Beschlussvorlage - 2022/BV/3311

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister in seiner Funktion als  Gesellschaftervertreter bei der Volkstheater Rostock GmbH dem Wechsel der Gesellschaft vom Status „Gastmitglied“ in den Status „Verbandsmitglied“ beim  Kommunalen Arbeitgeberverband M-V e.V. zuzustimmen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss 2011/BV/2823 vom 07.12.2011
 

Reduzieren

 

Sachverhalt:

 

Die Volkstheater Rostock GmbH (VTR) beantragte am 13.12.2011 auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2011/BV/2823 vom 07.12.2011 beim Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KAV M-V) den Statuswechsel von der ordentlichen Mitgliedschaft in die Gastmitgliedschaft. Aus diesem Grund wird die VTR seit 01.02.2012 als Gastmitglied im KAV M-V geführt.

Bis zu diesem Zeitpunkt war das Theater verpflichtet, auf die Arbeitsverhältnisse den TVÖD und die ihn ergänzenden Tarifverträge anzuwenden. Durch den Statuswechsel in die Gastmitgliedschaft nimmt die VTR nicht mehr an Veränderungen dieses Tarifvertrages teil, so dass die Arbeitnehmer*innen aus „neuen“ Tarifverträgen direkte Ansprüche nicht mehr herleiten können. Ziel des Wechsels der VTR in die Gastmitgliedschaft war der Abschluss eines Haustarifvertrages, da die konzeptionelle Entwicklung des Unternehmens mit einer tragbaren Finanzierung zu untersetzen war. Denn § 4 V TVG regelt, dass die Rechtsnormen eines Tarifvertrages, der mit Ablauf endet, solange weiter gelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (Nachwirkung). Damit sind auf kollektivrechtlicher Ebene automatische Dynamisierungen durch den Flächentarif ausgeschaltet.

Ein Haustarifvertrag für die Beschäftigten der VTR GmbH, die nach TVöD bezahlt werden, konnte nicht abgeschlossen werden. Die Bezahlung der Mitarbeiter*innen ist zurzeit individualrechtlich, durch Arbeitsvertrag geregelt. Vor diesem Hintergrund erfolgten auch die von der Gesellschafterin beschlossenen Lohnerhöhungen zum 01.01.2016 und 01.12.2018 durch Änderung der Arbeitsverträge.

Mit Abschluss des Theaterpaktes am 12.06.2018 und dessen Konkretisierung vom 09.05.2019 wurde festgeschrieben, dass eine dem Flächentarif angenäherte Bezahlung der Beschäftigten gewährleistet werden soll. Die Anhebung der Gehälter bis hin zum Flächentarif wird von Land und Stadt im Verhältnis 55 % zu 45 % getragen. Zudem ist mit dem Land eine jährliche Dynamisierung des Gesamtzuschusses von 2,5 % vereinbart.

Aufgrund der Gastmitgliedschaft im KAV M-V wurde zur Umsetzung des Theaterpaktes mit den TVöD-Beschäftigten ebenfalls individualrechtlich eine dynamische Bezugnahme Klausel vereinbart, die seit 01.06.2019 wirksam ist.

Ein Statuswechsel von der Gastmitgliedschaft in den Status „Verbandsmitglied“ beim  Kommunalen Arbeitgeberverband M-V e.V. hat folglich keine Auswirkungen auf den Personalaufwand der TVöD-Beschäftigten in der VTR GmbH.

 

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss 2021/BV/2562 vom 29.09.2021 dem Abschluss eines neuen Haustarifvertrages für die Musikerinnen und Musiker der Norddeutschen Philharmonie zugestimmt. In dem Zusammenhang hat sie festgestellt, dass mit Abschluss des neuen Haustarifvertrages für das Orchester die aufschiebende Bedingung für den Wiedereintritt der VTR in den Deutschen Bühnenverein erfüllt ist.

Die VTR ist demzufolge seit  01.10.2021 wieder Mitglied im Deutschen Bühnenverein, dem Arbeitgeberverband der Theater und Orchester. Damit gelten auch für die Künstler und Berufsgruppen des Theaters, die dem künstlerischen Bereich zugeordnet werden, die tarifvertraglichen Regelungen des Normalvertrages Bühne (NV Bühne).

Deshalb besteht nur noch im Bereich des TVöD keine Mitgliedschaft der VTR im Arbeitgeberverband und eine Verunsicherung der Arbeitnehmer*innen, die nach TVöD entlohnt werden.

Im Sinne einer allgemeinen Gleichstellung der Beschäftigten hat die Geschäftsführung der VTR deshalb auch den Wechsel vom derzeitigen Status Gastmitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband M-V e.V.  in den Status Verbandsmitglied zum 01.06.2022 vorgeschlagen. Der Grundbeitrag für die  derzeit 90 TVöD Beschäftigten beträgt 2.100 EUR zzgl. einem Zusatzbeitrag in Höhe von 5,50 EUR pro Beschäftigten (450 EUR), so dass sich ein Jahresbeitrag von 2.550 EUR ergibt, der in der Wirtschaftsplanung der Gesellschaft für das Jahr 2022 ff. bereits Berücksichtigung gefunden hat.

Eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband fördert das Arbeitsklima in der VTR, weil sie bei den Beschäftigten Vertrauen zur Geschäftsführung schafft. Zudem unterstützt die KAV ihre Mitglieder bei der Personaltätigkeit (z.B. Beratung in Rechtsfragen, Klärung von Anwendungsfragen des TVÖD).

 

Der Aufsichtsrat der VTR hat sich mit dem Vorschlag „Wechsel vom derzeitigen Status Gastmitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband M-V e.V. in den Status Verbandsmitglied“ im schriftlichen Verfahren auseinandergesetzt und der Gesellschafterin der VTR seine Zustimmung empfohlen.

Nach § 22 Abs. 2 KV M-V sind Angelegenheiten von politischer Bedeutung von der Bürgerschaft zu entscheiden.

Die Statusänderung der städtischen Gesellschaft im kommunalen Arbeitgeberverband e.V. wird aufgrund der bestehenden Beschlusslage als politisch bedeutend gesehen. Sie signalisiert den Gewerkschaften, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine faire Vergütung aller Beschäftigten im Konzern Stadt anstrebt.

Vor diesem Hintergrund wird um eine Entscheidung der Bürgerschaft gebeten.

 

Reduzieren

 

Finanzielle Auswirkung:

keine

 

 

 

Reduzieren

 

 

Dr. Chris von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.08.2022 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.08.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen