.2021 personell besetzt.

Mit der Fastlane Fahrradstadt werden zukünftig Themen des Radverkehrs innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gebündelt und ämterübergreifend bearbeitet. Das Ziel besteht darin, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu einer Fahrradstadt zu transformieren, indem einerseits der vorhandene Straßenraum gerecht unter den Verkehrsarten aufgeteilt und andererseits der Radverkehr insgesamt gestärkt wird. Dadurch können u.a. Emissionen und Unfallkosten reduziert werden. Die Fastlane Fahrradstadt wird die Belange des Radverkehrs als klimaneutrale und stadtgerechte Verkehrsart vorantreiben.

Prioritär bearbeitet die Fastlane zunächst kurzfristige Radverkehrsmaßnahmen (2022), die zur Schließung von Lücken im Radwegenetz und in der Radverkehrsinfrastruktur beitragen. Dazu zählen die Einführung von Fahrradstraßen (z.B. Lange Straße, Tiergartenallee oder Stadthafen) und die Ausweitung von Tempo 30 auf Straßen, die bisher kein infrastrukturelles Radverkehrsangebot aufweisen (z.B. Karl-Marx-Straße oder Carl-Hopp-Straße).

Zudem wird (beginnend 2022) ein Radverkehrskonzept sowie ein Leitfaden zur Planung von Radverkehrsanlagen in Rostock erstellt. Mit dem Radverkehrskonzept soll eine verbindliche Grundlage für die Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschaffen werden, die über die Festsetzungen des Mobilitätsplan Zukunft hinausgehen. Ebenso verbindlich soll der Leitfaden zur Planung von Radverkehrsanlagen werden. In diesem Leitfaden sollen Standards für die Planenden definiert werden, um zukünftig eine einheitliche innerstädtische Infrastruktur sicherzustellen.

Mittelfristig (2023-2025) werden weitere Veränderungen an der Infrastruktur folgen. So ist eine Ausweitung von Fahrradstraßen besonders in den Stadt-Umland-Beziehungen vorgesehen (z.B. Groß Stover Straße oder Schwaaner Landstraße). Das bereits vorliegende Radschnellwegkonzept wird sukzessive umgesetzt (auch über 2025 hinaus). Durch vermehrte Verkehrsversuche werden unterschiedliche Infrastrukturanpassungen erprobt und umgesetzt. Zudem wird ein Leihradsystem in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, bestehend aus Fahrräder, Lastenrädern und E-Bikes, etabliert. Diese Maßnahmen werden durch den Ausbau der Mobilpunkte im Stadtgebiet unterstützt.

Des Weiteren soll die Thematik eines Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof erneut aufgenommen werden. Durch die Verbindung des öffentlichen Verkehrs mit dem Radverkehr (dazu zählen auch andere Bike+Ride-Stationen) werden Verlagerungen zwischen den Verkehrsarten (sog. Modal Shift) zunehmen. Die Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten in entsprechender Qualität und Quantität tragen somit ebenfalls zur Verkehrswende und dem nationalen Ziel „Fahrradland 2030“ bei.

Um die Verlagerungseffekte auch auf die umliegenden Gemeinden auszuweiten, arbeitet die Fastlane Fahrradstadt eng mit dem Planungsverband Region Rostock und besonders dem Landkreis Rostock zusammen, um vermehrt auch Pendlerverkehre vom Auto auf das Fahrrad zu verlagern. Dabei sollen übergemeindliche Kooperation beim Aufbau eines Radverkehrs-Vorrangnetzes im Stadt-Umland-Raum Rostock entstehen. Es soll das von der Hansestadt Rostock verfolgte Konzept innerstädtischer Radschnellwege – mit einem angepassten Standard – auf die Gemeinden des näheren Umlandes erweitert werden.

Neben dem Ausbau der Radinfrastruktur ist jedoch auch die Instandhaltung und Sanierung bestehender Radverkehrsanlagen von großer Wichtigkeit für ein funktionierendes Radwegenetz. Daher sollen auch hier ämter- und ressortübergreifende Synergien geschaffen werden, um Mängel im Bestandsnetz zu identifizieren und zielgerichtet zu beheben. Dazu zählt auch die außerplanmäßige Reinigung von Radwegen oder die Beseitigung von Bewuchs. Des Weiteren ist die gezielte Befreiung von Radwegen im Winter von Schnee und Eis ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Ziel Fahrradstadt Rostock. Ebenso benötigt ein funktionierendes Radwegenetz eine stringente Beschilderung. Daher wird 2022 die Beschilderung der Fernradwege Berlin – Kopenhagen und des Ostseeküstenradwegs erneuert.

Langfristig, über das Jahr 2025 hinaus, sollen die bis dato noch nicht fertiggestellten innerstädtischen Radschnellwegverbindungen baulich realisiert werden. Außerdem wird sich die Fastlane Fahrradstadt an der Überplanung zu sanierender Straßen beteiligen und die Belange des Radverkehrs weiter stärken. Abhängig von der Entwicklung des Gesamtverkehrs in und um Rostock können vermehrt Straßen zu Gunsten des Radverkehrs umgewidmet werden. Die langfristigen verkehrlichen Veränderungen sind derzeit jedoch nur schwer vorhersehbar. Mit der zunehmenden Elektrifizierung von Fahrrädern wird jedoch auch der Aktionsraum des Radverkehrs deutlich vergrößert.

Darüber hinaus unterstützt die Fastlane die Unfallkommission der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, um vorhandene Konfliktbereiche, insbesondere zwischen Radfahrenden und Autofahrenden, zu reduzieren.

Es ist zu erkennen, dass die Fastlane auf dem Weg zum Ziel Fahrradstadt Rostock zahlreiche Themen, Probleme und Versuche bewältigen und unternehmen muss, um dem Anspruch gerecht zu werden. Dabei ist auch der Dialog mit den Einwohnern, Betroffenen, Ortsbeiräten und der Bürgerschaft von großer Bedeutung. Nach einer anfänglichen Konzeptionsphase startet die Fastlane Fahrradstadt im Juni 2022 in die Projektphase.

Die zuvor genannten Infrastrukturvorhaben sind der Anlage zu entnehmen. Eine allgemeingültige Aussage bzgl. der Planungsstände der einzelnen Maßnahmen kann aufgrund unterschiedlicher Planungsstände derzeit nicht gegeben werden.

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.08.2022 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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10.08.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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18.08.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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24.08.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben