Ergänzung Stellungnahme - 2022/BV/3009-29 (ES)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Ergänzung der Stellungnahme zur redaktionellen Änderung des Änderungsantrages 2022/BV/3009-03 um die Bezeichnung der Deckungsquelle:

 

Die Deckungsquelle ist nicht zulässig, da der

 

  1. Grundbesitz Best-Western-Hotel in der Parkstraße in Warnemünde beim KOE liegt, d.h. der Verkauf würde keine Mehreinzahlungen im Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verursachen.
  2. Verkauf von Grundstücken eine Vermögenveräußerung ist, die im investiven Bereich verbucht wird. Es würde damit nicht zu einer Verbesserung des Ergebnisses in der Verwaltungstätigkeit führen.

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski

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Beschlüsse

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11.05.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben