Antrag - 2022/AN/3279
Grunddaten
- Betreff:
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Henry Klützke (für den Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke)
Dr. Wolfgang Nitzsche (für den Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen)
Angemessene Unterkunft für ehrenamtliche Rettungsschwimmer der saisonalen Wasserrettung in Markgrafenheide
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.05.2022
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsamt Nordwest 1
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Jun 2, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Empfehlung
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Jun 8, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Jun 15, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 22, 2022
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo für die auswärtigen ehrenamtlichen Rettungsschwimmer der DRK Wasserwacht des gesamten Rostocker Strandes, im Ortsteil Markgrafenheide in Strandnähe, kurzfristig eine bedarfsgerechte, angemessene und dauerhafte Unterbringung geschaffen werden kann.
Sachverhalt:
Die DRK Wasserwacht Magdeburg e. V. vertreten durch den Vorsitzenden Andreas Lehning, hat in einem Brandbrief maßgebliche Verantwortliche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über eine seit 20 Jahren unzureichende Unterbringung von Wasserrettern in der Saison informiert.
Die Forderungen sind „eine verbindliche, mit Verträgen unterlegte Perspektive zur Unterbringung im Ortsteil Markgrafenheide für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte“ zu schaffen.
Die im Dialog getroffenen Lösungsmöglichkeiten sehen für die Saison 2022 drei Finnhütten im Ortsteil Markgrafenheide, sowie eine Verbesserung der bestehenden Unterkünfte im Dünenweg vor.
Der Seebadstatus laut Kurortgesetz verlangt einen bewachten Badestrand. Diese Bewachung ist stark gefährdet, wenn nicht schnell eine dem Ansehen Rostock entsprechende Unterkunft entsteht.
Sie muss den Bestimmungen der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung Mecklenburg- Vorpommern (GUVO MV vom 06.07. 2001) und den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ArbStättV 2004) ASR A4.4-Unterkünfte, ASR A4.1 Sanitärräume, entsprechen.
Bei Notwendigkeit müssen die Voraussetzungen für einen Neubau einer Unterkunft durch ein beschleunigtes Bauantragsverfahren geschaffen werden.
Beide Vorsitzende der Ortsbeiräte sehen sich somit auch in einer Verantwortung, gemeinsam mit der Rostocker Bürgerschaft den politischen Willen zur zeitnahen Umsetzung des Vorhabens zu manifestieren.
Aus Sicht beider Ortsbeiräte kann es seitens der Stadtverwaltung nicht riskiert werden, dass die Strände Rostocks durch Wasserretter nicht abgesichert werden.